Guten Tag liebe Community,
kurz zu mir: Ich bin Marc und neu hier im Forum, bin aktuell Student und wohne in einer 3er WG.
zu meinem Problem: Wir haben zu viert vor etwa 3 Monaten eine neu gegründete WG bezogen (Davor war die Wohnung wohl eine Eigentumswohnung und vom Eigentümer selbst bezogen).
3 Zimmer befinden sich direkt in der "Hauptwohnung" und ein 4. Zimmer auf dem Dachspeicher, welches auch vermietet wurde.
Wir sind alle 4 berechtigt die bereits vom Voreigentümer verbaute Einbauküche mitzubenutzen. Nun funktioniert der Herd in dieser Wohnung auf einer Platte (Vermutlich Glühwendel durchgebrannt) nicht, und dies schon seitdem wir die Wohnung bezogen haben. (Leider haben wir dies aber nicht bei der Schlüsselübergabe protokolliert.)
Die Vermieter haben jetzt einen Elektriker bestellt und der kostet schon alleine für die Anfahrt um die 79€. Jetzt wollte ich recht gerne von euch wissen, ob er überhaupt mehr als 75€ auf uns abwälzen drf (Stichwort: Kleinreparatur Klausel). Oder muss er selbst für die Reparatur aufkommen?
Zum Problem: Der Herd hat keine äußeren Mängel, wurde also nicht mutwillig von uns beschädigt sondern ist im Inneren irgendwo defekt.
Wir haben diverse Scherereien mit unseren Vermietern, da diese und bei den Besichtigungen in vielerlei belangen belogen haben (leider nur mündlich). Beispielsweise gehen TV Buchsen nicht, die Heizung oben erfolgt entgegen dem Mietvertrag im oberen Zimmer nicht über die Gasheizung, für die wir die Nebenkosten zahlen, sondern über Strom. Es gibt keine einzelnen Zimmerschlüssel. Es sind nicht in jedem Schlafraum Rauchmelder. Und die Eingangstüre lässt sich, sofern von außen verschlossen, nicht von Innen aufschließen. Sprich wenn einer von uns schläft und der andere denkt die Wohnung wäre leer und dann von Außen abschließt, kann der Andere (selbst im Brandfall und mit Schlüssel) die Wohnung im 3. Stock von Innen nicht mehr verlassen. Aber das nur, damit ihr verstehen könnt, warum ich wegen einer vermeintlich kleinen Geldsumme "Geschiss" mache.