Nebenkosten und Betriebskosten

  • Ich brauche dringend Hilfe: Wohne in einem 86 qm großem Haus seit 2 Jahren und habe heute gehört, dass ich eigentlich 220 Euro Betriebskosten monatlich zusätzlich hätte zahlen müssen. Es sei nur niemandem aufgefallen. Im Mietvertrag steht:

    Miete: 650 Euro

    Nebenkosten: 220 Euro direkt an EWE (Gas Wasser Strom)

    Daraus habe ich entnommen, dass ich Gas, Wasser und Strom an EWE zahlen muss und nicht noch 220 Euro zusätzlich. Jetzt sagte man mir, dass dies Betriebskosten seien. Und ich soll jetzt also jeden Monat 220 Euro zusätzlich zahlen. Ist das so korrekt???

  • Vielleicht ist nach "220 Euro" nur das Komma vergessen worden.

    Hier sollte man die Nebenkostenabrechnung abwarten, aber dennoch die geforderten 220.-€ als Nebenkosten zahlen.

    Dann wird sich (hoffentlich) alles aufklären.

  • Wenn Sie 2016 eingezogen sind, dann müsste die Nebenkostenabrechnung bis zum 31.12.2017 vorgelegt worden sein.

    Wenn diese Annahmen stimmen, dann müsste auch anhand der Rechnungen die Ausgaben prüfbar sein. Allerdings würden dann keine Nachforderungen des Vermieters möglich sein.

  • Lade doch mal deinen Mietvertrag mit der entsprechenden Seite hoch, damit wir und das ansehen können. Mach ein Foto oder einen Scan, lade das Bild mit einem Bilderdienst hoch und verlinke ins Forum. Persönliche Daten schwärzen und z.B. diesen Dienst nehmen:

    https://picload.org/

  • Diese Forderung könnte berechtigt sein. Sie muss sich aber aus der Abrechnung ergeben.

  • Ja, die Miete ist da etwas unglücklich dargestellt.

    Aber dennoch geht aus dem Vertrag hervor, dass Nebenkosten zu zahlen sind.

  • Hallo,

    ich finde es gar nicht sooo unglücklich dargestellt.

    Für desperate sieht es so aus, dass die Nebenkosten zu zahlen sind. Was ich aber nicht verstehe ist, dass dein Vermieter zwei Jahre lang nicht gemerkt hat, dass du 220 Euro zu wenige zahlst? Ändert aber nichts an den Fakten.

    Du musst sogar etwas vorsichtig sein, wie du mit dem Vermieter umgehst. Theoretisch könnte er aufgrund der fehlenden Mietzahlung fristlos kündigen.

    Gruß

    H H

  • Hallo desperate!

    HH. hat recht desperate die Miete auf jedenfall bezahlen. Bei zwei rückständigen Mieten kann er dich fristlos kündigen. Allerdings muss er auch gleichzeitig die ordentliche Kündigung aussprechen. Wenn er das nicht macht, kannst du durch bezahlen der rückständigen Mieten die Kündigung abwähren. Allerdings musst du dann die Gerichts- und Anwaltskosten tragen und das wird teuer. Nebenkosten sind extra. Da ich momentan in einer ähnlichen Situation bin, kann ich dir anhand von meinem Anwalt folgende Ratschläge geben. Und die dazugehörigen Urteile.

    Miete und Nebenkosten an Versorger ist klar lt. deinem Vertrag.

    Betriebskosten sind extra. Jetzt hättest du evtl. par Trümpfe in der Hand. Das hängt mit dem zusammen, was dir oben bereits Volker 44 geschrieben hat.

    Es gibt dazu verschiedene Urteile und vom Höchsten Gericht, die gelten immer:

    1. Keine Nachzahlung bei nicht fristgerechter Abrechnung Urteil dazu: BGH Urteil v. 09.04.2008, Az.: VIII ZR 84/07

    2. Vermieter haftet für rechtzeitigen Zugang der Nebenkostenabrechnung BGH Urteil v. 21.01.2009 unterAz. VIII ZR 107/08

    Nebenkostenabrechnung beinhaltet auch die Betriebskosten. Betriebskosten sind ein Teil der Nebenkosten.

    Das heißst, dass du diese Nachzahlung nur zahlen musst, wenn dir die Abrechnung innerhalb der Frist vom einen Jahr vorlag. Die Beweislast liegt beim Vermieter.
    3. Betriebskosten: Erhöhung nur bei korrekter Abrechnung BGH Urteil Az: VIII ZR 245/11; VIII ZR 246/11

    4. Fehlerhafte Heizkostenabrechnung: Mieter dürfen Zahlung um 15 % kürzen BGH Urteil vom 20. 01 2016 Az.: VIII ZR 329/14

    Dieses Urteil betrifft zwar die Heizkosten, jedoch fehler ist fehler. Da das Urteil vom höchsten Gericht ist dürfte es auch in deinem Fall greifen.

    Und jetzt kommt für dich und für mich das Beste. Gaaaanz frisches Urteil vom Bundesgerichtshof von 05.02.2018. Az. VIII ZR 148/17 und VIII ZR 189/17

    Unabhängig ob die Fälle anders sind als bei dir, da diese vom obersten Gericht sind, greift alles was in diesen Urteilen beschlossen wurde. Das kannst du in den Nachrichten lesen unter dem Titel: "BGH stärkt Mieterrechte bei Nebenkosten"

    Mieter haben grundsätzlich ein umfassendes Einsichtsrecht in Nebenkostenabrechnungen Originale. Dein Vermieter muss dir nicht nur auf diese Originale Einsicht gewähren sondern ist verpflichtet dazu dir alle benötigten Angaben offen zulegen, dass du diese Rechnung auf Richtigkeit prüfen kannst. Weiterhin hast du ebenfalls das Recht alle Zählerstände zu überprüfen. Dies hat mir auch mein Anwalt bestätigt.

    Versuche zuerst alles im Guten zu klären mit deinem Vermieter. Halte mal diese Urteile zurück und für dich. Bitte ihn freundlich um Einsicht in die Originale und frage ihn, wie sich die Rechnung zusammenstellt. Er darf dir dies nicht verweigern. ERst dann kannst du ihn im Verzug setzen bez. der Einsicht oder zum Rechtsanwalt gehen.

    Ich wünsche dir ganz viel Glück

    Blackbox

    2 Mal editiert, zuletzt von blackbox (8. Februar 2018 um 14:11)