Hallo Community,
wie ihr euch schon denken könnt, geht es bei mir um das Thema Nebenkostenabrechnung und speziell die damit verbundenen Fristen bzw. deren Auswirkung.
Meine Situation gestaltet sich wie folgt:
- Ich wohne seit 01.09.2014 zur Miete und habe bisher noch nie (bis zu meiner Anfrage) eine Nebenkostenabrechnung erhalten.
- Zusammen mit der monatlichen Miete, entrichte ich 130€ Nebenkosten/Monat
- Rein aus Interesse habe ich meine Vermieterin im Januar auf dieses Thema angesprochen und nun wurden mir die Abrechnungen aus 2015 & 2016 zugesendet.
- Aus den beiden Abrechnungen ergibt sich eine Nachzahlung von ca. 500€
So - nun hat mich natürlich erst Mal der Schlag getroffen, weil 500€ ja auch nicht gerade wenig ist und habe mich deshalb mal kurz bei Google schlau gemacht. Nach meiner kurzen Recherche dürften diese beiden Abrechnungen "verjährt" sein, da diese ja nicht innerhalb eines Jahres eingegangen sind, korrekt? Für 2017 hat die Vermieterin nun ja ein Jahr Zeit bis 31.12.2018 mir diese zukommen zu lassen, oder?
Ich weiß jetzt einfach nicht, wie ich mit der Situation umgehen soll. Eigentlich habe ich keine Lust diese Summe zu begleichen, zumal ich die Vermieterin ja auch noch selbst darauf hingewiesen habe. Gleichzeitig möchte ich aber auch das Verhältnis nicht zerrütten. Was empfehlen die Experten in einem solchen Fall? Soll ich einen Teil der Forderung begleichen oder würde ich dadurch die Forderung ingsgesamt anerkennen? Ist es notwendig in einer "Absage" an meine Vermieterin bestimmte Paragraphen zu erwähnen (214!?)? Oder soll ich auf keinen Fall bezahlen, da keine rechtliche Handhabe? Ich glaube halt immer, wenn ich mich nun quer stelle, dann wird die andere Partei versuchen das Geld anderweitig einzutreiben.
Ich bin über sämtliche Hinweise/Tipps sehr dankbar! Viele Grüße,
Andreas