Auszug / Bodenbeschädigung / Neu für Alt

  • Hallo,

    schiebe eine Fragestellung vor mir her, bei der mir eine Rückmeldung aus dem Forum gut helfen könnte.

    Wir sind vor 17 Jahren zum Erstbezug in eine Doppelshaushälfte gezogen.

    Dort hat der Vermieter in Handwerksmarnier Fertigparkett verlegt.

    Vor 10 Jahren haben wir einen Kaminofen vom Fachhändler gekauft, der ein Stahlblech als Trennung Ofen / Blech angebracht hat.

    Wenn der Nachmieter den Ofen nicht ablöst, werden wir diesen wohl mitnehmen müssen.

    Jetzt habe ich zur Vorbereitung unseres Auszuges vorsichtig unter das Blech geschaut und leider musste ich feststellen, dass das Fertigparkett Schaden durch Verfärbungen genommen hat.

    Mir ist noch unklar, ob dies durch Abschleifen oder durch Austausch behoben werden muss.

    Durch die Nut/Feder-Problematik ist ein Teilausstausch schwierig und auch ein Teilabschleifen ist wegen Änderung Farbe und Glanzgrad nicht professionell.

    Es könnte also auf einen größeren Schaden hinauslaufen.

    Würdet Ihr hier eher den Neuwert oder den Zeitwert als Schaden ansetzen (Neu für Alt)?

    Ist aus der Tatsache, dass es vom Vermieter als Heimwerker nicht komplett professionell verlegt wurde eine Minderung abzuleiten?

    Hat Jemand Erfahrung, wie sich eine Privathaftpflichtversicherung in so einem Fall aufstellt?

    Viele Grüße.

  • Würdet Ihr hier eher den Neuwert oder den Zeitwert alsSchaden ansetzen (Neu für Alt)?

    Also neu für alt würde wohl nur dann in betracht kommen, wenn da auch was neu für alt ausgetauscht würde, zBsp. der komplette Boden.

    So ist das ja lediglich die Reparatur eines Schadens, den ihr dann wohl zu vertreten habt. Ein Teilaustausch und überschleifen sollte übrigens auch möglich sein, wenn das nötig würde.

    Ist aus der Tatsache, dass es vom Vermieter als Heimwerker nicht komplettprofessionell verlegt wurde eine Minderung abzuleiten?

    Sehe ich nicht warum? 17 Jahre hat es ja gehalten. Oder hat der Schaden was mit der angebelich nicht professionellen verlegeart zu tun?

  • So ist das ja lediglich die Reparatur eines Schadens, den ihr dann wohl zu vertreten hab

    Wo auch der Abzug Alt für Neu vorgenommen werden muss. Das ist ja der Sinn daran.

    Parkett hat eine Lebensdauer von 10-13 Jahren, danach muss es sowieso abgeschliffen und versiegelt werden. Dein eigener Betrag sollte also Recht gering ausfallen, wenn nicht sogar gegen 0 tendieren.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Wo auch der Abzug Alt für Neu vorgenommen werden muss. Das ist ja der Sinn daran.

    Wovon willst du was neues abziehen wenn nichts erneuert wird? Der alte Belag wird doch lediglich repariert? Normalerweise wird dazu der betroffene bereich abgeschliffen oder eben ausgetauscht. Wieso wird duch den Austausch einer Beschädigten Ecke des Bodens der Vermieter besser gestellt?

    Falls das, warum auch immer, nicht möglich ist, und der ganze Raume erneuert werden müsste, kommt dann die Sache mit dem Abzug ins Spiel.

  • Der TE schreibt:

    Durch die Nut/Feder-Problematik ist ein Teilausstauschschwierig und auch ein Teilabschleifen ist wegen Änderung Farbe und Glanzgradnicht professionell.

    Es könnte also auf einen größeren Schaden hinauslaufen.

    Falls das, warum auch immer, nicht möglich ist, und der ganze Raume erneuert werden müsste, kommt dann die Sache mit dem Abzug ins Spiel.

    Nach dem TE könnte das der Fall sein.? Vermieter neigen dazu die

    teure Variante zu wählen, manchmal. :)



  • Wovon willst du was neues abziehen wenn nichts erneuert wird? Der alte Belag wird doch lediglich repariert?

    Weil dieser Bereich wie neu ist und damit der Geschädigte einen Vorteil erhält? Zwar wird nicht der ganze Boden erneuert, aber ein Teil davon ist dann ja eben neuer und wertiger als der Rest. Es wird ja nicht der vorherige Zustand bewirkt, wo dieser Bereich dann aussieht wie vor 10 Jahren.

    Wenn dann 3 Jahre später alles neu gemacht werden muss, gilt das halt nicht für diesen Bereich, weil der neu ist. Insofern tritt eine Ersparnis auf.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Weil dieser Bereich wie neu

    Das Flikschusterei an Teilen eines Bodens etwas ist, das dem Vermieter einen realen Mehrwert bringt, das würde ich mal in frage stellen. Das einziege Ergebniss dürfte eine optische Verschlechterung sein.

    Wird dein Unfallauto eigentlich auch mehr Wert wenn der Schaden repariert wird? Meines jedenfalls nicht.

  • Wenn mein Unfallauto 10 Jahre alt ist und die halbe Innenaustattung erneuert wird ist es sogar mehr Wert.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Wenn mein Unfallauto 10 Jahre alt ist und die halbe Innenaustattung erneuert wird ist es sogar mehr Wert.

    Also meine Erfahrung ist, das Autos mit reparierten Unfallschäden oder sonstigen repariete Beschädigungen grundsätzlich erst mal weniger wert sind als vorher, wo sie noch unbeschädigt waren? Wenn für dich ein teilweise reparierter Unfallschaden tatsächlich eine Wertsteigerung darstellt, kann ich dir gerne ein paar Angebote von geflickten Oldtimern zu Höchstpreisen zukommen lassen.:)

    Und das ein Gutachter einen in einer Ecke geflickten Holzfußboden ernsthaft als eine Wertsteigerung im Vergleich zu vorher einschätzen würde, sehe ich persönlich nicht kommen, und widerspricht eigentlich auch meiner bisherigen Erfahrung.

  • Und das ein Gutachter einen in einer Ecke geflickten Holzfußboden ernsthaft als eine Wertsteigerung im Vergleich zu vorher einschätzen würde, sehe ich persönlich nicht kommen, und widerspricht eigentlich auch meiner bisherigen Erfahrung.

    Hallo,

    da gebe ich dir vollkommen Recht zumal der Vermieter diesen Umstand auch nicht hinnehmen muss, der Vermieter hat ein Anrecht auf Reparatur und Angleichung an das allgemeine Erscheinungsbild, Flickschusterei braucht er nicht zu akzeptieren.

    Gruß

    BHSHuber

  • Wo ist jetzt eigentlich der Schaden? Dass Parkett nach 17 Jahren unterschiedliche Farben hat - da wo Möbel standen und da wo nicht- ist ein durch Sonnenlicht verursachtes natürliches Phänomen.