Abschaffung Reinigungsdienst per Mehrheitsentscheid

  • Hallo zusammen. Meine Frage bezieht sich auf den Klassiker der Treppenhausreinigungs-Problematik, allerdings andersherum als meistens angesprochen. In einem 7-Parteien Mietshaus war bisher die Hausordnung selbstständig nach ausgehängtem Plan organisiert. Aufgrund ständiger Probleme mit der Reinigung wurde entschieden eine Reinigungsfirma zu beauftragen, eine Kostenpauschale von 20,- EUR monatlich wurde auf jeden Mieter umgelegt. Dieser Vorgehensweise haben alle Mietparteien zugestimmt. Nach zwei Monaten beschwerten sich jedoch erneut einige Mieter, es bestand Unzufriedenheit mit der Reinigungsfirma. Sie forderten eine Rückkehr zur selbstständigen Hausordnung. Dies wurde dann kurzfristig per Mehrheitsentscheid durchgesetzt.

    Meine Frage: Ich gehöre zu dem Bewohnern die eine Reinigungsfirma bevorzugen und habe meine Zustimmung zur Rückkehr zur Hausordnung verwehrt. Ist es rechts das per Mehrheitsentscheid diese Entscheidung dennoch gefällt werden kann. Gerichtliche Urteile, welche ich recherchieren konnte, beziehen sich nur auf die Ungültigkeit von Mehrheitsentscheidung bei der Beauftragung einer Reinigungsfirma, nicht bei deren Abschaffung.

    Vielen Dank für mögliche Hinweise.

  • Zunächst: 20€ im Monat finde ich heftig. In meinem Verwaltungsbestand zahlt der Mieter ca. 8€ im Monat.

    eine Kostenpauschale von 20,- EUR monatlich wurde auf jeden Mieter umgelegt.

    Wie ging das von statten? Theoretisch wäre hier ein Nachtrag zum Mietvertrag notwendig gewesen, bzw. die Ankündigung einer neuen Betriebskostenart.

    Theoretisch hast Du einen Vertrag mit dem Vermieter. Was die Hausgemeinschaft beschließt, hat keinen Einfluss auf deinen Mietvertrag.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Vielen Dank für die Antwort und Entschuldigung für die späte Rückmeldung, leider viel zu tun.

    Nachtrag zum Ablauf: Die Hausgemeinschaft wurde befragt ob einer Reinigung durch eine Fremdfirma zugestimmt wurde. Alle Mieter haben dem mündlich zugestimmt. Daraufhin erfolgte per dokumentierten öffentlichen Aushang des Vermieter die Ankündigung das zukünftig die Reinigung zu Kondition XY von Firma XY durchgeführt wird und der Mietbetrag entsprechend angepasst zu begleichen ist. Eine Anpassung des Mietvertrages wurde nicht durchgeführt.

    Einige Zeit später wurde erneut durch mündliche Befragung der Hausgemeinschaft die Abschaffung der Fremdfirma und Rückkehr zur Hausreinigung nach Plan beschlossen. Dies wurde ebenfalls wieder per dokumentierten öffentlichen Aushang des Vermieter angekündigt. Allerdings erfolgte hierbei nicht die Zustimmung aller Mieter.

    Ich nehme an, da dies alles auf den "kleinen Dienstweg" erfolgte, hat dies alles keinen Bestand und es gilt nun dennoch weiterhin das was im Mietvertrag steht. Oder?

    Dazu dann noch eine abschließende Frage: Die Klausel im Mietvertrag lautet exakt: "Bei Mitbenutzung eventuell vorhandener Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Waschmaschinen-/ Trocken- und Fahrradraum u.a.) ist die bestehende Hausordnung zu beachten." Ich benutze weder den Kellerraum, noch den Waschmaschinenraum noch die Abstell- und Fahrradräume. Nur, verständlicherweise, die Treppe zur Wohnungstür. Ist diese Klausel überhaupt rechtlich bindend sich an einer Hausreinigung nach Plan zu beteiligen? Hätte im Mietvertrag selber nicht bereits ausdrücklich eine Reinigungspflicht angesprochen werden müssen? Die Hausordnung wurde als gesonderter Ausdruck dem Mietvertrag beigefügt.