Stellplatz im Mietvertrag enthalten oder nicht?

  • Mit einer Wohnungsverwaltung habe ich einen Mietvertrag, in dem auch ein Pkw Stellplatz enthalten sein sollte abgeschlossen. Unter § 1 des Mietvertrages steht u.a. 1 Stellplatz wird mit diesem Vertrag mit vermietet. Auf Seite 3 des Mietvertrages, sind dann die einzelnen Kosten, u.a. auch den des Stellplatzes aufgeführt.

    In meinen Fall war es nun so, dass ich eigentlich in der neuen Wohnung noch keinen Stellplatz benötigte. Deshalb hat die Wohnungsverwaltung den Stellplatz, i.E. die Kosten des Stellplatzes auf Seite 3 des Mietvertrages gestrichen, mit Kürzel (Unterschrift) Auf Seite 1 des Mietvertrages, stand bzw. steht weiterhin 1 Stellplatz wird mit diesen Vertrag mit vermietet.

    Ein halbes Jahr später, habe ich dann meinen Mietvertrag geändert, da ich jetzt auch einen Stellplatz benötigte. Das lief auch alles problemlos ab.

    Jetzt, wurde meiner Wohnungsverwalterin gekündigt und der Vermieter hat einen neuen Verwalter. Dem ist es aufgefallen, das ich eigentlich schon ein halbes Jahr früher, Stellplatzkosten hätte bezahlen müssen. Er begründet das damit, das die Wohnung nicht hätte ohne Stellplatz vermietet werden können und beruft sich auf § 1 des Mietvertrages, wo es ja heißt, 1 Stellplatz wird mit diesen Vertrag mit vermietet.

    Hat er damit Recht?

  • Er begründet das damit, das die Wohnung nicht hätte ohne Stellplatz vermietet werden können und beruft sich auf § 1 des Mietvertrages, wo es ja heißt, 1 Stellplatz wird mit diesen Vertrag mit vermietet.

    Der § 1 wurde offensichtlich nicht geändert, so dass der neue Vermieter recht hat.

    Ausschlaggebend ist aber der Mietpreis auf Seite 3. Wenn dieser gestrichen wurde, dann ist der Stellplatz kostenfrei, d.h. für 0,00 € vermietet.

    Der neue Eigentümer kann hier keinerlei Kosten geltend machen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ausschlaggebend ist aber der Mietpreis auf Seite 3. Wenn dieser gestrichen wurde, dann ist der Stellplatz kostenfrei, d.h. für 0,00 € vermietet.

    Ja, der Stellplatz wurde gestrichen, aber leider wurde die Gesamtmiete durch die damalige Wohnungsverwaltung nicht geändert. Der Gesamtmietzins ist also gleich geblieben.

    Und der Vermieter ist gleich geblieben, nur die Verwaltung hat sich geändert.

  • Wenn die Gesamtmiete nicht angepasst worden war, hast du also die ganze Zeit für den Stellplatz bezahlt?

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!