Mit einer Wohnungsverwaltung habe ich einen Mietvertrag, in dem auch ein Pkw Stellplatz enthalten sein sollte abgeschlossen. Unter § 1 des Mietvertrages steht u.a. 1 Stellplatz wird mit diesem Vertrag mit vermietet. Auf Seite 3 des Mietvertrages, sind dann die einzelnen Kosten, u.a. auch den des Stellplatzes aufgeführt.
In meinen Fall war es nun so, dass ich eigentlich in der neuen Wohnung noch keinen Stellplatz benötigte. Deshalb hat die Wohnungsverwaltung den Stellplatz, i.E. die Kosten des Stellplatzes auf Seite 3 des Mietvertrages gestrichen, mit Kürzel (Unterschrift) Auf Seite 1 des Mietvertrages, stand bzw. steht weiterhin 1 Stellplatz wird mit diesen Vertrag mit vermietet.
Ein halbes Jahr später, habe ich dann meinen Mietvertrag geändert, da ich jetzt auch einen Stellplatz benötigte. Das lief auch alles problemlos ab.
Jetzt, wurde meiner Wohnungsverwalterin gekündigt und der Vermieter hat einen neuen Verwalter. Dem ist es aufgefallen, das ich eigentlich schon ein halbes Jahr früher, Stellplatzkosten hätte bezahlen müssen. Er begründet das damit, das die Wohnung nicht hätte ohne Stellplatz vermietet werden können und beruft sich auf § 1 des Mietvertrages, wo es ja heißt, 1 Stellplatz wird mit diesen Vertrag mit vermietet.
Hat er damit Recht?