Hausverwaltung verlangt "halbe" Renovierung für sehr saubere Wohnung bei Rückgabe!

  • Ihr Lieben,


    Vorerst muss ich gleich sagen, dass ich froh bin, dass es dieses Forum gibt. Ich bedanke mich jetzt schon für jeden Tipp und eure Antworten.

    Zu meinem persönlichen Anliegen:

    Ich habe meine Wohnung gekündigt. Die Wohnung ist sauber. Die Wände haben Löcher (selbstvertändlich werde ich diese verspachteln und überstreichen). Ansonsten gibt es 2 Steckdosen, die kapput sind (tausche ich auch aus). Das Waschbecken hat einen Riss (werde ich auch austauschen, obwohl ich mich nicht erinnern kann, ob der Riss bei mir entstanden ist,oder beim Vormieter). Die Wohnung ist sauber und die Wände sind alle weiß und sauber. Die Küche zeigt Abnutzungsspuren ( nach 7 Jahren in der Wohnung normal), die Heizungsrohre sind auch sauber, weiß, so wie die Türen.

    Es war jemand von der Hausverwaltung da, hat die Wohnung angesehen. Dann habe ich diesen Brief erhalten (Bilder im Anhang).


    Ich weiß nicht, ob es der Hausverwaltung ihr Recht ist, all diese Erneuerungen von mir persönlich zu verlangen ( Türen und Heizungsrohre zu streichen "professionell"+ Wände und Decken zu streichen, Klobrille tauschen!)

    Für mich persönlich klingt das alles wie Renovierung, mehr als eine Wohnungsübergabe!!!

    Was sagt ihr dazu?

    Ich füge auch ein Bild von einem spezifischen Abschnitt des Vertrag hinzu (Beendung des Mietverhältnis ) und (Gebrauch und Pflege der Mieträume, Schönheitsreparaturen).

    Lieben Dank euch!!!

    ich kann leider hier nicht bilder hochladen, aber sie können die originale beitrag in diese link sehen mit bilder:

    $14 Gebrauch und Pflege der Mieträume, Schönheitsreparaturen:

    1.Hat sich der Mieter zur Durchführung der Schönheitsreparaturen verpflichtet, und beabsichtigt der Vermieter, nach Beendigung der Mietverhältnisses bauliche Veränderungen, insbesondere Modernisierungsmaßnahmen durchzuführen, ist der Mieter zur zahlung einer angemessenen Entschädigung anstelle der geschuldeten Leistung verpflichtet.



    Bilder können hochgeladen werden über

    Bild upload! Bitte in die Konversation

    schauen. Zwei Beiträge zusammengefügt,

    kann in einem Beitrag bearbeitet werden.

  • 1.Hat sich der Mieter zur Durchführung der Schönheitsreparaturen verpflichtet

    Ist das die einzige Regelung? Dann bist du nicht dazu verpflichtet, weil diese Klausel verpflichtet dich nicht.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Ist das die einzige Regelung? Dann bist du nicht dazu verpflichtet, weil diese Klausel verpflichtet dich nicht.

    danke für dein antwort, ich hoffe es bleibt so.

    hier sind noch was ich denke ist zur die thema noch relevant ist, was im vertrag steht.;

    $14 Gebrauch und Pflege der Mieträume, Schönheitsreparaturen:

    1.Hat sich der Mieter zur Durchführung der Schönheitsreparaturen verpflichtet, und beabsichtigt der Vermieter, nach Beendigung der Mietverhältnisses bauliche Veränderungen, insbesondere Modernisierungsmaßnahmen durchzuführen, ist der Mieter zur zahlung einer angemessenen Entschädigung anstelle der geschuldeten Leistung verpflichtet.

    2.der mieter hat in den mieträumen für gehörige reinigung, Lüftung ( mindestens viermal täglich stoßlüftung 5 bis 10 minuten) und beheizung zu sorgen und die räume sowie die darin befindlichen anlagen und einrichtungen pfleglich zu behandeln und frostfrei zu halten.

    (3-8 sind punkte was mit balkon reinigen und andere sachen was nicht mit die tema direkt was zu sagen)

    § 20 Beendung des Mietverhalältnis.

    1. bei seinem auszug hat der Mieter die Mieträume in sauberm zustand mit allen, auch auh den von ihm selbst beschaffen Schlüssel zutückzugeben. Kommt der mieter dieser verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nach, so kann der Vermieter nach Durchführung des verfahrens gem §14 nr8 auf Kosten des Mieters die mieträume offnen und reingen sowie neue Schlösser anbringen lassen, es sei denn , der mieter weist in zeitpunkt der rückgabe der mietsach nach, dass ein mMissbrauch des nicht zurückgegebnen Schlüssels ausgeschlossen ist.
    2. Alle Schlüssel, auch von Mieter slbst beschaffe, sind dem vermieter zu übergeben . Der Mieter haftet für alle Shäden, die dem Vermieter oder einem mietnachfolger aus nichtbefolgung dieser pflicht enstehen.
    3. ende des mietverhältnis durch auserordntliche fristlose kündigung des vermieters, so haftet der mieter bis zum ablauf der vereinbarten mietzeit bzw. Bis ende dem zeitpunk , zu dem eine ordentliche kündigug durch mieter wirksam geworden wäre, für alle Mietausfählle die durch das Leerstehen der Mieträume oder dadurch enstehen, dass im falle neuvermietung nicht die bisherige Miete erzielt werden kann. § 456 a BGB bleibt uberührt
    4. 4. bei auszug des Mieters ist dieser verpflichtet, dem vermieter unverzuglich die neu anschrift mitzuteilen
  • Ich würde das so interepretieren, das du zu keinen Schönheitsreparaturen oder Renovierungen verpflichtet bist, solange die normale Abnutzungen darstellt.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Wenn der TE es schafft über Bild upload die Bestimmungen hochzuladen,

    wird man feststellen, dass es mit der Schönheitsreparatur nicht getan ist.

    Ich habe die Bilder gesehen, konnte sie aber so nicht stehenlassen.

    Als, bitte die Bilder erneut hochladen, damit das besser beurteilt werden

    kann.



  • Wenn der TE es schafft über Bild upload die Bestimmungen hochzuladen,

    wird man feststellen, dass es mit der Schönheitsreparatur nicht getan ist.

    Ich habe die Bilder gesehen, konnte sie aber so nicht stehenlassen.

    Als, bitte die Bilder erneut hochladen, damit das besser beurteilt werden

    kann.

    lieben dank für die Hilfe, ich uploade hier die beide seiten mit bessere qualität.
    ich hoffe es ist besser lesbar.

    lg

    Gelöscht, geht nicht auf.

    Bitte neuer Versuch!

  • kann jemand hier mir helfen wie ich ein bild hochlade? es fragt mich nach Quelle? was soll ich da schreiben??
    ich habe versucht es ein link über mein google drive zu machen, und erscheint es geht auch nicht.

  • kann jemand hier mir helfen wie ich ein bild hochlade? es fragt mich nach Quelle? was soll ich da schreiben??
    ich habe versucht es ein link über mein google drive zu machen, und erscheint es geht auch nicht.

    Speichere die beiden Dateien auf deinem Rechner und dann kannst du diese über den Bildupload des Forums online stellen. Die Quelle ist dann der Speicherort auf deinem Rechner.

    Ich könnte zwar jetzt die direkten Links zu den beiden Dokumenten hier ins Forum stellen, jedoch gibt es dann ein Problem, dass diese nicht durch die Benutzerrechte des Forums geschützt wären und jeder darauf Zugriff hätte, inklusiver Google & Co..