Gebäudeversicherung Miethaus

  • Hallo,

    wir wohnen seit 01.01.17 in einem kleinen Haus zur Miete. Wir haben mit dem Vermieter vereinbart, dass wir die Gebäudeversicherung per Abschlag zahlen. Die Police und Rechnung hat der Vermieter. Nun kam die Abrechnung. Durch Zufall fanden wir heraus, dass der Vermieter einen Versicherungsvertrag für ein anderes Gebäude genommen hat und lediglich das zu versichernde Objekt auf unser Haus geändert hat. Der Versicherungszeitraum im Vertrag ist 02.07.2017 - 01.07.2018. Die Änderung wurde kürzlich, am 26.02.18 vorgenommen.

    Nun stellt sich die Frage: war unser Haus seit dem 01.01.17 versichert? Wenn nein, sehe ich nicht ein, dafür Geld zu bezahlen.

  • Hallo,

    theoretisch sollte dein Vermieter auch eine Rechnung für den Zeitraum davor vorlegen können. Kann er das nicht, dann müsst Ihr für diesen Zeitraum auch nichts zahlen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo,

    dein Anschein trügt dich nicht, der Mieter muss tatsächlich nur für die Kosten aufkommen, die dem Vermieter tatsächlich auch entstanden sind und die er auch bezahlt hat.

    Hier wäre es sinnvoll, in die Unterlagen des Vermieters Einsicht zu nehmen, dieses Recht steht dir zu, erst dann kannst du davon ausgehen ob das Objekt versichert ist oder nicht.

    Gruß

    BHShuber