Lebensmittelmotten

  • Wir haben in unserer Küche Lebensmittelmotten gehabt und diese selbst, ohne den Vermieter, bekämpft. Bei Auszug und Übergabe der Küche an den Nachmieter hat dieser dann nach kurzer Zeit wieder Lebensmittelmotten festgestellt. Der Vermieter hat diese beseitigt mit Chemie und Sisyphos-Arbeit in den Schränken. Die Kosten möchte er nun an uns (als Vormieter) weiterverrechnen. Ist das in Ordnung?

    Ich war bislang der Meinung, dass die Beseitigung Vermietersache ist, wie ist es aber in diesem Fall?

  • Hallo

    Die Angaben etwas dürftig! Über welche Zeitspanne reden wir hier?

    Wir haben in unserer Küche Lebensmittelmotten gehabt und diese selbst, ohne den Vermieter, bekämpft.

    Einzug, wann? Hatten? Wann, wie lange und wie lange vor dem Auszug frei

    von Befall?

    Bei Auszug und Übergabe der Küche an den Nachmieter hat dieser dann nach kurzer Zeit wieder Lebensmittelmotten festgestellt.

    Bei Auszug, Zeitpunkt und wann hat der Nachmieter Schädlingsbefall

    festgestellt? Kurzer Zeit, wie kurz war die Zeit? Gehört die Küche dem

    Vermieter?

    Gruß



  • Wir haben 5 Jahre dort gewohnt, die Küche haben wir selbst neu eingebaut und dann an den Nachmieter verkauft. Die Motten waren im Herbst beseitigt, im darauffolgenden Mai sind wir ausgezogen, fast unmittelbar danach Anfang Juni hat der Nachmieter die Motten bemerkt. Also waren die Motten wahrscheinlich noch nicht weg, wir haben es aber nicht gemerkt. Wenn ich es nicht gemerkt habe, dann habe ich nicht vorsätzlich gehandelt.

  • Hallo Else,

    Vorsatz oder nicht ist hier egal. Bei Vorratsschaedligen gilt die Vermutung, dass diese vom Mieter eingeschleppt wurden. Die Kosten muesst ihr daher meines Erachtens tragen. es sei denn, Ihr koennt beweisen, dass ihr unschuldig seid. Bei 5 Jahren Wohndauer und Befall nicht lange vor Auszug duerfte euch das aber schwer fallen.

    cu

    Guenni