Mieter zieht in Nacht- und Nebelaktion aus

  • Sehr geehrte Forummitglieder,

    ich hoffe in diesem Forum auf Hilfe bei folgendem Problem:

    Meine Mutter ist Inhaberin eines Hauses und an die 90 Jahre alt. Leider ist sie im letzten Jahr an Demenz erkrankt und hat mal gute und mal schlechte Tage.

    Bis vor Kurzem hatte sie im Haus noch einen Mieter. Dieser ist in einer Nacht- und Nebelaktion fristlos ausgezogen ohne eine Anschrift zu hinterlassen. Die Schlüssel haben wir per Einschreiben erhalten und mit dem Hinweis, dass weitere Fragen über seinen Anwalt geklärt werden solle. Ebenso hat der Herr falsche Zählerstände bei den Stadtwerken angegeben und verweigert jegliche Kontaktaufnahme zwecks Übergabe der Wohnung. Zwar haben wir die Schlüssel, dennoch werden wir diese Wohnung nicht betreten, da uns keine Kündigung vorliegt. Wir vermuten allerdings, dass meine Mutter an einem schlechten Tag evtl. ein Schriftstück unterschrieben hat. Wir haben leider bisher nur die Pflegestufe 2 durchbekommen und somit gilt sie durch ein Gutachten als dement mit mittelschwerem GrAD, dennoch als geschäftsfähig obwohl die Konten etc. schon in meiner Hand sind.

    Hat evtl. jemand einen Rat bzw. ähnliche Erfahrungen gemacht? Einen Termin beim Anwalt haben wir vorsorglich gemacht, dieser findet aber erst in einer Woche statt.

    Herzlichen Dank im Voraus!

  • Dazu etwas von mir, könnte hilfreich sein!

    Wir vermuten allerdings, dass meine Mutter an einem schlechten Tag evtl. ein Schriftstück unterschrieben hat. Wir haben leider bisher nur die Pflegestufe 2 durchbekommen und somit gilt sie durch ein Gutachten als dement mit mittelschwerem GrAD, dennoch als geschäftsfähig obwohl die Konten etc. schon in meiner Hand sind.

    Betreuungsantrag vor Gericht stellen, damit die Geschäftsfähigkeit

    eingeschränkt werden kann. Du kannst auch selber die Betreuung

    übernehmen. Betreuungsrecht

    Rechte von Angehörigen und Betreuern

    Rechtliche Betreuung – wenn das Gericht einschreitet



  • Die Schlüssel haben wir per Einschreiben erhalten und mit dem Hinweis, dass weitere Fragen über seinen Anwalt geklärt werden solle.

    Das ist merkwürdig. Man zieht ja nicht einfach fristlos aus und überlässt den Schriftverkehr dem Anwalt. Dieser hätte im Normalfall darauf hinweisen müssen, dass eine Wohnung gekündigt werden muss.

    Ich würde eher mal vermuten, dass es hier im Vorfeld irgendwelche Vorfälle gab.

    Die Schlüssel haben wir per Einschreiben erhalten und mit dem Hinweis, dass weitere Fragen über seinen Anwalt geklärt werden solle.

    Habt Ihr denn mal Kontakt mit dem Anwalt aufgenommen? Hierfür braucht Ihr keinen eigenen Anwalt, jedoch eine Vollmacht deiner Mutter.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Zwar haben wir die Schlüssel, dennoch werden wir diese Wohnung nicht betreten, da uns keine Kündigung vorliegt. Wir vermuten allerdings, dass meine Mutter an einem schlechten Tag evtl. ein Schriftstück unterschrieben hat.

    Zumindest muss durch eine Inaugenscheinnahme geklärt werden,

    was in der Wohnung los ist. Ist sie leer, stehen noch Möbel dort,

    was ist da los?

    Einen Termin beim Anwalt haben wir vorsorglich gemacht, dieser findet aber erst in einer Woche statt.

    Vorher wäre eine Inaugenscheinnahme der Wohnung mit Zeugen

    empfehlenswert!



  • Vorher wäre eine Inaugenscheinnahme der Wohnung mit Zeugen

    empfehlenswert!

    Das halte ich für bedenkenswert. Ist die Rückgabe mit einer Besitzaufgabe gleichzustellen?

    Mal gesponnen: Vielleicht ist der Mieter nur vorübergehend ausgezogen (Weltreise, Entzug, o.ä.)?

    Bevor ich die Wohnung betrete, würde ich mir die Genehmigung des Anwalts holen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Bitte das Eingangs-Thema lesen!

    Dieser ist in einer Nacht- und Nebelaktion fristlos ausgezogen ohne eine Anschrift zu hinterlassen. Die Schlüssel haben wir per Einschreiben erhalten und mit dem Hinweis, dass weitere Fragen über seinen Anwalt geklärt werden solle. Ebenso hat der Herr falsche Zählerstände bei den Stadtwerken angegeben und verweigert jegliche Kontaktaufnahme zwecks Übergabe der Wohnung.

    Es verhält sich wohl kaum ein Mieter so, der mal eben eine

    Weltreise unternimmt. ;)



  • Vielen Dank erstmal für alle Antworten!

    Bisher haben wir noch keinen Kontakt aufgenommen mit dem Anwalt, wir wollten erstmal unseren Termin nächste Woche abwarten - zumal bis dato ja die nächste Miete fällig wäre. Ich denke auch nicht, dass der Mieter dort nochmal aufkreuzt.

    Wir sind selber über dieses Verhalten sehr verwundert.

    Beim Umzug waren Nachbarn von meiner Mutter anwesend, die das ganze beobachtet haben. Offensichtlich sind alle Möbel raus.

    Wir vermuten ja, dass die Wohnung in keinem guten Zustand ist. Hoffen wir mal, dass meine Mutter nichts unterschrieben hat (bzgl. fristloser Kündigung).

  • . Die Frage ist in wie ferrn die Kündigung dann wirksam ist...

    Die Streiterei würde ich mir nicht wirklich antun wollen. Gerade auch für die Mutter ist sowas belastend wenn sie ständig begutachtet wird, denn der Mieter bzw. der Anwalt wird sowas auch beantragen wollen. Das würde sich auch unnötig in die Länge ziehen. Aber natürlich ist es möglich auch rückwirkend die Geschäftsfähigkeit zuentziehen und dann wäre die Kündigung unwirksam.

    Also Wohnung begutachten, am besten mit Zeugen. In der Rücksendung der Schlüssel sollte eine Besitzaufgabe zu erkennen sein, zumindest die Befugnis zum betreten. Selbst wenn nicht, dann könnte er euch fristlos kündigen, was nicht besonderes schlimm wäre, da er wohl eh nicht mehr zahlen wird.

    Wurde eine Kaution vereinbart? Dann könnte man zumindest ein Teil der Kosten darüber verrechnen, wenn die Wohnung wirklich im schlechten Zustand wäre.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • darkshadow : Ich stimme dir voll und ganz zu. Um die Miete geht es eher weniger, eher geht es um die Art und Weise und die Befürchtung, dass die Wohnung in keinem guten Zustand ist. Eine Kaution gab es nicht, der Mieter wohnte dort 16 Jahre. Er war schon immer ein Eigenbrödler und in den Jahren können wir an einer Hand abzählen, wann wir ihn mal gesehen haben. In den Mietsachen haben wir uns ja nie eingemischt, da meine Mutter zu dem Zeitpunkt noch gesund war.

  • OT von mir dazu Folgendes!

    In den Mietsachen haben wir uns ja nie eingemischt, da meine Mutter zu dem Zeitpunkt noch gesund war.

    Bei Demenz verändert sich der Zustand, kann sich rapide verändern

    und sollte unbedingt in Abständen überprüft werden. Es dient dem Schutz

    des Demenz-Kranken. Damit es nicht unverhofft zu gefährlichen Situationen

    im Alltag kommt, sollten Angehörige unbedingt genau hinschauen und

    den Kranken beobachten.



  • Die Besitzaufgabe der Wohnung durch Rückgabe der Schlüssel sollte außer Frage stehen, da dies ein schlüssiges Handeln des Mieters darstellt.

    Jedoch ist die Tatsache, dass die Wohnung ungekündigt ist, erstmal im Raum.

    Ich würde gegen öffentlichen Aushang die zu erwartenden Mietrückstände anmahnen und nach zwei Monatsmieten fristlos kündigen.

    Dies auch wieder gegen öffentlichen Aushang. Es sei denn, es gibt mittlerweile Kontakt zum Anwalt oder zum Mieter selbst.

    Da der Mieter Rückgabe der Schlüssel allerdings offenkundig sein Besitzrecht aufgegeben hat, kann aus meiner Sicht die Wohnung bedenkenlos betreten werden. Es sollten hier aber auf jeden Fall unabhängige und gerichtsfeste Zeugen zu Rate gezogen werden, der Zustand der Wohnung bei Betreten vollständig dokumentiert und protokolliert werden. Sprich alle Schäden notieren und ausreichend Fotos machen.

  • Ich würde dem Anwalt per GV mitteilen ,dass ich das angebot zur Aufhebung des Mietvertrages 7 Tage nach Zustellung dieses Schreibens akzeptiere und damit beide seiten auf ihre weiteren rechte aus dem Vertrag verzichten, mit Ausnahme ich und meine rechte