Wohnung im Mietshaus als Ferienwohnung nutzen?

  • Hallo!

    Ich weiß nicht ob ich in diesem Forum richtig bin, versuche es aber einfach mal.

    Mein Mann hat das 3-Parteien-Haus seiner Mutter überschrieben bekommen. In einer der Wohnungen leben wir zur Zeit.

    Jetzt ist im Laufe der nächsten Zeit allerdings ein Umzug geplant. Wir würden ca 100km weit wegziehen. Jetzt überlegen wir, unsere Wohnung als Ferienwohnung (erst einmal für uns selbst) zu benutzen, da wir vmtl mindestens jedes zweite Wochenende dorthin fahren werden weil die Familie meines Mannes dort lebt. Außerdem arbeitet mein Mann vorerst einen Tag pro Woche weiterhin dort in der nähe und könnte so einmal dort übernachten.

    Nur wie geht das dann mit den Nebenkosten? Müssten wir unsere Wohnung wie bisher anrechnen (Straßenreinigung, Müll, Gebäudeversicherung usw) obwohl die Wohnung die meiste Zeit leer steht? Oder könnten wir davon was auf die beiden Mieter umlegen?

    Hoffe ihr versteht wie ich das meine. Denn wenn wir die Nebenkosten wie bisher tragen müssten (5 Personen, 90m) könnten wir uns das auf Dauer nicht leisten.

  • Hallo

    Nur wie geht das dann mit den Nebenkosten? Müssten wir unsere Wohnung wie bisher anrechnen (Straßenreinigung, Müll, Gebäudeversicherung usw) obwohl die Wohnung die meiste Zeit leer steht? Oder könnten wir davon was auf die beiden Mieter umlegen?

    Für leerstehende Wohnungen trägt Vermieter die verbrauchsunabhängige

    Betriebskosten. Gleiches gilt für die verbrauchsabhängige Betriebskosten.

    Leerstehende Wohnungen

    Die eigenen Kosten können nicht auf die restlichen Mieter umgelegt.

    Gruß



  • Danke. Das haben wir schon befürchtet ?

    Aber was ist mit müllentsorgung? Da spielt ja auch die personenzahl eine Rolle. Müssen wir 5 Personen angeben auch wenn die Wohnung leer steht? Und Wasser müssen wir trotzdem zahlen?

  • Was steht im Mietvertrag? Euer Anteil müsst ihr immer zahlen. Wenn die

    Mieter das kontrollieren lassen, könnte es richtig Ärger geben. Es ist

    ja eure Entscheidung nicht in der Wohnung leben zu wollen.

    Falls ihr euch das nicht leisten könnt, alternativ auch diese Wohnung

    vermieten. Dann bringt sie alle Kosten ein.



  • In den Mietverträgen ist tatsächlich eine Umlage der Müllkosten nach Personen vereinbart?

    Theoretisch könnt Ihr die Personenanzahl Eurer Wohnung ändern, so dass Ihr nicht dauerhaft für 5 Personen zahlen müsst.

    Ein großes "Aber": Bei einer Umlage nach Personen in Verbindung mit einem Leerstand könnt Ihr nicht einfach "0" Personen angeben. Vielmehr müsst Ihr hier eine Durchschnittsbelegung der Wohnung als Grundlage nehmen.

    Handelt es sich beispielsweise um eine 4-Raumwohnung mit 90m², dann müsstet Ihr 4 Personen angeben.

    Ansonsten verweise ich auf das Wirtschaftlichkeitsgebot. Wenn von einem 3-Familienhaus plötzlich 5 Bewohner wegfallen, sollte geprüft werden, ob die Anzahl der Tonnen reduziert werden müssen/sollten.

    Ansonsten tragt Ihr wie Grace schon schrieb, sämtliche Betriebskosten. Ihr könnt nichts davon auf andere Mieter umlegen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.