Sturmschaden - wie geht´s weiter?

  • Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus zur Miete. Manche Mieter haben einen Garten hinter dem Haus mit eigener Gartenlaube und allem drum und dran.Wir haben auch ein Gartenstück und nun habe ich folgendes Problem:

    Bei dem Sturm im Januar diesen Jahres hat es 2 große Tannen in unserem Garten umgehauen. Die eine ist abgenickt und hat sämtliche Zäune und Bänke zerdeppert, die andere wurde entwurzelt und fiel sachte auf die obere Ecke unserer Laube, sodass diese nicht größer zu Schaden kam. Beide Tannen stehen auf dem Stück welches der Gemeinschaft gehört, also nicht auf unserem Gartenstück. Laut Mietvertrag sind wir nicht für die Baumpflege verantwortlich, auch mündlich gab es solche Absprachen nicht. Ca. 1 Woche nach dem Sturm kam Firma 1 zum Besichtigen der Bäume zwecks Fällung, diese sagte der Baum auf unserer Laube muss abgefangen werden, um weitere Schäden zu vermeiden. Firma 2 kam am anderen Tag und war anderer Meinung, nichts mit abfangen einfach in kurze Stücke sägen und fallen lassen. Firma 2 ist bekannt für minderwertige Arbeiten. Natürlich hat Firma 2 den Auftrag von unserem Vermieter bekommen, war ja günstiger. Es mussten sogar noch 2 weitere Tannen dran glauben und gefällt werden, welche auf unserem Gartenstück stehen. Mal abgesehen davon, dass beim Fällen erhebliche Schäden an der Laube entstanden sind (was vorherzusehen war), meint unser Vermieter jetzt seine Versicherung würde auch für die Schäden durch die umgestürzten Bäume nicht aufkommen. Anfangs hatte er sich noch gefreut, dass Schäden im Garten der Mieter sind, da dann seine Versicherung für alles aufkommt. Er hatte uns noch gebeten die Schäden zu protokollieren und ihm schnellst möglich zu überreichen. Gesagt, getan, alles eingereicht und dann 2 Stunden, plumpe Nachricht vom Vermieter:

    Sehr geehrte Frau ....,

    meine Versicherung hat mir mit mitgeteilt, dass diese für Schäden am Privateigentum der Mieter nicht aufkommt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ich hatte ihn gebeten mir doch bitte eine Kopie des Schreiben seiner Gebäudeversicherung zu kommen lassen, aus dem für mich ersichtlich ist, dass diese den Schaden nicht begleicht, aufgrund seiner pampigen Antwort glaube ich nicht das er mir so etwas aushändigt. Es kann doch nicht sein das ich mich auf seine bloße Aussage stützen muss. Und muss denn nicht der Vermieter sicherstellen, dass die Bäume gesund sind? Bleiben wir wirklich auf den Kosten sitzen?

    Ich bedanke für alle Antworten und hoffe jemand kann mir weiterhelfen.

  • Hallo,

    wem gehört denn diese Gartenlaube und das Zubehör?

    Wenn sich diese in Eurem Eigentum befinden, dann greift die (Haftpflicht-)Versicherung des Vermieters nur, wenn dieser schuldhaft, bzw. fahrlässig gehandelt hat.

    Hier wäre dann vermutlich Eure Hausratversicherung der richtige Ansprechpartner. Ob diese dann die Schäden wirklich reguliert, steht auf einem anderen Blatt. Der Garten müssten in der Police explizit benannt sein.

    Und muss denn nichtder Vermieter sicherstellen, dass die Bäume gesund sind?

    Die Bäume können kerngesund sein, allerdings dennoch bei einem Sturm umstürzen.

    Ich hatte bei mir auch 3 Bäume, die bei einem Sturm umgeknickt sind. Wenige Wochen zuvor wurden diese von einem Baumsachverständigen als Einwandfrei befunden.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.