Renovierung / Reinigung nach Auszug ohne Mitteilung an Vermieter

  • Liebes Forum,

    mein Mann und ich sind Ende Dezember ausgezogen. Leider konnte ich nicht bei der Übergabe dabei sein, so dass mein Vater und mein Mann diese übernommen haben. Laut ihren Aussagen hat die Vermieterin damals gesagt, es sei alles in Ordnung.

    Nach 2 Monaten haben wir eine Rechnung bekommen (u.a.: Reinigung des Herdes 2,5h a 15€; Reiningung der Dusche 3,5h a 15€, neues Anbringen einer Raufasertapete incl. Kauf für 100€; Steckdose befestigt + neue Steckdose gekauft...). Die Liste geht noch so weiter. Sie hat uns demzufolge Kosten für Material + Eigenleistungskosten gestellt.

    Ich habe dem Schreiben damals widersprochen, da sie nicht nachweisen konnte, dass wir die Schäden verursacht haben, bzw. hat sie uns nicht vorher darüber informiert (putzen können hätten wir auch billiger). Laut Anwalt war sie dazu verpflichtet, uns 14 Tage Zeit zu geben, die Renovierung / Säuberung eigenständig vorzunehmen. Danach bleibt aber immer noch die Ursachenfrage, da wir kein Übergabeprotokoll haben, bzw. sie auch sonst keinerlei Nachweise, in welchem Zustand die Wohnung bei Übergabe war.

    Heute habe ich nun eine weitere Antwort bekommen, in denen sie uns die Eigenleistungen nicht mehr in Rechnung stellt, sondern verlangt, dass wir das Schloss austauschen (war wohl defekt), die Jalousie und die Steckdose austauschen. Laut dem neuen Mieter (ist ein Freund von uns) wurden alle drei Dinge bereits erneuert, bzw. repariert. Sie gibt uns dazu 14 Tage Zeit. Für mich bleibt immer noch die Frage der Sinnhaftigkeit - alles wurde ja schon ausgetauscht und erneuert? Bzw. hat sie immer noch keinen Nachweis erbracht, dass die Sachen von uns beschädigt wurden.

    Wie ist hier das weitere Vorgehen? Erneute einen Widerspruch schreiben? Mein Mann hat eine Rechtschutzversicherung, die auch Mietklagen mit abdeckt. Vielleicht wäre das eine Alternative. Oder gibt es noch etwas anderes?

    Ich freue mich auf Meinungen & Anregungen.

    Vielen Dank

    Cookie

  • Grundsätzlich ist es so, dass eine defekte Steckdose zu den sogenannten versteckten Mängeln gehört, die bei der Abnahme schwer festzustellen sind und folglich auch nachträglich geltend gemacht werden können.

    Hier ist auch kein Nachweis über eine Beschädigung Eurerseits nötig. So eine Steckdose geht schon mal durch den dauerhaften Gebrauch kaputt und fällt dann unter eine Kleinstreparaturklausel.

    Es stellt sich aber die Frage, wie der Vermieter nachweisen will, dass der Defekt nicht durch den Neumieter verursacht wurde?

    Um was für eine Jalousie handelt es sich? Festmontage mit Kasten?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.