Nebenkostenabrechnung Korrektur nach über 12 Monaten

  • Hallo,

    Ich habe folgendes Problem: Mein ehemaliger Vermieter hat mir Mitte Dezember eine korrigierte Nebenkostenabrechnung vom Zeitraum 01.01.2016-31.06.2017 (Angeblich der einfachkeit halber übr 19 Monate da ich zum 30.06. Ausgezogen bin) zukommen lassen. Vorher hatte er schon eine Nachzahlung verlangt da die müllkosten zu hoch waren. Daraufhin habe ich die Unterlagen von der Stadt + eine korrigierte Nebenkostenabrechnung verlangt die dann eben im Dezember kam. Nach Rückfragen meinerseits dauerte es Monate bis die nächste Mail samt noch einer korrigierten Abrechnung kam die noch höher ausfiel (Er hatte wohl noch mal nachgerechnet). Wie ist die Rechtslage?

  • Hallo,

    wenn der Vermieter hier über einen längeren Zeitraum als 12 Monate abrechnet, dann liegt ein formeller Fehler vor. Das wäre dann damit gleichzusetzen, als hättest Du gar keine Abrechnung erhalten.

    Das heißt wiederum für dich, dass der Vermieter keine Nachzahlungen aus 2016 mehr verlangen kann, da die Abrechnungsfrist abgelaufen ist. Er hätte Dir eine formell wirksame Abrechnung bis zum 31.12.2017 zukommen lassen müssen.

    Siehe auch Formelle Fehler Betriebskostenabrechnung

    Korrekturen für das Jahr 2017 kann der Vermieter machen, auch wenn diese zu deinen Ungunsten ausfallen. Schließlich ist die Abrechnungsperiode noch nicht abgelaufen. Bis zum 31.12.2018 könnte der Vermieter also noch korrigieren.

    Auch ab dem 01.01.19 könnte theoretisch noch eine Korrektur erfolgen, diese darf dann aber nicht zu deinen Ungunsten sein.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.