Nebenkostenabrechnung auf Schätzwerten, obwohl korrekte Werte vorhanden sind?

  • Liebe Alle,

    ich benötige Eure Hilfe.

    Ich habe von 02/16-01/18 in einer netten Whg in Karlsruhe gewohnt. Während der Mietzeit ist nur ein einziges Mal mein Heiz- und Wasserverbrauch abgelesen worden - und zwar im Januar 2018.

    Die Nebenkostenabrechnung für das Abrechnungsjahr 16 ist nun im November 17 auf Schätzwerten erstellt worden. Diesen Schätzwerten - die noch dazu utopisch hoch angesetzt waren - hatte ich widersprochen. Nach längerem Hin und Her soll nun eine Korrektur erstellt werden.

    Der Vermieter hat nun die folgende Aussage getroffen:

    Die Ablesefirma hätte bestätigt, dass die Wasserwerte zu hoch geschätzt worden seien. Die Heizwerte aus dem Jahr 2016 würden aber denen von 2017, die im Januar 18 abgelesen worden sind, entsprechen. Im Januar 18 sind aber keine Werte für das Jahr 17 abgelesen worden, sondern für den gesamten Mietzeitraum! Eine Ablesung dazwischen gab es nicht! Die im Januar 18 abgelesen Werte für 2016 zu nehmen, also in derselben Höhe, ist doch nicht rechtens, oder?

    Weiter behauptet der Vermieter, die Differenz der Schätzwerte für 2016 und der abgelesenen Werte von Januar 18 ergäbe den tatsächlichen Verbrauch 2017. Das ist doch absurd! Die Differenz von Schätzwerten mit irgendwelchen anderen Werten kann doch lediglich einen fiktiven Betrag ergeben, oder?

    Mir ist klar, dass die tatsächlichen Werte für 2016 und 2017 nun nicht mehr festgestellt werden können. Aber die Anfang 2018 abgelesenen Werte müssen doch bei der Abrechnung in irgendeiner Weise berücksichtigt werden, also das man die Werte z.B. jeweils Hälftig für 16 und 17 ansetzt? Was meint ihr?

    Beste Grüße

    Einmal editiert, zuletzt von Sheshamonia (15. März 2018 um 11:11)

  • Hallo,

    mir stellt sich zunächst die Frage, warum überhaupt eine Schätzung vorgenommen wurde, wenn Geräte zur Verbrauchserfassung vorhanden sind?

    Wie wurde diese Schätzung denn begründet?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo,

    die Ableseleute kamen ohne die richtigen Ablesegeräte, deswegen konnten Sie nicht ablesen. Also Ende 2017. Anfang 2017 / Ende 2016 fand gar keine Ablesung statt. Denke mal, da hat die Hausverwaltung geschlampt.

    Aus meiner Sicht ist eine Schätzung unzulässig. Also jedenfalls eine "wild beliebige" Schätzung ohne Berücksichtigung der Ablesewerte von Januar 2018, die ja sozusagen den Verbrauch meiner gesamten Mietdauer korrekt erfassen.

    Beste Grüße

    Einmal editiert, zuletzt von Sheshamonia (15. März 2018 um 13:45)