Frage zu Mietvertrag inkl Parkplatz

  • Hallo zusammen,

    wir haben eine Wohnung gemietet. Laut Mietvertrag ist diese inkl einem KFZ-Stellplatz. Es handelt sich um 2 baugleiche Häuser nebeneinander mit jeweils einer Wohnung oben und unten. Das eine Haus steht in Straße A, das andere fällt in Straße B. Auf den Grundstücken dann jeweils 2 Parkplätze. Wir wohnen im Haus in Straße A.

    Nun will der Vermieter auf dem Grundstück unserer Wohnung ein Carport bauen und dies gegen Miete anbieten. Die 2 Stellplätze sind jeweils auf beide Häuser verteilt, also pro Haus ein Carportstellplatz. Die Mieter unter uns haben einen, die vom anderen Haus oben den zweiten.

    Auf meine Nachfrage wo denn unser Inklusivstellplatz nun hin kommt wurde mit erklärt das die Geschichte mit dem Carport im Mietvertrag stehen würde und wir unser Auto dann auf dem Parkplatz vom anderen Haus in Straße B parken sollen.

    In unserem Mietvertrag steht darüber aber nichts.

    Laut Mietvertrag haben wir die Wohnung INKL Stellplatz in Straße A gemietet. Ist das vorgehen des Vermieters nun so einfach möglich uns auf das andere Grundstück zu schieben? Zumal nirgendwo etwas schriftlich steht, eben nur der Mietvertrag der Wohnung inkl Stellplatz.

    Vielen Dank für die Aufklärung vorab

    Sebastian

    2 Mal editiert, zuletzt von potatoeHL (20. März 2018 um 15:30) aus folgendem Grund: Nun hab ich das falsche Forum angeklickt, bitte verschieben :(

  • Hallo,

    die Lösung ist einfach, wenn ein Stellplatz inkludiert ist, heisst das nicht, dass dir ein bestimmter Platz an deinem Wunschort zur Verfügung steht, so ist es rechtens, wenn der inkludierte Stellplatz nicht genau bezeichnet ist mit Platznummer und geographischer Lage, dass du dann den Platz gegenüber oder daneben benutzen kannst und musst.

    Einen Stellplatz jedenfalls muss der Vermieter zur Verfügung stellen, denn die Miete dafür zahlst du ja auch mit Zahlung des monatlichen Mietzinses.

    Gruß

    BHShuber