Kündigungsgrund rechtmäßig? (fristgerechte Kündigung)

  • Hallo liebe Leute,

    mir wurde heute mitgeteilt, dass mir meine Wohnung (fristgerecht) gekündigt wird bzw. werden soll.

    Meine Eltern sind gleichzeitig meine Vermieter (offiziell nur mein Vater).

    Kündigungsgrund: "Wir finden, dass es hier nicht mehr passt und du - vor allem aufgrund deines Alters - besser woanders wohnen solltest."

    Als Meinung stimme ich da zwar mit meinen Eltern überein, aber:

    - Ist der angegebene Kündigungsgrund rechtmäßig? (Frage aus reinem Interesse)

    - Was passiert, wenn ich nach Ablauf der Kündigungsfrist noch keine neue Wohnung gefunden habe? Wohnungssuche ist schließlich schwierig. Werde ich dann "ohne festen Wohnsitz", sprich obdachlos, sein? Ich beziehe ALG2 und benötige dafür eine Meldeadresse. Wie lautet meine Meldeadresse bzw. Postanschrift, wenn ich meinen bisherigen Wohnsitz verliere und noch keinen neuen habe?

    Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!

    Lieben Gruß,

    zaw

    P.S.: Ich habe die Antworten im anderen Thema durchaus bemerkt, hatte aber leider noch keine Zeit, sie mir anzusehen. Dennoch musste ich ein neues Thema erstellen, weil dieser Aspekt heute wichtig(er) geworden ist.

  • 1. So schnell wird man in Deutschland nicht wohnsitzlos.

    2. Ohne ein Urteil eines Gerichtes ist überhaupt keine Kündigung möglich.

    3. Alles zum Thema Kündigung durch den Vermieter gibt es hinter diesem Link. Du wirst lesen, dass ein Mieter durch das Gesetz geschützt ist und nur in den seltesten Fällen gekündigt werden kann.

    4. Die Gründe, die deine Eltern nennen, können keinesfalls dein Mietverhältnis beenden.

  • Köbes hat einen Link eingesetzt und hier Folgendes:

    II. Erleichterte Kündigung für Vermieter bei Einliegerwohnungen

    Für Vermieter einer sogenannten Einliegerwohnung sind die Vermieter-Kündigungsgründe vereinfacht. So kann ein Vermieter hier ohne weiteres kündigen und muss nicht, wie bei der normalen ordentlichen Kündigung, ein berechtigtes Interesses vorweisen, vgl. § 573 a BGB. Vorausgesetzt ist lediglich, dass es sich um eine vermietete Einliegerwohnung oder ein möbliertes Zimmer, in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude handelt und der Vermieter sich im Kündigungsschreiben auf die erleichterte Kündigung beruft. Die Kündigungsfrist verlängert sich im Gegenzug zu Gunsten des Mieters automatisch um drei Monate. Insoweit ist auch der Beitrag: „Möblierter Wohnraum: Kündigungsrecht und Kündigungsfrist“ empfehlenswert.

    Du schriebst im anderen Thema Wohnraummietvertrag. Dann bitte

    auch hier lesen: Möblierter Wohnraum: Kündigungsrecht und Kündigungsfrist

    Wohnungssuche ist schließlich schwierig. Werde ich dann "ohne festen Wohnsitz", sprich obdachlos, sein? Ich beziehe ALG2

    Bitte vor Unterschrift eines neuen Mietvertrags das Jobcenter

    informieren. Die Kosten der Unterkunft § 22 SGB II müssen für

    deine Region angemessen sein und das Jobcenter die Zustimmung

    zum Umzug erteilen.



  • Ist der angegebene Kündigungsgrund rechtmäßig?

    Nein.

    Aus deiner anderen Frage habe ich in Erinnerung das Du mit deinem Vermieter im selben Haus oder derselben Wohnung wohnst.

    Dann kann er dir auch ohne wichtigen Grund Kündigen. Erleichterte Kündigung des Vermieters

    Und noch leichter wenn Du ein möbliertes Zimmer gemietet hast.

    § 573c
    Fristen der ordentlichen Kündigung

    (1) 1Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. 2Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.

    (2) Bei Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet worden ist, kann eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart werden.

    (3) Bei Wohnraum nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 ist die Kündigung spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats zulässig.

  • Guten Morgen

    Ich glaube nicht, dass ich ein möbliertes Zimmer gemiete habe, weil die Möbel ja bei einem Umzug mitmüssen. (sind ja meine, größtenteils jedenfalls vermutlich)

    Mein Appartment im Stundentenwohnheim war möbliert gemietet, und da blieben die Möbel da. (sind nicht meine)

    Hm ... mal schauen, was im Mietvertrag steht:

    Zitat


    § 1 Mieträume

    Der Vermieter vermietet dem Mieter zu Wohnzwecken folgende teilmöblierte Wohnung: [...]

    also "teilmöbliert" - was heißt das denn eigentlich jetzt genau?

    Köbes:

    1. Wohnungslos wird man schneller als man denkt! Einer ehem. Freundin meiner Schwester ist das mal passiert, weil sie von ihren Eltern rausgeschmissen wurde, da sie ja dann volljährig war und selbst für sich sorgen müsse. Das geht ratzfatz, oft sogar schneller als man gucken kann!

    2. Wieso sollte keine Kündigung möglich sein? Im Vertrag steht jedenfalls (unter "Mietzeit"), dass das Mietverhältnis mit der gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt werden kann, und genau das ist ja geschehen, allerdings nicht schriftlich, wie es der Vertrag vorschreiben würde, sondern mündlich.

    Außerdem steht im Vertrag noch ein außerordentliches Kündigungsrechts des Vermieters bei wichtigem Grund drin, und ein solcher Grund wurde ja genannt (s. o.). Wenn ich weiter in der Wohnung bleibe trotz außerordentlicher Kündigung seitens des Vermieters, dann

    Zitat


    § 3 Außerordentliches Kündigungsrecht des Vermieters

    [...] wird das Mietverhältnis entgegen § 545 BGB nicht stillschweigend verlängert oder neu begründet.

    Grace:

    Zitat

    Bitte vor Unterschrift eines neuen Mietvertrags das Jobcenter

    informieren. Die Kosten der Unterkunft § 22 SGB II müssen für

    deine Region angemessen sein und das Jobcenter die Zustimmung

    zum Umzug erteilen.

    Das war mir bereits bekannt, trotzdem danke.

    darkshadow: Nein, es wurde definitiv gesagt "Wir kündigen dir deine Wohnung", von "Räumung" war nie die Rede (jedenfalls noch nicht).

    (Zwangsräumung ginge glaube ich auch nur in Fällen, in denen beispielsweise die Miete nicht oder nur verspätet gezahlt wurde. Ich habe immer pünktlich bezahlt und auch (noch) keine Mietkürzung oder -minderung vorgenommen.)

    Da ich momentan in ziemlichem Stress bin, habe ich jetzt gerade keine Zeit, um mir die Links noch anzusehen.

    Dennoch danke ich dafür recht herzlich und merke es mir vor.

    Bis auf bald

    zaw

  • 1. Wohnungslos wird man schneller als man denkt! Einer ehem. Freundin meiner Schwester ist das mal passiert, weil sie von ihren Eltern rausgeschmissen wurde, da sie ja dann volljährig war und selbst für sich sorgen müsse. Das geht ratzfatz, oft sogar schneller als man gucken kann!

    Nö. Wohnungslos wird man erst, wenn der Gerichtsvollzieher einen aus der Wohnung rausschmeißt oder der Vermieter Straftaten begeht und einen aussperrt. Dann gibt es auch noch das Amt, was einen im Notfall sogar wieder in die Wohnung einweist. Also schnell wohnungslos wird man einfach nicht.

    Außerdem steht im Vertrag noch ein außerordentliches Kündigungsrechts des Vermieters bei wichtigem Grund drin, und ein solcher Grund wurde ja genannt (s. o.).

    Aha "es passt nicht mehr" ist also ein wichtiger Grund? PS: Nein ist es nicht.

    allerdings nicht schriftlich, wie es der Vertrag vorschreiben würde, sondern mündlich.

    Es gibt also momentan keine rechtswirksame Kündigung, Die Schriftform ist zwingend gesetzlich vorgeschrieben.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!