hat ein untermietsvertrag für den vermieter gültigkeit, wenn der untermieter falsche angaben im vertrag gemacht hat?

  • situation: untermietvertrag beidseitig gemacht, angaben vom untermieter wurden nicht geprüft. kaution und mehrere mieten stehen aus. untermietvetrag wurde vom untervermieter vor der frist wegen ausstehen offener beträge gekündigt. untermieter verlangt einhaltung der gesetzlichen kündigungsfrist. jetzt die vermutung: wenn der vertrag mit falschen angaben (namen des untermieters) gemacht wurden - hat er gültigkeit? oder ist es zu einem rechtsgültigen vertrag gar nicht erst gekommen? kann ich als untervermieter bei einem ungültigen vertrag das zimmer räumen und dem untermieter den weiteren zugang zur wohnung verwehren?

  • Was heißt denn falscher Name des Untermieters?

    Ansonsten können Mietverträge auch mündlich geschlossen werden, d.h. Person X bekommt Schlüssel und zahlt dafür Miete. Der Name ist hier nicht ausschlaggebend.

    Wenn hier mehrere Mieten offen stehen, kann das Mietverhältnis fristlos gekündigt werden. Eine gesetzliche Kündigungsfrist ist nicht einzuhalten.

    kann ich als untervermieter bei einem ungültigen vertrag das zimmer räumen und dem untermieter den weiteren zugang zur wohnung verwehren?

    Nein, das wäre eine verbotene Eigenmacht nach § 858 BGB. Hier müsstest Du eine Räumungsklage vor Gericht veranlassen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • vertragsbeginn anfang februar. kündigung wurde anfang märz zu ende märz wegen eigenbedarf ausgesprochen. das mit dem fristlos bei ausstehenden mietzahlungen wußte ich damals noch nicht. (kündigung bedeutet aber nicht, dass derjenige auch tatsächlich auszieht.)

    also habe ich bezüglich kündigung das recht auf meiner seite, bin aber - sofern der untermieter (auch nach april) nicht auszieht - auf gerichtliche hilfe angewiesen?

  • Mietbeginn im Februar und Eigenbedarfskündigung keine 4 Wochen später? Mit dieser Kündigung wirst Du vor jedem Gericht grandios scheitern.

    Wie willst Du dort klar machen, dass Du im Februar nichts von einer anstehenden Eigenbedarfskündigung wusstest?

    kündigung wurde anfang märz zu ende märz wegen eigenbedarf ausgesprochen

    Die Frist für eine EigenbedarfsKündigung beträgt auch bei Untervermietungen 3 Monate. Das hat zur Folge, dass deine Kündigung unwirksam ist.

    also habe ich bezüglich kündigung das recht auf meiner seite, bin aber - sofern der untermieter (auch nach april) nicht auszieht - auf gerichtliche hilfe angewiesen?

    Du musst fristgemäß kündigen und kannst dann, wenn der Mieter nicht auszieht, ein Gericht zu Hilfe nehmen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • etzt die vermutung: wenn der vertrag mit falschen angaben (namen des untermieters) gemacht wurden - hat er gültigkeit?

    Einzelfallabhängig.

    Es kommt eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung in Betracht. Zudem könnte eine Identitätstäuschung vorliegen, damit wäre das Geschäft schwebend unwirksam, außer du genehmigst es nachträglich. Dabei ist aber entscheidend, ob es dir auf den Namen angekommen ist. In einer Untervermietung kann man in der Regel aber auch davon ausgehen, das man das Geschäft nur mit der bestimmten Person schließen möchte, so dass hier durchaus die Möglichkeit bestehen kann, das der Vertrag unwirksam bzw. angefochten werden kann.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!