Hallo zusammen,
wir haben vor eine halben Woche unseren neuen Mietvertrag für September unterschrieben und leider schon den ersten Ärger mit dem Vermieter. Die Wohnung war vorher in Privatbesitz und wird aktuell noch renoviert. Bei der Besichtigung war die Wohnung noch in der Renovierung, d.h. ohne Fußbodenbeläge, nur teilweise bereits gefliest. Der Vermieter hat uns zugesichert, dass die Wohnung bis zum September bezugsfähig ist und in der Wohnungsanzeige steht ausdrücklich, dass die Wohnung renoviert zu vermieten ist.
Leider kam jetzt eine E-Mail von unserem Vermieter (kurz nachdem der von uns unterschriebene Vertrag bei ihm eingegangen ist), dass die Bodenbeläge nicht Bestandteil des Mietobjekts sind, er uns aber gerne einen Kostenvoranschlag von dem Bodenverleger seines Vertrauens einholen kann und schon mal einen Termin für die Verlegung der Böden im September (also beim Einzug) für uns blocken kann...
Bisher kamen wir noch gar nicht auf die Idee, dass wir für die Verlegung des Bodens verantwortlich sind, bzw. diese übernehmen müssen. Allerdings ist der Mietvertrag ja jetzt unterschrieben, gibt es diesbzgl. evtl. noch eine Möglichkeit von dem Vertrag wieder zurückzutreten? Darf der Vermieter die Kosten und Verlegung des Bodens an den Mieter abwälzen?
Leider steht im Mietvertrag nichts über die Böden oder den Zustand der Wohnung bei der Übergabe....
Vielen Dank schon mal für eure Antworten!