Wohnung ohne Bodenbeläge

  • Hallo zusammen,

    wir haben vor eine halben Woche unseren neuen Mietvertrag für September unterschrieben und leider schon den ersten Ärger mit dem Vermieter. Die Wohnung war vorher in Privatbesitz und wird aktuell noch renoviert. Bei der Besichtigung war die Wohnung noch in der Renovierung, d.h. ohne Fußbodenbeläge, nur teilweise bereits gefliest. Der Vermieter hat uns zugesichert, dass die Wohnung bis zum September bezugsfähig ist und in der Wohnungsanzeige steht ausdrücklich, dass die Wohnung renoviert zu vermieten ist.

    Leider kam jetzt eine E-Mail von unserem Vermieter (kurz nachdem der von uns unterschriebene Vertrag bei ihm eingegangen ist), dass die Bodenbeläge nicht Bestandteil des Mietobjekts sind, er uns aber gerne einen Kostenvoranschlag von dem Bodenverleger seines Vertrauens einholen kann und schon mal einen Termin für die Verlegung der Böden im September (also beim Einzug) für uns blocken kann...

    Bisher kamen wir noch gar nicht auf die Idee, dass wir für die Verlegung des Bodens verantwortlich sind, bzw. diese übernehmen müssen. Allerdings ist der Mietvertrag ja jetzt unterschrieben, gibt es diesbzgl. evtl. noch eine Möglichkeit von dem Vertrag wieder zurückzutreten? Darf der Vermieter die Kosten und Verlegung des Bodens an den Mieter abwälzen?

    Leider steht im Mietvertrag nichts über die Böden oder den Zustand der Wohnung bei der Übergabe....

    Vielen Dank schon mal für eure Antworten!

  • Hier könnte man sich ggfs. auf die Anzeige berufen, wonach die Wohnung renoviert vermietet wird.

    Sollte sich der Vermieter dennoch weigern, dann würde ich hier einen Fachanwalt für Mietrecht zu Rate ziehen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Das nennt man ganz einfach im Jargon Bauernfängerei. Der Bauherr hat Muffensausen gekriegt, als er die Preise für den Bodenbelag gehört hat. Zu einer renovierten Wohnung gehören auch Bodenbeläge, selbst wenn die nicht explicit genannt wurden. Auf, auf zum Anwalt.

  • Keine Ahnung woher die Aussage

    Zu einer renovierten Wohnung gehören auch Bodenbeläge, selbst wenn die nicht explicit genannt wurden.

    stammt. Fakt ist wird die Wohnung ohne Bodenbeläge gemietet ist das reine Mietersache.

    Allerdings gehört die der Bodenbelag dann auch und kann/soll bei Auszug wieder entfernt werden.

    Was in der Anzeige steht ist irrelevant. Entscheidend ist der Mietvertrag. Wenn da nichts explizit aufgeführt ist über die Art der Böden habt Ihr auch keinen Anspruch auf mehr als den blanken Estrich. Was ihr dann verlegt ist Eure Entscheidung.

    Einmal editiert, zuletzt von M4nn1M4mmu1 (20. Juli 2018 um 18:00)

  • Da stimme ich M4nn1Mammu1 zu.

    das Bundesverwaltungsgericht war 1990 in seinen Vorgaben ueber die Mindestausstattung sehr sparsam. Mittlerweile gibt es diverse Bauvorschriften auf Landesebene und auch einige Urteile, wie eine Wohnung mindestens beschaffen sein muss. Bisher ist mir noch nichts untergekommen, in dem steht, dass ein Bodenbelag verpflichtend waere.

    xxxxxxxxxx in Berlin verlegt bei Wohnungsrenovierungen mittlerweile auch keinen Bodenbelag mehr, sondern vermietet blanken Estrich. Nichtmal der Berliner Mieterverein findet Ansatzpunkte dagegen. Allerdings weist xxxxxxx ausdruecklich darauf hin, dass ohne Belag vermietet wird.

    Und das ist der einzige Ansatzunkt, der dem Mieter hier vielleicht weiterhilft. Da es derzeit noch ungewoehnlich ist, blanken Estrich zu vermieten, kann der Mieter den Vetrag eventuell wegen Beschaffenheitsirrtums anfechten. Dass er eine Mietminderung durchsetzen oder gar den Vermieter verpflichten kann, einen Bodenbelag zu verlegen, sehe ich allerdings nicht.

    Die Problematik ist allerdings noch nicht so lange akut, dass es eine gefestigte Rechtsprechung gaebe. Vielleicht findet sich ja tatsaechlich ein Gericht, dass ein derartiges Vorgehen untersagt. Ohne Rechtschutzversicherung und Deckungszusage waere mir persoenlich das Risiko einer Klage aber zu hoch.

    Namen von Unternehmen für den Sachverhalt

    unnötig, gelöscht.

    Grace

    cu

    Guenni