wir haben eine Frage bzgl. unseres Mietvertrages:
Dort steht, dass
"der Mieter ist verplichtet, während der Mietzeit - spätestens bei Ende des Mietverhätlnisses - die je nach Grad der Abnutzung erforderlichen Schönheitsreparaturen auf eigene Kosten auszuführen. Zu den Schönheitsreparaturen gehören sämtliche Anstriche, sowie das Tapezieren der Decken und Wände, das Streichen der Heizkörper einschl. der Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren innen. Die Schönheitsreparaturen müssen fachgerecht ausgeführt werden"
Wir übernehmen diese Wohnung in einem renovierten Zustand. Vor unserem Einzug wurde von einem Fachbetrieb die gesamte Wohnung renoviert.
Was bedeutet nun in diesem Zusammenhang fachgerecht? Müssen wir ebenfalls einen Fachbetrieb für die Renovierung (bei Auszug) engagieren oder reicht es, wenn wir diese "Schönheitsreparaturen durchführen?
Müssen alle -in dem oben genannten Zitat- Arbeiten durchgeführt werden (Heizungsrohre etc.) oder wie ist dieser § zu verstehen? Reicht es nicht, wenn wir die Wände streichen?
Danke im voraus