angeblich Schaden durch Laminat - wer haftet?

  • hallo,
    ich wohne hier seit vorigem mai. uns habe selbst laminat verlegt. nun war meine e-leitung im flur und whnz. kaputt. daraufhin bekam ich post das ich den laminat entfernen muß, da es nicht erlaubt sei und der schaden deshalb entstanden sei da die kabel nicht unter der alten vekleidung verlegt waren. die reparatur soll ich dafür auch bezahlen wenn es der fall ist das ich es verursacht habe. ist das denn rechtens?
    lg triene

  • Hallo Triene,

    zunächst einmal zu der Frage, ob es erlaubt ist Laminat zu verlegen:

    Grundsätzlich darf der Mieter die Wohnung im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs verwenden. Darunter fällt auch, dass er Einrichtungen anbringen kann, die dem normalen Wohnen dienen. Da Laminat in der Regel schwimmend verlegt wird und sich rückstandslos entfernen lässt, stellt dies wohl keinen Eingriff in die Substanz der Wohnung dar und dürfte daher grundsätzlich auch ohne vorherige Einwilligung zulässig sein.

    Allerdings kann der Vermieter bei Auszug verlangen grundsätzlich, dass der ursprüngliche Zustand der Wohnung vom Mieter wieder hergestellt wird sofern keine abweichende Vereinbarung besteht. Das umfasst insbesondere auch die Rückabwicklung der im Zuge der Laminatverlegung möglicherweise anfallenden Beschädigungen, beispielsweise Schdäden Türen durch abschleifen oder hobeln (wofür auch eine Einwilligung erforderlich wäre, ansonsten vertragswidriger Gebrauch der Mietsache).

    Ausnahmsweise müsste der Mieter die Änderung nicht entfernen, wenn hierdurch eine Wertsteigerung der Wohnung hervorgerufen wird. Dies würde ich durch die Verlegung von Laminat aber nicht als gegeben ansehen.

    Zusammengefasst: Der Mieter darf Laminat in üblicher Weise verlegen, muss es aber bei Auszug wieder entfernen und den Ursprungszustand der Wohnung wiederherstellen.

    Zum zweiten Teil der Frage: Wenn der Schaden tatsächlich durch unsachgemäßen Einbau entstanden sein sollte, wird dieser vom Mieter zu tragen sein. Wenn die Verlegung durch eine Firma erfolgte, kann sich der Mieter bei dieser im Hinblick auf anstehende Schadenersatzforderungen schadlos halten.

    Ob der Schaden tatsächlich durch den Einbau entstanden ist, wird im Zweifel durch entsprechende Gutachten zu klären sein. Ob sich ein Streit um diese Frage lohnt oder man sich nicht besser mit dem Vermieter zur Vermeidung eines (teuren) Rechtsstreits einigen sollte, lässt sich ohne die Höhe der Forderung zu kennen schwer einschätzen.

    Gruß

    Philipp