Hallo
der (schwere Holz-)Rollladen unserer Küche ist heruntergekracht, dh das Band ist gerissen.
Dasselbe ist innerhalb der letzten 12 Monate schon einmal geschehen. Damals hat der Vermieter nach Schadensmeldung die Reparatur veranlasst und übernommen, ohne weitere Bitte oder Diskussion.
Dieses Mal verweist er auf die kleine Instandshaltungen Klausel des Mietvertrags: Wir sollen selber zahlen, und uns auch zunächst mal selbst um den Handwerker/die Reparatur kümmern.
Meine Fragen:
1. Soweit ich gelesen habe, muss der Vermieter in jedem Fall zunächst für den Handwerker/die Reparatur sorgen und kann nur gegebenenfalls später an uns mit der Forderung nach einer Kostenübernahme herantreten. Richtig?
2. In der Klausel in unserem Mietvertrag kommt "Rollläden" nicht vor: "Der Mieter trägt die Kosten für kleine Instandhaltungen, soweit die Kosten für die einzelne Reparatur 100 Eurro (ohne An- und Abfahrtskosten) und der dem Mieter dadurch enstehende järhliche Aufwand 6% der Jahresbruttokaltmiete nicht übersteigen. Die kleinen Instandhaltungen umfassen nur das Beheben kleiner Schäden an den Installationsgegenenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz- Koch-, und Wascheinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen sowie den Verschlussvorrichtungen von Fensterläden". Müssen wir trotzdem gegebenenfalls zahlen, obwohl rein wörtlich die angegebene Liste abgeschlossen ("nur") ist?
3. Ist es zulässig, An- und Abfahrtskosten auszuschließen
4. Unser Vermieter weigert sich, einen leichteren Plastikrollladen anbringen zu lassen - aus Sicherheitsgründen (Erdgeschoss, allerdings zum Innenhof, und zur Straße sind nur Plastikrollläden angebracht). Müssen wir sich daraus ergebende Kosten, wie zB gerissene Rollladenbänder, übernehmen?
Vielen Dank und liebe Grüße