Schaden an Wand durch Feuchtigkeit - Wer muss dafür aufkommen ?

  • Ich bin letzten Monat aus einer Mietwohnung nach 22 Monaten ausgezogen und dabei ist ein Schaden aufgefallen:

    Im Badezimmer ist eine Badewanne die als Dusche verwendet worden ist. Die Badewanne steht an der Wand und ist mit Silikon an Fliesen verfugt. Offensichtlich hat sich die Silikonverfugung an der Badewanne einen Hauch abgehoben, so dass Wasser bzw. Feuchtigkeit hinter die Badewanne gelangt ist. Im Nebenzimmer (Wand zum Badezimmer) hat sich ein gelber Feuchtigkeitsfleck gebildet, der sich aufgrund der Feuchtigkeit nicht überstreichen lässt. Die Wand hat die Feuchtigkeit wie ein Schwamm aufgezogen.
    Das ist die Zeit nicht aufgefallen, da an dieser Stelle an der Wand im Nebenzimmer ein Möbelstück vor dem Fleck stand. Außerdem war im Zimmer ein Teppichboden eingelegt. Das sich die Verfugung gelöst hat ist nicht aufgefallen, da das wirklich nur ein Hauch ist.

    Natürlich ist der Vermieter der Meinung, dass ich für den Schaden aufkomme. Die Versicherung (Haftpflicht) übernimmt den Schaden nicht.

    Ich denke jedoch, dass das Sache des Mieters ist und es sich hierbei um reine Abnutzung handelt. Er muss doch dafür Sorge tragen, dass das Badezimmer ordentlich verfugt ist.

    Was soll ich jetzt tun?

  • Die Beseitigung der durch eine undichte Silikonfuge entstandenen Schäden ist Sache des Vermieters. Lediglich wenn Ihnen nachgewiesen werden kann, dass Sie den Schaden und dessen Auswirkung wissentlich verschwiegen haben, kann Ihr Vermieter Schadenersatz geltend machen.