Nachmieter für eine Wohnung mit Schimmel?

  • Guten Abend,

    ein befreundetes Paar lebt in einer sehr schönen und günstigen Wohnung. Leider haben sie diese total heruntergewirtschaftet.
    Die beiden möchten nun ausziehen und wir könnten als Nachmieter vorgeschlagen werden. Wir sind hin- und hergerissen und brauchen nun einen Rat, ob wir das tun sollten und wie.

    In der Wohnung fallen viele kleine weniger dramatische Dinge an, um die sich der Vermieter kümmern müsste, die wir aber auch selbst erledigen würden.
    Neue Tapeten sind ein Muss, da in der Wohnung Käfigtiere gehalten wurden - außerdem sind die Tapeten sehr alt (und häßlich :), da die Wohnung unrenoviert übergeben und nicht renoviert wurde.
    Das große, große Problem ist der Schimmel. Dieser entstand unter anderem durch Wäschetrocknen in Wohn- und Schlafzimmer ohne entsprechendes Lüften. Ein Baufehler ist allerdings nicht auszuschließen, da wir keine Fachmänner sind und sich die Tapete im Schlafzimmer löst. Angeblich soll sie temporär auch so nass gewesen sein, dass Wassertropfen herausgedrückt werden konnten. Das macht mich ein wenig stutzig, denn das ist schon sehr heftig und diese Wand im Schlafzimmer ist die einzige befallene Wand, die keine Außenwand ist. Außerdem befindet sich Schimmel hinter den Heizkörpern in Wohnzimmer und Küche. Der Schimmel in der Küche befindet sich oberhalb des Fensterrahmens und ist schwarz, der restliche Schimmel ist grün und gelb und widerlich. Schimmel ist dafür nicht im Bad, bis auf ein paar kleine Stellen in der sehr alten Silikonfuge.
    Ein Teil unseres Paares leidet unter Asthma.
    Es ist sehr, sehr traurig, unsere Freunde so leben zu sehen, auch wenn sie daran selbst schuld sind, denn sie haben den Vermieter nicht darüber informiert.
    Nun ist wohl der erste Gedanke beim Lesen: Warum zum Henker wollen die beiden in so eine Wohnung? Es gibt andere Wohnungen, ja. Wir spielen natürlich mit dem Gedanken an dieses Objekt, nicht nur wegen des Preises, sondern weil die Wohnung abgesehen hiervon dem entspricht, was wir beide wollten... überwiegt dieser Nachteil?

    Dann gibt es zum Zweiten die Frage des Wies. Sollte der Vermieter nicht damit einverstanden sein, sich um den Schimmel zu kümmern bzw. kümmern zu lassen(Makler), sollten wir wohl einen Mietvertrag ablehnen. Wobei wir allerdings nicht wissen, ob der Schimmel unbedingt professionell beseitigt werden muss, selbst wenn es sich um einen "Lüftungsfehler" handelt. Es geht zusammengefasst um folgende Stellen:
    * Am Fenster in der Küche (Außendwand)
    * Hinter dem Heizkörper in der Küche und in einem Haarriss daneben
    * Ecke im Wohnzimmer an der Fensterfront, zugestellt mit Regal (Außenwand)
    * Unter einem kleinen Bücherwandregal im Wohnzimmer (Außenwand)
    * Hinter dem Heizkörper im Wohnzimmer (Außenwand)
    * Über dem Fenster im Schlafzimmer (Außenwand)
    * Im Eck des Schlafzimmers (Übergang zu Außen- und Innenwand)
    * Hinter dem Bett (Innenwand)
    Nun sind wir über die rechtliche Lage nicht im Bilde. Es wird zum Streit kommen, woher der Schimmel kommt. Müssen unsere Freunde mit ihrer Kaution dafür auskommen, wenn bewiesen wird, dass es ihre Schuld ist (falls das überhaupt von einem Gutachter angesehen wird...) - obwohl sich der Vermieter um den Schimmel kümmern müsste? Können die beiden belangt werden? Denn nehmen wir einmal an, wir würden nicht als Nachmieter vorgeschlagen und unsere Freunde beseitigen den Schimmel oberflächlich, sodass der Nachmieter ihn erst später bemerkt (und später meldet, was den "Verdacht" auf ihn lenken würde)...
    Hat ein Vermieter bzw. dessen Verwalter die Pflicht zu informieren, ob die Vormieter Schimmel gemeldet haben? Denn es hieß, der Vormieter habe kein Problem gehabt. Andererseits ist die Wohnung sehr günstig, was vielleicht am Befall liegen könnte...?
    Kann uns jemand einen Rat geben, irgendeinen?

  • Hallo Ein Paar,

    vorab: Ihr habt rechtlich mit den Leuten, die die Wohnung so heruntergewirtschaftet haben, garnichts zu tun. Es haben immer nur die Leute/Parteien miteinander etwas zu tun, die einen Vertrag miteinander haben.
    Also: Jetzige Bewohner müssen sich mit dem VM einigen, wie die Mietsache an den VM zurückgegeben wird.
    Dann muss sich der VM mit den neuen Mietinteressenten (also Euch Leidensbereiten...:o ) einigen, wie die Mietsache an Euch übergeben wird. Dafür gibt es ja dann einen (neuen) Mietvertrag und auch ein Übergabeprotokoll.

  • Ich glaube, Sie haben es richtig gemacht. Lieber mal vorher richtig hinschauen und sich beraten lassen, als später ärgern.
    Man muß manchmal, auch wenn noch so kribbelt, gegen sein Herz entscheiden.