Hallo,
Hatte mit meiner Vermieterin letztes Jahr die Sanierung der kaputten Fenster zunächst mündlich vereinbart. Entsprechende, bewilligte Maßnahmen wurden von Vermieterin bis August 2011 nicht eingeleitet. Außer einer Fensterbaufirma, die mal wegen Angebot hier war, hat sich nichts getan.
Als Grund wurde mir dann von Vermieterin per email mitgeteilt, daß sie derzeit keine Mittel dafür hätte bzw. warten sollte, bis sie entsprechende Zuschuß vorraussichtlich 2013 für Schallschutzfenster von Deutschen Bundesbahn erhält.
Original Zitat von Vermieterin am August 2011:
"Nachdem jetzt alle Angebote vorlagen, habe ich diese heute per Fax an die Stadt Mannheim Derzernat IV und zu DB Bauprojekt GmbH nach Karlsruhe gesendet, um den Bedingungen für eine rückwirkende Erstattung der passiven Maßnahme nachzukommen.
In der Anlage habe ich Ihnen das Schreiben das ich per Fax an die zuständigen Stellen gesendet habe, angefügt! Ich habe um eine schnelle Rückantwort gebeten, damit die Bank dann bei vollständiger Vorlage aller Unterlagen, (wegen der rückwirkenden Erstattung erst in 2013) die vorläufige Finanzierung frei gibt. Leider verfügt meine Mutter derzeit nicht über diese Summe an Bargeld, da sie Rentnerin ist und beim Kauf der Wohnung über den Zustand der Fenster und der baldigen anstehenden Maßnahme nicht davon in Kenntnis gesetzt wurde. Dennoch möchten wir, dass Sie zufrieden sind und werden dann, sofort die Fenster in Auftrag geben und Ihnen schnellstmöglichst den Termin für den Einbau mitteilen. Wir bitten Sie nur noch um ein wenig Geduld und hoffen auf Ihr Verständnis"
Daraufhin hatte ich bis September 2011 Frist gesetzt u. anschließend Mietminderung angekündigt bzw. bis heute durchgeführt. Möchte die Fenstersanierung auf keinen Fall mehr länger anstehn lassen. Leider bekomme ich keinen mündlichen Kontakt mehr mit Vermieterin zustande. Wie kann ich die Vermieterin noch dazu zwingen, wenn sie nicht auf Mietminderung bzw. emails von mir reagiert? Geht eine weitere Mietminderung von x Prozent? Oder mein Recht auf Einbehaltung eines weiteren Mietanteils von x Prozent? Brauche ich Anwalt um weitere Maßnahmen zu ergreifen? Bräuchte dringend fachkompetente Hilfe dazu.