Selbstbehaltungsrecht und Mietminderung

  • Hallo,

    Hatte mit meiner Vermieterin letztes Jahr die Sanierung der kaputten Fenster zunächst mündlich vereinbart. Entsprechende, bewilligte Maßnahmen wurden von Vermieterin bis August 2011 nicht eingeleitet. Außer einer Fensterbaufirma, die mal wegen Angebot hier war, hat sich nichts getan.
    Als Grund wurde mir dann von Vermieterin per email mitgeteilt, daß sie derzeit keine Mittel dafür hätte bzw. warten sollte, bis sie entsprechende Zuschuß vorraussichtlich 2013 für Schallschutzfenster von Deutschen Bundesbahn erhält.

    Original Zitat von Vermieterin am August 2011:
    "Nachdem jetzt alle Angebote vorlagen, habe ich diese heute per Fax an die Stadt Mannheim Derzernat IV und zu DB Bauprojekt GmbH nach Karlsruhe gesendet, um den Bedingungen für eine rückwirkende Erstattung der passiven Maßnahme nachzukommen.
    In der Anlage habe ich Ihnen das Schreiben das ich per Fax an die zuständigen Stellen gesendet habe, angefügt! Ich habe um eine schnelle Rückantwort gebeten, damit die Bank dann bei vollständiger Vorlage aller Unterlagen, (wegen der rückwirkenden Erstattung erst in 2013) die vorläufige Finanzierung frei gibt. Leider verfügt meine Mutter derzeit nicht über diese Summe an Bargeld, da sie Rentnerin ist und beim Kauf der Wohnung über den Zustand der Fenster und der baldigen anstehenden Maßnahme nicht davon in Kenntnis gesetzt wurde. Dennoch möchten wir, dass Sie zufrieden sind und werden dann, sofort die Fenster in Auftrag geben und Ihnen schnellstmöglichst den Termin für den Einbau mitteilen. Wir bitten Sie nur noch um ein wenig Geduld und hoffen auf Ihr Verständnis"

    Daraufhin hatte ich bis September 2011 Frist gesetzt u. anschließend Mietminderung angekündigt bzw. bis heute durchgeführt. Möchte die Fenstersanierung auf keinen Fall mehr länger anstehn lassen. Leider bekomme ich keinen mündlichen Kontakt mehr mit Vermieterin zustande. Wie kann ich die Vermieterin noch dazu zwingen, wenn sie nicht auf Mietminderung bzw. emails von mir reagiert? Geht eine weitere Mietminderung von x Prozent? Oder mein Recht auf Einbehaltung eines weiteren Mietanteils von x Prozent? Brauche ich Anwalt um weitere Maßnahmen zu ergreifen? Bräuchte dringend fachkompetente Hilfe dazu.

  • Zitat

    Bräuchte dringend fachkompetente Hilfe dazu.

    Und die suchst du in einem Forum, dem Rechtsberatung untersagt ist?

    Aber, schon mal versucht einem nackten Mann in die Tasche zu greifen? Aber mindere weiter die Miete, wenn dann 2 Monatsmieten erreicht sind, bedeutet das für dich die Kündigung!

  • Suche hier keine Rechtsberatung, allerdings scheint so, als käme die Antwort von einem Vermieter? Wenn man sich ne Eigentumswohnung leisten kann, dann sollte man auch für Instandsetzung aufkommen können! 2000/2800 EUR für neue Fenster sind wohl kein Weltuntergang!

  • Zitat

    Suche hier keine Rechtsberatung,

    Was suchst du denn, Ostereier?

    Und auf meinen Beitrag kannst du sofort beleidigt reagieren. Aber die Nachfrage von Vermieter bleibt unbeantwortet. Das sollte zu denken geben, oder?

    Und richtig erkannt, ich bin mal Vermieter mal Mieter. Aber in der Regel ein neutraler Auskunftgeber!

  • Das du hier der Osterhase ohne Eier bist, hab ich schon bemerkt :D

    Was suchst du denn, Ostereier?

    Und auf meinen Beitrag kannst du sofort beleidigt reagieren. Aber die Nachfrage von Vermieter bleibt unbeantwortet. Das sollte zu denken geben, oder?

    Und richtig erkannt, ich bin mal Vermieter mal Mieter. Aber in der Regel ein neutraler Auskunftgeber!

  • Also der Zustand der Holzfenster war vor 12 Jahren noch einigermaßen in Ordung. Wobei damals schon 2 Fenster leicht verzogen/undicht waren. Nun ist eines der Schallschutzfenster noch mehr verzogen und kippt beim stellen aus der Angel. Auch das Holz der Fenster ist mittlerweile total vermodert/verharzt. Fakt ist, dass die Vermieterin die Fenstersanierung bereits bewilligt hat.

    Was genau ist denn an den Fenster kaputt oder geht es Ihnen nur um Schallschutzfenster?

    Bestand dieser Zustand der Fenster schon beim Einzug?

  • Also der Zustand der Holzfenster war vor 12 Jahren noch einigermaßen in Ordung. Wobei damals schon 2 Fenster leicht verzogen/undicht waren. Nun ist eines der Schallschutzfenster noch mehr verzogen und kippt beim stellen aus der Angel. Auch das Holz der Fenster ist mittlerweile total vermodert/verharzt. Fakt ist, dass die Vermieterin die Fenstersanierung bereits bewilligt hat.


    Hat sie Dir eine verbindliche beweisbare Zusage gemacht?
    Lt. § 535 BGB ist der VM zur Instandhaltung der Mietsache verpflichtet. Du hast ausschliesslich mit Deinem VM=Vertragspartner zu tun.

  • Hallo Berny,

    Das meiste war mündlich, aber wie aus der hier beweisbaren, zitierten mail hervorgeht, ist sie definitiv bereit zur Fenstersanierung, allerdings nur, wenn sie von DB Zuschuß bekommt -wenn überhaupt. Aber so lange kann/will ich nicht warten. Durch die kaputten Fenster ist der Lärmpegel von vorbeifahrenden Zügen bzw. gestiegener Heizkosten erheblich gestiegen. Das Problem hatte ich bereits 2010 angesprochen, nur habe ich da nicht gleich mit Mietminderung gedroht, sondern vertraute auf ihre Versprechungen.


    Hat sie Dir eine verbindliche beweisbare Zusage gemacht?
    Lt. § 535 BGB ist der VM zur Instandhaltung der Mietsache verpflichtet. Du hast ausschliesslich mit Deinem VM=Vertragspartner zu tun.

  • Hallo Over50

    man sollte ja bei steigendem Alter auch von geistiger Reife ausgehen. Aber dazu muss natürlich auch eine gewisse Basis da sein, welche sich entwickeln kann. Vielleicht ist mit Over50 aber auch nicht das Alter gemeint sondern ein gewisser Quotient aber da kann ich nur Vermutungen anstellen.

    Zum Thema Vermieter muß ich Ihnen Recht geben, wir stehen alle auf der Dunklen Seite der Macht, sind Angehörige eines Geheimbundes, dessen Ziel die gnadenlose Ausbeutung und Knechtung der uns ausgelieferten und schutzlosen Mieter ist. Daher haben wir auch dieses Forum übernommen um der Hoffnung solch geknechteter und ungerecht behandelter Mieter wie Ihnen noch den Todesstoß zu versetzen.

    Daher habe ich auch sicherlich nicht die Kompetenz ihre Frage aus neutralem Gesichtswinkel zu beurteilen und zu beantworten.

    Es ist immer wieder erschreckend wie Poster hier nachdem sie nicht die Antwort bekommen haben die sie sich erhofft haben frech und pampig werden. Leider kommt dies immer häufiger vor.

    Aber dazu werde ich Ihnen jetzt noch mehr Gelegenheit geben. Die Anwort wird Ihnen nicht gefallen.

    Hier also die neutrale Einschätzung der Gesamtsituation:

    Die Eigentümerin kommt Ihnen entgegen und bietet unter gewissen Bedingungen (Förderung) eine Modernisierung der Fenster an. Dies ist schonmal positiv zu werten, denn verpflichtet wäre sie dazu nicht.

    Modernisierung der Wohnung - Rechtsanwalt Thomas Hollweck - Berlin - Verbraucherrecht und Verbraucherschutz

    Verpflichtet wäre sie nur zur Instandsetzung, also Wiederherstellung des Zustands der Fenster, welche dem technischen Standart der Zeit entspricht in der das Haus gebaut oder letztmalig grundlegend saniert wurde.
    Es macht aber wenig Sinn diese Reparaturen durchzuführen, wenn eine Modernisierung absehbar ist.

    Nun geht es Ihnen mit der Sanierung nicht schnell genug. Das ist erstmal Ihr Problem und eine Mietminderung ist hier imho nicht berechtigt, vorallem wenn sie diese mit einer nicht zeitnah durchgeführten Modernisierung begründen.
    Auch ist die Bahnlinie und der altersbedingte Zustand der Fenster kein Mietmangel, denn die Bahnlinie hat sich mit Sicherheit nicht erst nach Ihrem Einzug materialisiert.

    Wenn die Mietkürzung also auf 2 Monatskaltmieten angestiegen ist, riskieren Sie imho die fristlose Kündigung.

    Da Sie aber auf Mieterseite keinen wirklich kompetenten Verwalter/Vermieter haben, der Ihnen rechtzeitig Ihre Grenzen aufzeigt könnten Sie ggf. mit ihrem dreisten Versuch durchkommen. Seien Sie aber gewarnt, sollte sich ein kompetenter Anwalt auf Vermieterseite einschalten könnten Sie ruckzuck auf dem Bauch landen.

    Damit Ihnen dass nicht passiert, helfen ich Ihnen hier im Mieterforum aber auch gerne weiter und zeigen Ihnen die Aspekte auf, die an Ihrer Vorgehensweise problematisch sind. Was Sie von mir nicht erwarten können sind Tipps wie Sie ihre Vermieterin am besten austricksen und über den Tisch ziehen können, sodass sie die Reibungsenergie noch als Nestwärme empfindet. Ich mein da war Ihr Ansatz bisher ja auch ohne Tipps schon ganz gewagt.

    Neben dem Problem dass keine Pflicht zur Modernisierung besteht, hat sich der Gesetzgeber auch noch was ganz gemeines ausgedacht. Wenn der Vermieter nämlich eine Modernisierung wie z.B. den Austausch der Fenster gegen bessere also Schallschutz, Mehrfachverglasung usw. vornimmt, kann er die Miete erhöhen und zwar um 11% der Kosten. Damit dauert es zwar immernoch 10 Jahre bis sich das Ganze amortisiert hat, aber da der Vorteil ja eindeutig beim Mieter liegt, sollte sich dieser ja schon daran beteiligen.

    Da 2800 Euro für Sie ja kein Problem darstellt, wird die Mieterhöhung um 308 Euro pro Jahr für Sie auch keine Herausforderung darstellen.
    Sprechen Sie Ihre Vermieterin doch einfach mit diesem Vorschlag an. Das sind gerade mal 25 Euro im Monat.

    Und wenn Sie dachten dass war der unangenehme Teil, dann wirds jetzt erst richtig spannend.

    Schauen Sie doch einfach mal in Ihren Mietvertrag was da so unter Schönheitsreparaturen steht. Da steht im Regelfall etwas von Fenster innen. Wenn Ihnen also das Fenster wegmodert, würde ich Sie als Verwalter fragen, wann Sie nachweisslich für einen Schutzanstrich innen gesorgt haben. Wenn das Vermodern durch einen fehlenden Anstrich ihrerseits mitverursacht wurde, wären Sie schadensersatzpflichtig. Was die Fenster für die Vermieterin natürlich noch günstiger machen würde.

    Zitat

    Also der Zustand der Holzfenster war vor 12 Jahren noch einigermaßen in Ordung.
    Wobei damals schon 2 Fenster leicht verzogen/undicht waren.
    Nun ist eines der Schallschutzfenster noch mehr verzogen und kippt beim stellen aus der Angel. Auch das Holz der Fenster ist mittlerweile total vermodert/verharzt. Also der Zustand der Holzfenster war vor 12 Jahren noch einigermaßen in Ordung. .... Auch das Holz der Fenster ist mittlerweile total vermodert/verharzt.

    Fällt Ihnen da was auf? Zuschauen beim Vermodern sollten Sie eigentlich nicht. Hier könnte man eine Vertragsverletzung Ihrerseits vermuten. Da ich die genaue Situation nicht kenne bleibe ich auch beim vermuten, ich unterstelle Ihnen hier sicherlich nichts.

    Zitat


    Fakt ist, dass die Vermieterin die Fenstersanierung bereits bewilligt hat.

    Fakt ist, dass sie dies an Bedingungen geknüpft und zeitlich terminiert hat. Daher können Sie daraus keine Pflicht ableiten, dies jetzt nach Ihren Wünschen durchzuführen.

    Zitat

    Wenn man sich ne Eigentumswohnung leisten kann, dann sollte man auch für Instandsetzung aufkommen können!

    Hier handelt es sich nicht um eine Instandsetzung und dass Vermieter unbedingt Geld haben müssen ist ein weit verbreiteter Mieterirrtum. Schnell kostet eine solche Eigentumswohnung mehr als sie an Miete einbring.

    Zitat

    2000/2800 EUR für neue Fenster sind wohl kein Weltuntergang!


    also für mich sind 2000 / 2800 Euro schon eine Menge Geld. Wenn es für Sie kein Geld ist treten Sie doch einfach in Vorlage.

    Leihen Sie der armen Frau doch das Geld und vereinbaren Sie dafür z.B. einen Mietnachlass, bis die Summe abbezahlt ist.
    3000 Euro / 48 Monate / für die Zeit die Miete um 80 Euro senken .. vielleicht nimmt sie dass ja dankend an und Sie bekommen Ihre neuen Fenster zeitnah.

    Ja ich sehe Sie jetzt förmlich vor dem Computer sitzen mit sabbernden Leftzen, aber ich erinnere Sie daran .. für SIE sind 2800 Euro keine Welt. Für eine Rentnerin schon und für mich als Normalverdiener auch.

    Also nichts für ungut und wir helfen gerne hier im Forum, leider können wir aber nicht garantieren, dass es die gewünschte Antwort wird, denn es gibt noch sowas wie Recht und Gesetz und daran sind Mieter genauso wie Vermieter gebunden.

    Aber fragen Sie doch einfach einen Anwalt ihres Vertrauens. Der erzählt Ihnen vielleicht was Sie hören möchten, dafür wird er dann ja auch bezahlt. Ob Sie dann damit bei Gericht wirklich durchkommen liegt in Gottes Hand, sein Honorar ist ihm zumindest sicher.

    2 Mal editiert, zuletzt von Vermieter (29. März 2012 um 11:25) aus folgendem Grund: Tippfehler

  • Hallo over50,
    als Mieter und vor allem auch Vermieter würde mich mal interessieren, um wv. Fenster mit welchen Grössen es sich hier überhaupt handelt.
    Ausserdem, ob sie evtl. auch noch Rolläden haben.

  • Was ich absolut nicht ab kann sind solche zynische Spießer/Klugscheißer die hier als Vermieter voreingenommene Erklärungen abgeben. Bin gewiss kein "Mietnomade" sondern ganz normaler Mieter mit Anspruch auf Mängelbeseitigung in meiner Wohnung. Bin mir sicher, dass ich in meinem Fall bisher richtig gehandelt habe! Und wenn Vermieter hier daherkommen u. diese, für mich klare Sachlage verzerren bzw. zu ihrem Recht biegen zu müssen, ist das schon pervers!

  • Schade, dass ich hier nur Müll von angepissten Vermietern erhalte und keine brauchbaren Beiträge von Mietern mit ähnlichem Problem. Werde deshalb dieses verseuchte Forum schnell wieder verlassen Asta la Vista...

    over50

    Und was soll das denn jetzt? Findest du den Beitrag von Vermieter so gut, dass du ihn noch komplett zitieren musst? So langsam kommt mir der Verdacht, dass dir ein paar ganz wichtige Gene fehlen.

  • Schade, dass ich hier nur Müll von angepissten Vermietern erhalte und keine brauchbaren Beiträge von Mietern mit ähnlichem Problem. Werde deshalb dieses verseuchte Forum schnell wieder verlassen Asta la Vista...


    Beruhige Dich, Mainschwimmer, solche armseligen Zeitgenossen haben wir hier ja erfahrungsgemäss allmonatlich - im übertragenen Sinne zutreffendes Spiegelbild der bunten Republik.
    Ach, übrigens, Over, es heisst Hasta...:D

  • Für den unerfahrenen Klugscheißer hier nochmal richtig zitiert: hasta la vista!

    Beruhige Dich, Mainschwimmer, solche armseligen Zeitgenossen haben wir hier ja erfahrungsgemäss allmonatlich - im übertragenen Sinne zutreffendes Spiegelbild der bunten Republik.
    Ach, übrigens, Over, es heisst Hasta...:D

    Einmal editiert, zuletzt von over50 (30. März 2012 um 14:23)

  • Servus

    ja diese Reaktion verwundert mich nicht wirklich. Leider ändert dass an der rechtlichen Lage, die nicht nur ich sondern auch andere erfahrenere User hier im Forum so einschätzen. Sicherlich hätte ich hier Widerspruch geerntet wenn ich so falsch liege. Dass ich nicht voreingenommen die Vermieterseite vertrete sondern im Gegenteil objektiv urteile und wo die Möglichkeit gegeben ist auch Tipps gebe die dem Vermieter nicht schmecken werden, kann man an meinen Postings zu anderen Themen leicht erkennen. Sonst würde ich mich auch nicht im Mieter sondern im Vermieterforum rumtreiben.

    Dass Sie ein Mietnomade sind habe weder ich noch jemand sonst hier behauptet. Nur dass Sie mietrechtlich mit ihren Ansichten einfach falsch liegen. Dass ist ja nicht weiter schlimm, denn mit dem komplexen Thema kann sich nicht jeder auskennen. Dafür gibt es schließlich Profis.
    In meiner voreingenommen Art empfehle ich Ihnen, lassen Sie sich BITTE fachkundig beraten.
    Bedenken Sie welchen Vorteil ich davon habe Ihnen etwas Falsches zu schreiben und dann habe ich noch alle anderen User hier bestochen meiner Meinung zu sein?
    Dass die Sachlage klar ist stimmt, nur dass Sie sie verzerrt sehen auch.
    Mein Nachfragen hat schon darauf gezielt zu erfahren ob Ihre Ansprüche vielleicht doch gerechtfertigt sind.
    Ich weiss dass Ihre Frage war, was Sie noch tun können wenn die Vermieterin nicht auf die Mietminderung reagiert. Nur wenn die Basis Ihrer Annahme nicht stimmt und auch die Mietminderung nicht gerechtfertigt ist wird jeder weitere Schritt Sie weiter in die Sch... reiten. Die Verwantwortung kann ich nicht übernehmen.

    Lassen Sie sich die Erläuterungen nochmal durch den Kopf gehen. Lassen Sie sich fachkundig beraten. Keiner hier will Sie verarschen. Ich wünsche Ihnen alles Gute

    Einmal editiert, zuletzt von Vermieter (31. März 2012 um 00:26)