Endrenovierung nach 10 Monaten?

  • Hallo,

    ich möchte meine Wohnung kündigen, so dass ich beim Auszug dann 10 Monate dort gewohnt hätte.In meinem Mietvertrag steht 'Die Wohnung wurde vor der Übergabe vollständig renoviert, so dass beim Verlassen derselben, diese neu in weiss gestrichen werden muss'.
    Nun war der Mietvertrag eigentlich auf 3 Jahre befristet, wenn auch ungültig (ohne Angabe eines Grundes) und somit unbefristet (nach meinem Verständnis des Mietrechts): hat das eine Auswirkung auf die Formulierung zur Endrenovierung bzw. muss man nach 10 Monaten Wohnzeit wirklich alles Streichen?

    Würde mich über Rat sehr freuen.

    Viele Grüsse,

    K.M.

  • Ein Zeitmietvertrag darf wirklich nur noch abgeschlossen werden, wenn für die Beendigung einer der wenigen erlaubten Gründe vorliegt (Eigenbedarf, Umbau, Abriss o.ä.).

    Stattdessen darf aber ein Mietvertrag mit gegenseitigem Kündigungsverzicht für die Dauer von 4 Jahren gesetzeskonform vereinbart werden.

    Welche dieser beiden Vertragsformen haben Sie wirklich?

  • Ein Zeitmietvertrag darf wirklich nur noch abgeschlossen werden, wenn für die Beendigung einer der wenigen erlaubten Gründe vorliegt (Eigenbedarf, Umbau, Abriss o.ä.).

    Stattdessen darf aber ein Mietvertrag mit gegenseitigem Kündigungsverzicht für die Dauer von 4 Jahren gesetzeskonform vereinbart werden.

    Welche dieser beiden Vertragsformen haben Sie wirklich?


    Tja, das ist eine gute Frage und gut zu wissen, dass es diese Unterscheidung gibt, vielen Dank für die Aufklärung!
    In dem Mietvertrag ist in dem Bereich 'Nur für Zeitmietverträge...' die befristete Mietzeit eingetragen, ohne das der Bereich 'im vorliegenden Fall werden folgende Gründe geltend gemacht' ausgefüllt ist bzw. ein Grund geltend gemacht wird.
    Kann ich demnach daraus schliessen, dass es sich um einen ungültigen Zeitmietvertrag und damit unbefristeteten, ordentlich kündbaren Vertrag handelt?

    Danke schön

  • Hier finden Sie Antworten zum Zeitmietvertrag.....und auch zu anderen Themen:

    Mietrecht: Zeitmietverträge, mietrechtliche Zulässigkeit

    Danke schön, das hatte ich bereits gelesen und hilft mir leider bei meiner Ausgangsfrage nicht weiter:
    ich möchte meine Wohnung kündigen, so dass ich beim Auszug dann 10 Monate dort gewohnt hätte.In meinem Mietvertrag steht 'Die Wohnung wurde vor der Übergabe vollständig renoviert, so dass beim Verlassen derselben, diese neu in weiss gestrichen werden muss'.
    Nun war der Mietvertrag eigentlich auf 3 Jahre befristet, wenn auch ungültig (ohne Angabe eines Grundes) und somit unbefristet (nach meinem Verständnis des Mietrechts): hat das eine Auswirkung auf die Formulierung zur Endrenovierung bzw. muss man nach 10 Monaten Wohnzeit wirklich alles Streichen?


    Danke schön


  • In meinem Mietvertrag steht 'Die Wohnung wurde vor der Übergabe vollständig renoviert, so dass beim Verlassen derselben, diese neu in weiss gestrichen werden muss'.
    K.M.


    Den ersten Teil des Satzes halte ich für nicht aussagefähig, da er keinen nachvollziehbaren Zustand beschreibt. Der zweite Teil ist nicht konkludent auf den ersten aufbaubar bzw. zu deuten. Das ganze Konstrukt halte ich also für nichts wert.

  • Die Voraussetzungen für einen qualifizierten Zeitmietvertrag sind im § 575 BGB, leicht verständlich, aufgeführt.:)
    Nach Ihrer Schilderung handelt es sich eindeutig nicht um einen solchen!
    Hier ein Auszug:

    Zitat

    (1) 1 Ein Mietverhältnis kann auf bestimmte Zeit eingegangen werden, wenn der Vermieter nach Ablauf der Mietzeit

    1. die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts nutzen will,
    2. in zulässiger Weise die Räume beseitigen oder so wesentlich verändern oder instand setzen will, dass die Maßnahmen durch eine Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich erschwert würden, oder
    3. die Räume an einen zur Dienstleistung Verpflichteten vermieten will und er dem Mieter den Grund der Befristung bei Vertragsschluss schriftlich mitteilt.
    2 Anderenfalls gilt das Mietverhältnis als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

    Die so genannte Endrenovierungsklausel kann hier nicht richtig beurteilt werden, da entscheidende Infos fehlen.
    Sollte jedoch genau der von Ihnen beschriebene Wortlaut im Mietvertrag stehen, dann ist sie unwirksam, weil sie nicht auf den tatsächlichen Renovierungsbedarf abstellt.
    Klartext: Keine Endrenovierung!

    Außerdem ist die Übernahme einer renovierten Wohnung keine rechtliche Handhabe für die Rückgabe einer renovierten Wohnung.

  • vielen Dank für die hilfreichen Antworten! Vor allem schön zu hören, dass ich demnach wahrscheinlich auf die Endrenovierung verzichten kann...

    Viele Grüsse, KM