Hallo liebe Community,
ich habe eine Frage zu einer speziellen Thematik in unserem Mietvertrag:
Und zwar geht es um die Schönheitsreperaturen:
§15.1 in unserem Mietvertrag lautet wie folgt:
"Da in der Miete für Schönheitsreperaturen keine Kosten kalkuliert sind, ist der Mieter verpflichtet, die Schönheitsreperaturen selbst vorzunehmen. In keinem Fall ist die Vermieterin zur Durchführung von Schönheitsreperaturen verpflichtet."
Im Allgemeinen ist es doch eher so, das Schönheitsreperaturen im Mietzins enthalten sind, oder? Ist es rechtens, wenn der Vermieter dies in so einer Klausel strikt von sich abweist?
Vielen Dank,
Timm