[Recht] Schönheitsreperaturkosten exklusiv von Mietzins rechtens?

  • Hallo liebe Community,

    ich habe eine Frage zu einer speziellen Thematik in unserem Mietvertrag:

    Und zwar geht es um die Schönheitsreperaturen:

    §15.1 in unserem Mietvertrag lautet wie folgt:

    "Da in der Miete für Schönheitsreperaturen keine Kosten kalkuliert sind, ist der Mieter verpflichtet, die Schönheitsreperaturen selbst vorzunehmen. In keinem Fall ist die Vermieterin zur Durchführung von Schönheitsreperaturen verpflichtet."

    Im Allgemeinen ist es doch eher so, das Schönheitsreperaturen im Mietzins enthalten sind, oder? Ist es rechtens, wenn der Vermieter dies in so einer Klausel strikt von sich abweist?

    Vielen Dank,
    Timm

  • §15.1 in unserem Mietvertrag lautet wie folgt:
    "Da in der Miete für Schönheitsreperaturen keine Kosten kalkuliert sind, ist der Mieter verpflichtet, die Schönheitsreperaturen selbst vorzunehmen. In keinem Fall ist die Vermieterin zur Durchführung von Schönheitsreperaturen verpflichtet."


    Hallo Timm,
    Schönheits"reparaturen" innerhalb der Mieträume sind natürlich Mietersache.
    Instandsetzungen der Immobilie (§ 535 BGB) sind Vermietersache.

  • Zitat

    Im Allgemeinen ist es doch eher so, das Schönheitsreperaturen im Mietzins enthalten sind, oder?

    Nur bei Staatsbeamten und hochbezahlten Angestellten des Bergbaus. Warst du Steiger auf dem Pütt?

  • Mir scheint Sie kennen die Bedeutung des Begriffes nicht.

    Schönheitsreparaturen sind z. B. das Streichen oder Tapezieren von Wänden oder Decken. Umgangssprachlich auch Renovierung genannt.

    Die Kosten dafür sind i. d. R. nicht im Mietzins enthalten und müssen, wenn wirksam vereinbart, vom Mieter getragen werden.