ungeziefer Mietminderung ??

  • Hallo Ihr,

    ich habe bei mir im Haus schon seid ca. 3 Jahren Ameisen (Flügelameisen) die immer von April bis ca. Oktober im Haus aktiv sind (mal mehr mal weniger) im schlimmen zeiten handelt es sich da um mehrere hundert stck. Meine Vermieterin weiß darüber bescheid, ist ihr aber egal. sie meint ich soll Dosen aufstellen und gut ist. Bei uns im Wohnzimmer/Esszimmer liegt Laminat, darunter Teppichboden und durch die Ritzen krabbeln sie nach oben. Ich habe das Gefühl es wird immer schlimmer und ich hab echt alles versucht !
    Meine Mieterin will immer mehr Geld und ich sehe dass ehrlichgesagt nciht ein. Kann ich die Miete mindern damit sie mal was unternimmt ?? Bzw. hätte ich Recht dazu ? Schon alleine das Wissen zu haben ob das ginge wäre von vorteil. Dann könnte ich das dieser Überheblich Person mal sagen.

    Hoffe ihr habt Rat für mciht 1
    Danke im voraus !
    Lg Nicole

  • Diesmal war Herr Mainschwimmer nicht schneller...:p

    Hallo Nicole,
    ich würde ein Protokoll führen: Wann habe ich Wo Wieviele Ameisen gesehen?
    Diese Tabelle mit einem Begleitschreiben an den VM mit der Aufforderung, die Mängel zeitnah zu beseitigen mit Hinweis auf § 535 BGB, wonach der VM verpfichtet ist, die Mietsache in Ordnung zu halten.

  • Handelt es sich um eine EG-WHG mit Terasse / Balkon ?

    Zitat

    Meine Mieterin will immer mehr Geld


    Aha, es geht also darum eine Mieterhöhung abzuwenden, die Ameisen sollen nun das verhindern.
    Das eine hat mit dem anderen aber nix zu tun.
    Wegen ein paar Späherameisen ist eine Mietminderung nicht möglich.
    Wenn das Hunderte sind, hast Du bestimmt schon Fotos gemacht.
    Stell doch mal wenigstens 1 Bild hier rein.

  • Hallo "Fantastisch"

    Nein, es geht mir ganz ehrlich gesagt nicht darum dass ich hier eine Mieterhöhung abwenden will. Es mag solche Menschen geben, aber so bin ich nicht. Es handelt sich mittlerweile um mehrere hundert, die wenn es ganz schlimm ist am Fenster sitzen und mein Fenster ist dann schwarz ! Wir bewohnen ein Reihenhaus, und das Ameisenproble ist im UG. Problem ist dass wir Laminat haben, darunter ein alter Teppich (vom Vormieter so gelegt) Ich zahle gerne meine Miete, aber ich erwarte dafür entsprechend zu wohnen! Wir wohnen seid 7 Jahren in diesem Haus und seid her ging jeden Monat pünktlich zum ersten meine Miete zu Ihr !
    Da sie mir klar gemacht hast dass dieses Ameisenproblem nicht ihr Problem sei und sie nichts damit zu tun haben möchte bin ich dementsprechend sauer ! ich will ihr einfach nur klar machen dass Sie mit mir nicht so umgehen kann und will ihr einfach nur sagen was evtl. meine Rechte wären ! Was nicht heißt dass ich die Miete dann auch gleich kürze !
    Also bitte nicht urteilen !
    So, nun hoffe ich auf nicht abgestempelte Antworten ! danke
    Grüße

  • Zitat

    Ich zahle gerne meine Miete


    Das hört man gerne.

    Zitat

    die wenn es ganz schlimm ist am Fenster sitzen und mein Fenster ist dann schwarz !


    Was ist nun mit einem Bild, genau davon, wäre super.

    Zitat

    Wir wohnen seid 7 Jahren in diesem Haus und seid her ging jeden Monat pünktlich zum ersten meine Miete zu Ihr !


    Das ist doch normal, oder erwartest Du dafür das Bundesverdienstkreuz ?

  • Unfreundlich, ich ?
    Wie kommste denn da drauf ?

    Zitat

    Ich will einzig und alleine wissen ob ich das Recht zur Mietminderung hätte oder nicht !


    Und ich will ein Bild sehen, (das brauchst Du als Beweis sowieso, bzw. würde die Sache erheblich erleichtern,) und jeder kann dich dann vllt. besser verstehen.


  • Ich will einzig und alleine wissen ob ich das Recht zur Mietminderung hätte oder nicht !

    Dieses Recht wurde im

    BGB § 536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
    (1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.

    festgeschrieben.

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