Renovieren bei Auszug

  • Wir sind am 01.05.12 in eine 3 ZKB Wohnung eingezogen. Renoviert habe ich 2 Zimmer und die Küche ( weiß gestrichen und Dübel Löcher zugemacht). Jetzt 1 Jahr später 01.06.13 ziehen wir aus und sind davon ausgegangen nicht mehr renovieren zu müssen. Unser Vermieter hat aber extra eine Klausel dem Mietvertrag zugefügt in der steht das man bei Auszug die Wohnung mit Rauhfaser tapezieren und weis gestrichen übergeben muss. Auf mein Gespräch mit dem Vermieter indem ich ihn darauf aufmerksam gemacht habe das wir als wir eingezogen sind gestrichen haben hat er gesagt das das aber so im Mietvertrag drin steht und deshalb gemacht werden muss. Da wir ja den Mietvertrag auch so unterschrieben haben!

    Ist sowas zulässig?

    Ich kann auch gerne den Mietvertrag einscannen und hier posten!
    Vielen dank im vorraus

  • Hallo Heidelberger


    Unser Vermieter hat aber extra eine Klausel dem Mietvertrag zugefügt in der steht das man bei Auszug die Wohnung mit Rauhfaser tapezieren und weis gestrichen übergeben muss.
    ...
    ist sowas zulässig?

    Also Formularklausel ist das nicht mehr zulässig,
    als Idividualvereinbarung könnte es aber noch zulässig sein.
    Hierzu müsste man den genauen Wortlaut kennen.


    Ich kann auch gerne den Mietvertrag einscannen und hier posten!

    Ist sinnvoll da es auf den genauen Wortlaut ankommt.


    VG Syker

  • Also Formularklausel ist das nicht mehr zulässig,
    als Idividualvereinbarung könnte es aber noch zulässig sein.
    Hierzu müsste man den genauen Wortlaut kennen.
    Ist sinnvoll da es auf den genauen Wortlaut ankommt.


    Stimme zu.

  • Zitat

    Unser Vermieter hat aber extra eine Klausel dem Mietvertrag zugefügt in der steht das man bei Auszug die Wohnung mit Rauhfaser tapezieren und weis gestrichen übergeben muss.

    Dies ist für mich keine Individualvereinbarung, daher wohl ungültig. Mehr zum Thema Gültigkeit einer Individualvereinbarung hier: Individualvereinbarung bei immowelt.de

    Ich denke auch, dass dieser Vertrag auch für andere Wohnungen des Vermieters herhalten musste, richtig? Dann ist er sowieso nicht individuell!

  • Ich denke auch, dass dieser Vertrag auch für andere Wohnungen des Vermieters herhalten musste, richtig? Dann ist er sowieso nicht individuell!


    So sieht mir das auch aus.
    Und ob die Kleinstreparaturklausel mit bis zu 200€ haltbar ist, wage ich auch zu bezweifeln. Üblich sind meist 80, max. jedoch 100€.

  • Hallo Mietrechtler,

    ich habe seit heute auch so einen Fall.

    Habe für 1,5 Jahre in einer 45m² Wohnung gewohnt, die vor dem Einzug gestrichen und gereinigt (Teppichboden gesäubert) wurde.
    Im Mietvertrag steht, dass Renovierungsarbeiten beim Auszug vom Mieter zu übernehmen sind.

    Die Teppichbodenreinigung von 300€ habe ich natürlich übernommen und sehe dies auch voll ein.
    Eine weitere Rechnung über 1800 € Renovierung (Streichen, Ausbesserung von Fließen, Ausbesserung/Reparatur von Türen Fußleisten) finde ich nach 1,5 Jahren weit überzogen und eine Frechheit.

    Die Übergabe fand statt und es wurde nichts bemängelt.
    Die Renovierung hat der Vermieter durchführen lassen, da dies ja im Vertrag stand, wie oben beschrieben.

    Ich habe eigentlich nicht damit gerechnet, dass ein Komplettanstrich nach 1,5 Jahren durchgeführt wird.

    Kann man so eine Rechnung anfechten oder gibt es hier keine Chance?

    Wenn man bedenkt, dass die Miete Warm 650 € betragen hat, komme ich nach 1,5 Jahren auf gut 100€ Renovierungskosten/Monat.
    Das kann doch wohl wirklich nicht wahr sein, oder?


    Vielen Dank für Tips etc.
    Matthias