Renovierung durch Vermieter: Wieviel kann man erwarten?

  • Guten Tag,

    es geht um einen bevorstehenden Einzug in eine Wohnung. Vermieter ist eine Baugenossenschaft. Laut Mietvertrag wird die Wohnung renoviert an mich übergeben. Der Vormieter musste, dank ungültiger Schönheitsreparaturklausel, beim Auszug nicht selber ran. Der Vermieter hat zwischenzeitlich vom Maler alle Bohrlöcher schließen und die Wände streichen lassen. Soweit so gut.

    Die Wohnung enthält einen grauen PVC-Boden (14 Jahre alt), welcher an einigen Stellen recht stark verkratzt ist und (insbesondere in der Küche) viele schwarze Streifen aufweist. Der Vormieter war zudem kein Freund des Putzlappens, sodass die Fliesen im Bad stark verschmutzt sind und sich unterm Waschbecken ein dicker brauner Rand befindet, wo der Vormieter einen Unterschrank zu stehen hatte.

    Nun ist die Frage, was ich in diesen Punkten vom Vermieter erwarten kann. Kann ich eine Reinigung von Boden und Fliesen auf Kosten des Vermieters erwarten oder gar eine Erneuerung des Bodens?

    Was den Boden angeht, so habe ich bereits gegenüber dem Vermieter die (schwimmende) Verlegung eines Bodens angesprochen, welcher Eingriffe in die Wohnung (d.h. Türzargen unten ansägen) erfordern würde. Das Ziel war es, aufgrund des Bodenzustandes einen Deal auszuhandeln, der entweder aus einer anteiligen Kostenübernahme für die Verlegung eines deutlich ansehnlicheren Bodens als den vorhandenen grauen PVC inklusive Überlassung bei Auszug besteht oder in mindestens einem Monat Mietfreiheit.

    Nun ist der zuständige Mitarbeiter, mit dem ich darüber gesprochen habe, im Urlaub und bis Monatsende nicht verfügbar. Seine Haltung war nicht völlig unaufgeschlossen, meinte dazu aber man müsste sich den Boden erstmal näher anschauen. Seiner Vertretung, die dem Vormieter die Wohnung abgenommen hat, hat er leider, entgegen seiner Ankündigung, nichts von dem Vorhaben mitgeteilt und diese sieht sich auch nicht entscheidungsbefugt. Die Wohnungsübergabe ist in ein paar Tagen. Hat es einen Sinn das Anliegen weiterzuverfolgen und auf den zuständigen Mitarbeiter zu warten oder wäre das voraussichtlich Zeitverschwendung? Zur Erinnerung: Vermieter ist eine Baugenossenschaft.

  • Sie mieten eine Wohnung immer in dem Zustand wie Sie sich bei Unterzeichnung des Mietvertrages befindet.
    Nachträgliche Änderungen können Sie nur im gegenseitigen Einvernehmen vornehmen.

    BGB § 536 b - Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme
    Kennt der Mieter bei Vertragsschluss den Mangel der Mietsache, so stehen ihm die Rechte aus den §§ 536 und 536 a nicht zu. Ist ihm der Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, so stehen ihm diese Rechte nur zu, wenn der Vermieter den Mangel arglistig verschwiegen hat. Nimmt der Mieter eine mangelhafte Sache an, obwohl er den Mangel kennt, so kann er die Rechte aus den §§ 536 und 536 a nur geltend machen, wenn er sich seine Rechte bei der Annahme vorbehält.

  • Zitat

    Hat es einen Sinn das Anliegen weiterzuverfolgen und auf den zuständigen Mitarbeiter zu warten oder wäre das voraussichtlich Zeitverschwendung?

    Wenn ich darauf eine schlüssige Antwort hätte, säße ich nicht zuhause am PC sondern wäre in Berlin im Wahlkampfteam ein gefragter Mann.

  • Kolinum
    Der Vormierter ist erst vor zwei Tagen ausgezogen. Ich war während der Malerarbeiten gestern in der Wohnung, um mir u.a. den Boden anzuschauen. Der Mietvertrag ist schon länger unterschrieben und enthält den Satz "Die Wohnung wird im renovierten Zustand übergeben". Bei Unterschrift bestand also noch keine Kenntnis über den Zustand des Bodens. Die Wohnung ist noch nicht an mich übergeben worden. Meine Frage ist also was zu "renovierter Zustand" gehört. Gehören halbwegs saubere Fliesen und Fußböden dazu?

  • Meine Frage ist also was zu "renovierter Zustand" gehört. Gehören halbwegs saubere Fliesen und Fußböden dazu?


    Renovieren heisst eigentlich erneuern...
    Wichtig ist, dass Ihr bei Übergabe der Mietsache ein Übergabeprotokoll 2-fach anfertigt. Hier wird der Ist-Zustand bescheinigt UND wer evtl. vorhandene Mängel innerhalb welcher Zeitspann behebt.