Guten Tag,
es geht um einen bevorstehenden Einzug in eine Wohnung. Vermieter ist eine Baugenossenschaft. Laut Mietvertrag wird die Wohnung renoviert an mich übergeben. Der Vormieter musste, dank ungültiger Schönheitsreparaturklausel, beim Auszug nicht selber ran. Der Vermieter hat zwischenzeitlich vom Maler alle Bohrlöcher schließen und die Wände streichen lassen. Soweit so gut.
Die Wohnung enthält einen grauen PVC-Boden (14 Jahre alt), welcher an einigen Stellen recht stark verkratzt ist und (insbesondere in der Küche) viele schwarze Streifen aufweist. Der Vormieter war zudem kein Freund des Putzlappens, sodass die Fliesen im Bad stark verschmutzt sind und sich unterm Waschbecken ein dicker brauner Rand befindet, wo der Vormieter einen Unterschrank zu stehen hatte.
Nun ist die Frage, was ich in diesen Punkten vom Vermieter erwarten kann. Kann ich eine Reinigung von Boden und Fliesen auf Kosten des Vermieters erwarten oder gar eine Erneuerung des Bodens?
Was den Boden angeht, so habe ich bereits gegenüber dem Vermieter die (schwimmende) Verlegung eines Bodens angesprochen, welcher Eingriffe in die Wohnung (d.h. Türzargen unten ansägen) erfordern würde. Das Ziel war es, aufgrund des Bodenzustandes einen Deal auszuhandeln, der entweder aus einer anteiligen Kostenübernahme für die Verlegung eines deutlich ansehnlicheren Bodens als den vorhandenen grauen PVC inklusive Überlassung bei Auszug besteht oder in mindestens einem Monat Mietfreiheit.
Nun ist der zuständige Mitarbeiter, mit dem ich darüber gesprochen habe, im Urlaub und bis Monatsende nicht verfügbar. Seine Haltung war nicht völlig unaufgeschlossen, meinte dazu aber man müsste sich den Boden erstmal näher anschauen. Seiner Vertretung, die dem Vormieter die Wohnung abgenommen hat, hat er leider, entgegen seiner Ankündigung, nichts von dem Vorhaben mitgeteilt und diese sieht sich auch nicht entscheidungsbefugt. Die Wohnungsübergabe ist in ein paar Tagen. Hat es einen Sinn das Anliegen weiterzuverfolgen und auf den zuständigen Mitarbeiter zu warten oder wäre das voraussichtlich Zeitverschwendung? Zur Erinnerung: Vermieter ist eine Baugenossenschaft.