Quotenklausel - alles komplett streichen?

  • Hallo zusammen,

    ich habe schon seitenweise zum Thema gelesen, aber vieles hilft mir nicht wirklich weiter, vielleicht kann mir hier jemand helfen.

    Überblick:
    - wir ziehen Freitag/Samstag hier aus
    - Wohnung war Erstbezug im Februar 2012, d.h. wir waren jetzt fast genau 2 Jahre drin (also noch vor den Fristen für Schönheitsrep.)
    - 2 farbige Wände -> eine wird vom Nachmieter behalten, die andere wird neu tapeziert, beides ist mit der Vermieterin (und dem zuständigen Wohnungsverwalter) besprochen und abgesegnet
    - wir sorgen dafür, dass sonstige Beschädigungen (Löcher, Dellen, Kratzer, Schmutz an der Wand) durch einen Malermeister (Familienangehöriger in Rente) beseitigt werden
    - wir sind Nichtraucher und auch sonst wurde hier drin noch nie geraucht, Wände sehen teilweise aus wie neu, bis auf kleinere Streifen, wenn mal jemand irgendwie gegen die Wand kam, aber die beseitigt der Maler natürlich

    Wir haben eine normale Schönheitsreparatur-Klausel sowie eine Quotenklausel im Mietvertrag und beide sind soweit ich das beurteilen kann rechtens. (Keine starren Fristen, Berechnungsbeispiel abhängig von der Mietdauer etc..)

    Dennoch haben wir bei der Quotenklausel ja die Wahl zwischen zahlen oder selbst die Schönheitsreparaturen machen.
    Da wir die Wohnung immer sehr pfleglich behandelt haben, sind im Grunde kaum Abnutzungsspuren an den Wänden, sodass es zum Großteil einfach nicht nötig ist Wände überhaupt zu streichen bzw. komplett zu streichen.

    Nun stelle ich mir die Frage: Muss ich also tatsächlich die komplette Wohnung streichen, um der Quotenklausel da aus dem Weg zu gehen? Oder reicht es, tatsächlich nur das zu streichen, was nötig ist?
    Im Badezimmer z.B. gibt es quasi überhaupt keinen Grund zu streichen, da eh bis über Kopfhöhe gefliest ist und man natürlich höchstens Spuren/Löcher von der Deckenlampe hat, die natürlich beseitigt werden.

    Die Quotenklausel sagt nichts darüber aus, ob ich tatsächlich alles streichen muss oder ob das auch teilweise zulässig ist (also nur Beseitigung von sichtbaren Schäden/Verunreinigungen).

    Meint ihr wir sollten uns dagegen wehren, denn der zuständige Makler will uns ständig diese Quotenklausel aufdrücken oder eben die Komplett-Renovierung der Wohnung. Aber der Zustand zu Anfang wäre auch mit einer teilweisen Renovierung zu erreichen.

    Abgesehen davon sollen wir am Samstag die Übergabe der Wohnung auch noch allein mit den Nachmietern machen (was im Grunde kein Problem wäre da wir uns gut mit ihnen verstehen), d.h. ohne Makler/Vermieterin. (Makler im Urlaub, für Vermieterin ist die Wohnung eine reine Geldanlage, daher eben betreut durch eine Wohnunsgverwalterin, die allerdings auch nicht vor hat zu kommen..) Übergabeprotokoll würden wir selbst ausfüllen. Ist das überhaupt rechtens oder entstehen uns da eventuell Nachteile?

    Wäre super, wenn mir jemand helfen könnte :/

  • Lassen Sie die Übergabe sausen. Das Objekt ist immer an den Vermieter oder seinen schriftlich Bevollmächtigten zu überggeben und zwar spätestens am letzten Miettag. Alles andere ist Mauschelei. Ob da Samstag, Sonntag oder Geburtstag der Kanzlerin ist spielt dabei keine Rolle. Nur so gehen Sie allen Mißverständnissen aus dem Wege.
    Der Makler können Sie als Ausziehende getrost ignorieren. Solche Leute wissen nachher von nichts.

  • Zur Quotenklausel finde ich bei Herrn Guugel auf Anhieb das hier (klick) und mehr. Hab's nur überflogen. Schau mal, ob das auch auf Dich zutrifft.

    Zur Übergabe ist (fast) alles gesagt. Soll doch die Vermieterin Eure Nachmieter bevollmächtigen oder Euch schriftlich und pauschal von jederlei späteren Ansprüchen und Forderungen an Euch freisprechen.

  • Ich fand die Idee des Maklers (Makler wie auch Wohnungsverwalterin sind Kollegen, arbeiten beide bei der Deutschen Vermögensberatung) auch seltsam, dass er uns das quasi "selbst" machen lässt, da er eben im Urlaub ist. Auch die Wohnunsverwalterin, mit der wir eigentlich die 2 Jahre immer zu tun hatten (sie war auch öfter mal hier und wir konnten uns mit Problemen an sie wenden), zieht sich da irgendwie komplett raus. Ich gehe davon aus, dass sie uns als Mieter soweit vertrauen, dass wir das deshalb selbst machen können.

    Wir haben halt überlegt, die Übergabe trotzdem zu machen (mit Protokoll, Fotos und dem Maler als Zeugen), ohne den Makler da nochmal miteinzubeziehen, denn so können wir eventuelle Beanstandungen einfach mit den Nachmietern klären und er hat auch keinen Einblick, was wir alles renoviert haben und was nicht. (Nicht falsch verstehen, natürlich wird alles beseitigt, was von uns verursacht wurde)

    Zu dem Artikel: den kannte ich schon, aber das betrifft nicht mein Problem.

    Ich habe allerdings noch einen Text gefunden, der das hier besagt:

    1. Was sind Schönheitsreparaturen?

    Unter Schönheitsreparaturen werden alle malermäßigen Arbeiten
    verstanden, die erforderlich sind, um die Räume in einen zur
    Vermietung geeigneten Zustand zu versetzen. Dazu gehört alles, was
    sich beim normalen Wohnen abgenutzt hat und sich in der Regel "mit
    Farbe, Tapete und gegebenenfalls etwas Gips" erneuern lässt.
    Schönheitsreparaturen sind: das Anstreichen, Kalken und Tapezieren der
    Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, der Heizkörper
    einschließlich der Heizungsrohre, der Innentüren sowie der Fenster und
    Außentüren von innen (BGH RE WuM 87, 306).

    Bedeutet für mich, dass ich die Wohnung nur soweit instandsetzen muss, dass ich Abnutzungen beseitigen muss, die ich verursacht habe. Heisst aber nicht, dass ich tatsächlich allen neu streichen muss, vor allem wenn es einfach nicht nötig ist.

    Ich denke mir halt auch, dass ja auch die Vermieterin ein Interesse daran hat, die Wohnung in gutem Zustand zu erhalten, spätestens nach dem 3. Überstreichen muss so eine Tapete ja eh ab, daher würde es ihr gar nichts nützen, wenn wir eine eh schon weisse saubere Wand nochmals weiss streichen.

  • Hallo Nuree,

    wenn ich Makler höre oder lese, gehen bei mir sämtliche Alarmglocken an.

    "Makler wie auch Wohnungsverwalterin sind Kollegen, arbeiten beide bei der Deutschen Vermögensberatung"
    - Tolle Vernunftehe...
    Dein alleiniger Anbrechpartner ist Dein Vermieter, es sei denn, eine Drittperson kommt mit schriftlicher Vollmacht.