Am 30.11.2014 kündigte ich die Wohnung meiner verstorbenen Mutter (Abnahme ohne Protokoll). Trotzdem wurden mir noch Nebenkosten für Dezember berechnet, die ich umgehend schriftlich reklamierte. Die Vermieterin (die den Fehler "nicht bemerkt" hatte) macht nun die Erstattung des Betrages davon abhängig, daß ich einen abgestoßenen Türrahmen in der Wohnung instand setze - nach 9 Monaten! Nach dem Motto, wenn ich so korrekt bin, ist sie es auch... Sie sagt, wir hätten damals über den Türrahmen gesprochen, und ich hätte angenommen, daß meine Mutter wohl mit ihrem Rollator dagegen gestoßen sei. Eine Aufforderung zur Ausbesserung gab es aber nicht.
Ist das Vorgehen der Vermieterin zulässig? Immerhin wird die Wohnung ja auch schon seit 8 Monaten von neuen Mietern bewohnt. Kann ich auf Auszahlung der überzahlten Nebenkosten bestehen?