Mal ein Auszug aus dem Mietvertrag:
Kleinere Reparaturen an Gegenständen, die dem ständigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind, trägt bis zu einem Betrag in Höhe von 100,- Euro der Mieter. Dabei handelt es sich z.b. um Reparaturen an Verschlüssen, Riegeln,.... sowie sonstigem Zubehör zu Bade- und Duscheinrichtungen. Diese Verpflichtung trifft den Mieter höchstens dreimal innerhalb eines Jahres.
Jeden in den Mieträumen entstehenden Schaden hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für einen durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten weiteren Schaden ist der Mieter ersatzpflichtig.
Jetzt sind wir nicht direkt zum Vermieter gerannt um ihm zu melden das die Duschwand kaputt gegangen ist und haben uns verpflichtet gefühlt einen Ersatz zu besorgen. Für uns war jetzt halt dieses Rollo der geeignete Ersatz.