Beiträge von SkylineDragon

    Mal ein Auszug aus dem Mietvertrag:
    Kleinere Reparaturen an Gegenständen, die dem ständigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind, trägt bis zu einem Betrag in Höhe von 100,- Euro der Mieter. Dabei handelt es sich z.b. um Reparaturen an Verschlüssen, Riegeln,.... sowie sonstigem Zubehör zu Bade- und Duscheinrichtungen. Diese Verpflichtung trifft den Mieter höchstens dreimal innerhalb eines Jahres.

    Jeden in den Mieträumen entstehenden Schaden hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für einen durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten weiteren Schaden ist der Mieter ersatzpflichtig.


    Jetzt sind wir nicht direkt zum Vermieter gerannt um ihm zu melden das die Duschwand kaputt gegangen ist und haben uns verpflichtet gefühlt einen Ersatz zu besorgen. Für uns war jetzt halt dieses Rollo der geeignete Ersatz.

    Hallo,
    ich bitte um Verzeihung, ist jetzt ein Weilchen her.

    Wir haben die erste Besichtigung jetzt hinter uns gehabt und es lief besser als erwartet. Der Sohn vom Vermieter blieb sachlich und alles war gut, bis jetzt...
    Die Frau vom Vermieter wollte jetzt unbedingt auch nochmal die Wohnung sehen und ist scheinbar auf Krawall aus.

    Die Sache ist die, im Bad haben wir nur eine Badewanne, als wir eingezogen sind war da eine schon etwas betagte 7-Teilige-Duschwand.
    Diese Duschwand war kaputtgegangen, weil die Verbindungsstücke zwischen den einzelnen Paneelen gebrochen waren.
    Als Ersatz haben wir uns für ein Eck-Duschrollo entschieden.

    Jetzt besteht die Frau vom Vermieter darauf das wir das Rollo entfernen und die alte Duschwand wieder montieren.

    Müssen wir das jetzt machen?

    Es geht zum Beispiel um Mängel die noch vom Vormieter stammen oder Mängel die nicht Rechtens wären.

    Wir wissen ja nicht was er aus dem Hut zaubert. Dem Rechtsstreit wollen wir ja aus dem Weg gehen.
    Wenn wir normal mit dem reden könnten wäre ja alles ok.

    Ja es geht um eine Vorabnahme. Das die empfehlenswert ist wissen wir, deshalb haben wir auch kein Problem damit das der Vermieter (meinetwegen mit Frau) die Mängelfeststellung macht, das haben wir ihm auch so gesagt.

    Gibt es für den Fall eine Liste mit Mängeln die er hinnehmen muss? Zum Beispiel 2 Dellen im Laminat (den wir zur Hälfte selber bezahlt haben und selber verlegt haben) etc.

    Guten Tag,

    mein Frau und ich haben folgendes Problem.
    Wir haben unsere aktuelle Wohnung gekündigt weil wir umziehen möchten.
    Jetzt haben wir einen Brief vom Haus- und Grundeigentümerverein bekommen mit dem Thema "Wohnungsbesichtigung, Mängelfeststellung durch Herrn T. H." Der Vermieter hat seinen Sohn damit bevollmächtigt die Wohnung zu besichtigen um Mängel festzustellen.
    Da wir ein schlechtes Verhältnis zu ihm haben, befürchten wir natürlich das er uns "abzocken" will und möchten ihn nicht in die Wohnung lassen.
    Ist das überhaupt erlaubt? Müssen wir ihn reinlassen oder gibt es eine andere Lösung?

    Ich danke schon mal im voraus für hilfreiche Antworten.