Beiträge von Muefle1987

    Genau.

    Wenn Sie nämlich gemeinsam mit den anderen Mietern im Mietvertrag stehen, sind Sie aus rechtlicher Betrachtung eine Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts. Und diese ist nur gemeinsam vertretungsberechtigt. Sprich, wenn Sie aus dem Mietvertrag Rauswollen, müssen

    a) alle kündigen und einen neuen Mietvertrag aufsetzen oder

    b) die Vertragsparteien schrifkich eine Änderungskündigung erstellen, der der Vermieter zustimmt.

    Aufgrund Ihrer Angaben ist für mich nahezu sicher, dass Sie ausgezogen sind, ohne aus dem Mietvertrag entlassen worden zu sein.

    Daraus ergibt sich neben anderen Pflichten auch die Pflicht zur Mietzahlung Ihrerseits.

    Lösungsansatz: Schließen Sie gemeinsam mit den bestehenden Mietern und dem Vermieter einen Änderungsertrag, der Sie aus dem Mietvertrag entlässt. Sie haben ein gesetzliches Recht auf Zustimmung aller anderen Parteien, welches Sie sich notfalls auch per Gerichtsurteil bestätigen lassen können.

    Hallo Hans-Joerg,

    menschlich kann ich Dich verstehen. Rein rechtlich obliegt Dir allein die Haftung für den Schlüssel.

    Da es hier nur um die rechtliche Betrachtung geht, bist Du leider in der Verpflichtung für eine Sicherung des Schlüssels zu sorgen.

    Deine Idee, das Ganze auf der zwischenmenschlichen Ebene zu lösen, finde ich sehr gut.

    Rechtlich hast Du meiner Meinung nach schlechte Karten.

    Viele liebe Grüße

    Hallo Hans-Joerg,

    hier muss klar die Frage gestellt werden, ob Du alles machst, was dein Vermieter verlangt, auch wenn es nicht rechtens ist.

    Du als Mieter hattest für deinen Schlüssel. Die Tatsache, dass du ihn dort abgelegt hast, ist ein grober Verstoß gegen dein Sorgfaltspflicht als Mieter. Du musst andernfalls die Aufforderung deines Vermieters beweisen.

    Die Tatsache, dass der andere Mieter den Schlüssel weggfegt hat, fällt in deinen Verantwortungsbereich, da der andere Mieter davon nicht ausgehen muss, dass da ein Schlüssel war.

    Du bist in der Nachweispflicht. Andernfalls kann der Vermieter - so leid es mir tut - auf deine Kosten eine neue Schlüsselanlage einbauen.

    Hallo Sisyphos,

    das ist eine verzwickte Lage.

    Der Vermieter ist grundsätzlich berechtigt fristlos zu kündigen, wenn der Mieter mit mindestens zwei Monatsmieten in Verzug ist.

    Das ist bei Dir der Fall. Deshalb hat dein Vermieter gekündigt. Wichtig hier ist, dass mit einer fristlosen Kündigung nicht quasi entrechtet bist.

    Selbstverständlich kann und darf der Vermieter nicht das Schloss austauschen. Das wäre Hausfriedensbruch und eine Straftat. Desweiteren kann er Dich auch nicht einfach aus der Wohnung werfen, sondern muss die bereits von ihm angekündigte Räumungsklage bei Gericht einreichen.

    Der Vermieter macht Dir so einen Druck, da er weiß, dass so ein Räumungsrechtsstreit gern mal 6 bis 8 Monate dauern kann.

    Und selbst dann muss man Dir noch eine Frist zur Räumung setzen. Will heißen:

    So schnell bekommt der Vermieter Dich da nicht raus!

    Im Übrigen kann man die fristlose Kündigung auch heilen, wenn Dir erstmals fristlos gekündigt wurde und Du die Rückstände auf einmal ausgleichst.

    Ich würde dem Vermieter mitteilen, dass alle notwendigen Anträge beim Jobcenter gestellt sind und eine zeitnahe Bearbeitung erfolgt.

    An der Stelle sei darauf hingewiesen, wenn der Vermieter Klage einreicht und Du vorher ausziehst, er die Kosten dafür zu tragen hat.

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    Bitte nur sachliche Antworten und

    in die Konversation schauen! Danke!

    Wenn der Vermieter Ihnen unterstellt, dass Ihre Freundin die Wohnung als Bewohner und nicht nur als Gast genutzt hat, muss er Ihnen das beweisen. Da die gesetzlichen Hürden hier extrem hoch sind, wird er dies wohl nicht können.

    Bleibt die Abrechnung:

    Der Vermieter ist gem. aktueller BGH-Rechtssprechung zur Offenlegung sämtlicher für die Nebenkostenabrechnung relevanter Belege verpflichtet. Dies sollten Sie schriftlich unter Fristsetzung fordern. Sie müssen dann zum Vermieter und können Einsicht erhalten.

    Widersprechen Sie der Nebenkostenabrechnung und fordern Sie die entsprechenden Belege.

    Das Jobcenter ist der, der zahlt. Vertragspartner sind Sie. Daher ist es schon - wie Sie so schön sagen - Ihr Bier.

    Es muss zunächst der Grund für den Schimmelbefall geklärt sein. Wenn klar ist, dass die Schimmelei durch Baumängel oder Fehler des letzten Mieters verursacht wird, fällt diese nicht in Ihren Einflussbereich.


    Und der Einflussbereich ist das Entscheidende.

    Die Kosten für die Schimmelbeseitigung muss gem. Ihrer Schilderung der Vermieter tragen.

    Die Besitzaufgabe der Wohnung durch Rückgabe der Schlüssel sollte außer Frage stehen, da dies ein schlüssiges Handeln des Mieters darstellt.

    Jedoch ist die Tatsache, dass die Wohnung ungekündigt ist, erstmal im Raum.

    Ich würde gegen öffentlichen Aushang die zu erwartenden Mietrückstände anmahnen und nach zwei Monatsmieten fristlos kündigen.

    Dies auch wieder gegen öffentlichen Aushang. Es sei denn, es gibt mittlerweile Kontakt zum Anwalt oder zum Mieter selbst.

    Da der Mieter Rückgabe der Schlüssel allerdings offenkundig sein Besitzrecht aufgegeben hat, kann aus meiner Sicht die Wohnung bedenkenlos betreten werden. Es sollten hier aber auf jeden Fall unabhängige und gerichtsfeste Zeugen zu Rate gezogen werden, der Zustand der Wohnung bei Betreten vollständig dokumentiert und protokolliert werden. Sprich alle Schäden notieren und ausreichend Fotos machen.