Genau.
Wenn Sie nämlich gemeinsam mit den anderen Mietern im Mietvertrag stehen, sind Sie aus rechtlicher Betrachtung eine Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts. Und diese ist nur gemeinsam vertretungsberechtigt. Sprich, wenn Sie aus dem Mietvertrag Rauswollen, müssen
a) alle kündigen und einen neuen Mietvertrag aufsetzen oder
b) die Vertragsparteien schrifkich eine Änderungskündigung erstellen, der der Vermieter zustimmt.
Aufgrund Ihrer Angaben ist für mich nahezu sicher, dass Sie ausgezogen sind, ohne aus dem Mietvertrag entlassen worden zu sein.
Daraus ergibt sich neben anderen Pflichten auch die Pflicht zur Mietzahlung Ihrerseits.
Lösungsansatz: Schließen Sie gemeinsam mit den bestehenden Mietern und dem Vermieter einen Änderungsertrag, der Sie aus dem Mietvertrag entlässt. Sie haben ein gesetzliches Recht auf Zustimmung aller anderen Parteien, welches Sie sich notfalls auch per Gerichtsurteil bestätigen lassen können.