Reaktionsmöglichkeiten des Vermieters auf eine Mieter Kündigung

Einverständnis

Erhebt der Vermieter keine Einwände gegen die Mieter-Kündigung, akzeptiert er diese damit. Voraussichtlich ist dem Vermieter in dem Falle daran gelegen, die gekündigte Wohnung so schnell wie möglich neu zu vermieten.

Wohnungsabnahme

Sofern der Vermieter die Kündigung des Mieters annimmt, wird er prüfen, ob und inwieweit der Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses seine Pflichten (ggf. Renovierung, Beseitigung von Beschädigungen etc.) erfüllt hat. Dies geschieht in der Regel durch Inspizierung des Zustandes der Wohnung, der sogenannten „Wohnungsabnahme“. Es empfiehlt sich zum Zwecke der Beweissicherung für beide Vertragsparteien insoweit ein schriftliches „Abnahmeprotokoll“ anzufertigen.

Keine Einwendungen

Stellt der Vermieter den vertragsgemäßen Zustand der Wohnung fest, liegt hierin ein negatives Schuldanerkenntnis im Sinne von § 397 Abs. 2 BGB und hat zur Folge, dass eventuell bestehende Ansprüche des Vermieters gegen den Mieter damit erlöschen.

Kein Einverständnis

Sollte der Vermieter mit der Kündigung des Mieters nicht einverstanden sein, steht auch ihm, ebenso wie dem Mieter, die Möglichkeit offen, die Wirksamkeit der Kündigungserklärung anzugreifen.

Einwendungsgründe

Mit nachfolgenden Einwendungen kann der Vermieter gegen die Kündigungserklärung des Mieters vorgehen

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