
31.01.2012, 07:39
|
|
Benutzer
|
|
Registriert seit: 31.01.2012
Beiträge: 56
|
|
Zitat:
Zitat von Stellas
rein rechtlich ist es so: wenn der VM keine "formell ordnungsgemäße" Nebenkostenabrechnung geleistest hat (hier Fristüberschreitung), dann hast Du das Mittel die Vorauszahlungen einzubehalten, um eine Nebenkostenabrechnung zu erhalten (so sieht es der Gesetzgeber ausdrücklich vor).
|
Hallo Stella,
hast Du zufälliger Weise eine Quellenangabe für diese Aussage?
Ich teile Deine Meinung nämlich nicht. Meiner Meinung nach darf P. die NK-Vorauszahlungen für das laufende Jahr nicht so einfach einbehalten.
Den Rest Deiner Ausführungen teile ich allerdings.
Gruß
ObiWan
|