
04.11.2009, 19:21
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Benutzer
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Registriert seit: 01.11.2009
Beiträge: 39
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Hallo Frauenheld,
Ein rechtskräftiger Maklervertrag bedeutet, wenn Mieter und Makler einen so genannten Vertrag abgeschlossen haben, in dem die Tätigkeit des Wohnungsvermittlers und dessen Provision vereinbart wird. Und natürlich müssen die normalen Vertragsbedingungen stimmen und die Formalitäten eingehalten werden, wie zum Beispiel die beidseitige Unterschrift der Vertragsparteien oder Fristen und Leistungen.
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