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Bauarbeiten in der Wohnung Bauarbeiten in der Wohnung
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Bauarbeiten in der Wohnung


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  #1 (permalink)  
Alt 20.01.2012, 19:00
Trumangix Trumangix ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.01.2012
Beiträge: 2
Standard Bauarbeiten in der Wohnung

hallo ihr lieben,
habe auch mal ein anliegen und hoffe es kann mir jemand helfen.

wir sind vor ca. 1 jahr in eine sehr schöne wohnung eingezogen, vor dem einzug wurde uns mitgeteilt das noch einiges erneuert werden sollte, (einiges auch nach unserem einzug) . dies geschah auch und begonnen wurde mit dem gästebad. hier wurden druch die arbeiter des vermieters ein wasserschaden verursacht. das ganze ist jetzt über 1 jahr her und dieses war die ganze zeit natürlich nicht nutzbar. da es nun winter wird und die kälte in diesem raum auf die anderen zimmer übergeht haben wir nun endlich die bauarbeiten antreiben können. jetzt ist unser vermieter der meinung, dass er mit fertigstellung des gästebades (Gr. 1m x 1,50m) die miete erhöht, da man ja gesetztlich gesehen kein anspruch auf ein solches hat. Ist das denn so richtig? hätten wir denn nicht eigentlich auch die miete mindern können?

wäre super wenn ihr mir helfen könntet.

lg
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  #2 (permalink)  
Alt 21.01.2012, 06:12
Kolinum Kolinum ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.04.2011
Beiträge: 1.013
Standard

Zitat:
jetzt ist unser vermieter der meinung, dass er mit fertigstellung des gästebades (Gr. 1m x 1,50m) die miete erhöht, da man ja gesetztlich gesehen kein anspruch auf ein solches hat. Ist das denn so richtig? hätten wir denn nicht eigentlich auch die miete mindern können?
Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf ein "Gästebad", es gibt nur Bäder.
Sie mieten immer eine Wohnung in dem Zustand an, wie Sie sie bei der Besichtigung vorgefunden haben. Das wird mit der Unterschrift im Mietvertrag so in Kauf genommen.
Wenn Sie das "Gästebad", egal in welchem Zustand, mitgemietet haben, haben sie im Nachhinein keinen Anspruch auf Fertigstellung, wenn Sie sich das nicht haben vorhalten lassen (schriftlich). Eine Mietminderung ist nicht möglich, das sich der Wohnwert nach Ihrem Einzug nicht verschlechtert hat, im Gegenteil.
Ich würde die Sache vergessen.
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  #3 (permalink)  
Alt 21.01.2012, 07:45
Trumangix Trumangix ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.01.2012
Beiträge: 2
Standard

Guten morgen,

Vielen dank für die Antwort, muss dazu erwähnen das das Gästebad aber bei Einzug in Ordnung und benutzbar war! Es war der Wunsch des Vermieters es zu verschönern. Wir waren mit dem Zustand bei Einzug zufrieden und wollten dies eigentlich auch nicht. Da uns dann aber versprochen wurde die arbeiten schnell fertig zu stellen sind wir darauf eingegangen, dabei entstand der Wasserschaden und dieses ist bis jetzt nicht nutzbar.


Lg
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  #4 (permalink)  
Alt 21.01.2012, 17:04
Berny Berny ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 09.03.2010
Beiträge: 3.086
Standard

Hallo Trumangix,

weshalb hattet Ihr nichts unternommen nach Entstehung des Wasserschadens?

Zitat: "hätten wir denn nicht eigentlich auch die miete mindern können?"
Too late...
__________________
Hier äussere ich stets nur meine Meinung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Es grüsst Berny.
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bauarbeiten, wohnung

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