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Ich habe folgende frage... Vor 2 jahren bin ich in eine mietswohnung gezogen die gerade erst neu gebaut wurde und somit noch keine tapeten an der wand hatte! Wir haben uns damals die wände selbst grundieren und tapezieren müssen! Leider habeb unsere 2 katzen im flur an den ecken der tapete etwas "gewütet" und die tapeten zerkratzt! Nun haben wir die wohnung gekündigt und ziehen ende feb. Aus! Heute sagte unser vermieter zu uns das wir die tapeten zu erneuern hätten! Hallo?!? Es sind doch meine selbst bezahlten tapeten inkl. Grundierung die an der wand hängen! Da ist meine frage ob es meine pflicht ist meine eigenen tapeten vor dem auszug zu erneuern wie es mein vermieter will!?!? Das höchste der gefühle wäre das ich meine beschädigte tapete für den nachmieter abziehe! Ist das rechtens? Vielen dank schon mal im vorraus! |
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Damals wurde vereinbart, dass wir beim Einzug tapezieren und uns die Renovierung zum Auszug sparen können. Wie gesagt, so war unsere Vereinbarung. |
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Hier äussere ich stets nur meine Meinung, keine Rechts- oder Steuerberatung. Es grüsst Berny. |
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Zitat:
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Hier äussere ich stets nur meine Meinung, keine Rechts- oder Steuerberatung. Es grüsst Berny. |
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Aber wenn du dich so darauf bestehst, dass es DEINE Tapete ist, dann wirst du diese doch beim Auszug sicher mitnehmen, oder?
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Komm wir essen Opa
--- Satzzeichen können Leben retten! --- |
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Zitat:
Wären welche dran gewesen, könnt ich meinen vermieter evtl. Noch verstehen! Mit nehmen will ich sie jedenfalls sicherlich nicht!!! Aller höchstens, wie schon gesagt, für den Nachmieter abziehen damit ER sie sich neu Tapezieren kann! So lange das rechtlich ok ist! Werde heute nachmittag in meinem Vertrag noch mal gucken und mich dann noch mal melden, was genau drin steht. |
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Zitat:
Zumindest die kaputte Tapete abzureißen sollte ja nicht zu viel verlangt sein. Neu zu tapezieren ist sicherlich nicht notwendig. Gruß ObiWan |
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| Stichworte |
| erneuern, katzen, recht, tapete, zerkratzt |
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