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Eigene Tapete von katzen zerkratzt Eigene Tapete von katzen zerkratzt
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Eigene Tapete von katzen zerkratzt


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  #1 (permalink)  
Alt 27.01.2012, 16:36
crown0489 crown0489 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.01.2012
Beiträge: 5
Frage Eigene Tapete von katzen zerkratzt

Hallo zusammen.

Ich habe folgende frage...

Vor 2 jahren bin ich in eine mietswohnung gezogen die gerade erst neu gebaut wurde und somit noch keine tapeten an der wand hatte!

Wir haben uns damals die wände selbst grundieren und tapezieren müssen!

Leider habeb unsere 2 katzen im flur an den ecken der tapete etwas "gewütet" und die tapeten zerkratzt!

Nun haben wir die wohnung gekündigt und ziehen ende feb. Aus!

Heute sagte unser vermieter zu uns das wir die tapeten zu erneuern hätten!
Hallo?!? Es sind doch meine selbst bezahlten tapeten inkl. Grundierung die an der wand hängen!

Da ist meine frage ob es meine pflicht ist meine eigenen tapeten vor dem auszug zu erneuern wie es mein vermieter will!?!?

Das höchste der gefühle wäre das ich meine beschädigte tapete für den nachmieter abziehe!

Ist das rechtens?

Vielen dank schon mal im vorraus!
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  #2 (permalink)  
Alt 27.01.2012, 18:25
Mainschwimmer Mainschwimmer ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 06.03.2010
Ort: Ganz nah am Main
Beiträge: 2.247
Standard

Was ist denn zum Thema Schönheitsreparaturen im Mietvertrag vereinbart? Ich hatte dieses "Problem" vor vielen Jahren auch. Damals Erstbezug, wir haben tapeziert und sind nach 4 Jahren problemlos ausgezogen, obwohl unsere Katze Spuren hinterlassen hat.

Damals wurde vereinbart, dass wir beim Einzug tapezieren und uns die Renovierung zum Auszug sparen können. Wie gesagt, so war unsere Vereinbarung.
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  #3 (permalink)  
Alt 27.01.2012, 20:25
Berny Berny ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 09.03.2010
Beiträge: 2.794
Standard

Zitat:
Zitat von Mainschwimmer Beitrag anzeigen
Was ist denn zum Thema Schönheitsreparaturen im Mietvertrag vereinbart?
... oder im Übernahmeprotokoll, falls eines existieren sollte.
__________________
Hier äussere ich stets nur meine Meinung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Es grüsst Berny.
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  #4 (permalink)  
Alt 27.01.2012, 20:29
crown0489 crown0489 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.01.2012
Beiträge: 5
Standard

Also, ich kenn mich in der richtung nicht 100% aus! Aber... gabs vor kurzem nicht mal ein gerichtsbeschluss das diese vertraglich geregelten geschichten vonwegen "bei auszug renovieren" nichtig sind?!
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  #5 (permalink)  
Alt 27.01.2012, 20:30
crown0489 crown0489 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.01.2012
Beiträge: 5
Standard

Zitat:
Zitat von Berny Beitrag anzeigen
... oder im Übernahmeprotokoll, falls eines existieren sollte.
Übernahmeprotokoll gab es aufgrund 1. Bezug nicht!
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  #6 (permalink)  
Alt 27.01.2012, 20:48
Berny Berny ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 09.03.2010
Beiträge: 2.794
Standard

Zitat:
Zitat von crown0489 Beitrag anzeigen
Also, ich kenn mich in der richtung nicht 100% aus! Aber... gabs vor kurzem nicht mal ein gerichtsbeschluss das diese vertraglich geregelten geschichten vonwegen "bei auszug renovieren" nichtig sind?!
Der BGH hatte die Fristenregelung aufgehoben.
__________________
Hier äussere ich stets nur meine Meinung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Es grüsst Berny.
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  #7 (permalink)  
Alt 27.01.2012, 21:10
crown0489 crown0489 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.01.2012
Beiträge: 5
Standard

Zitat:
Zitat von Berny Beitrag anzeigen
Der BGH hatte die Fristenregelung aufgehoben.
Also dürfte doch somit der anspruch von meinem vermieter, meine "eigenen" tapeten zu erneuern nichtig sein!

Sehe ich das richtig?!
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  #8 (permalink)  
Alt 29.01.2012, 12:37
der-Mieter der-Mieter ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 29.01.2011
Beiträge: 294
Standard

Solange du nicht mal zitierst, was genau dazu im Mietvertrag steht, ist alles reine Spekulation.

Aber wenn du dich so darauf bestehst, dass es DEINE Tapete ist, dann wirst du diese doch beim Auszug sicher mitnehmen, oder?
__________________
Komm wir essen Opa
--- Satzzeichen können Leben retten! ---
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  #9 (permalink)  
Alt 30.01.2012, 10:37
crown0489 crown0489 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.01.2012
Beiträge: 5
Standard

Zitat:
Zitat von der-Mieter Beitrag anzeigen
Solange du nicht mal zitierst, was genau dazu im Mietvertrag steht, ist alles reine Spekulation.

Aber wenn du dich so darauf bestehst, dass es DEINE Tapete ist, dann wirst du diese doch beim Auszug sicher mitnehmen, oder?
Aus dam einfachen grund, das beim einzug keine tapeten an der wand waren!
Wären welche dran gewesen, könnt ich meinen vermieter evtl. Noch verstehen!

Mit nehmen will ich sie jedenfalls sicherlich nicht!!!

Aller höchstens, wie schon gesagt, für den Nachmieter abziehen damit ER sie sich neu Tapezieren kann! So lange das rechtlich ok ist!

Werde heute nachmittag in meinem Vertrag noch mal gucken und mich dann noch mal melden, was genau drin steht.
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  #10 (permalink)  
Alt 31.01.2012, 08:59
ObiWan ObiWan ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 31.01.2012
Beiträge: 37
Standard

Zitat:
Zitat von crown0489 Beitrag anzeigen
Aller höchstens, wie schon gesagt, für den Nachmieter abziehen damit ER sie sich neu Tapezieren kann! So lange das rechtlich ok ist!
Das ist doch auch das Mindeste. Die Wohnung ist ja so nicht ohne weiteres weiterzuvermieten.
Zumindest die kaputte Tapete abzureißen sollte ja nicht zu viel verlangt sein.

Neu zu tapezieren ist sicherlich nicht notwendig.

Gruß
ObiWan
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erneuern, katzen, recht, tapete, zerkratzt

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