Mietrecht
  • Miete
  • Mietvertrag
  • Nebenkosten
  • Kündigung
  • Mietrecht-Ratgeber
  • Mietrecht-Urteile
  • Beratung vor Ort
  • Mietrecht-Forum
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Webtipps
  • Forum Mietrecht

Zurück   mietrecht-hilfe.de Forum > Mietrecht Allgemein > Instandhaltung - Reparaturen
Heizung heizt unentwegt seit 7 Monaten Heizung heizt unentwegt seit 7 Monaten
Jetzt kostenlos registrieren! Hilfe Benutzerliste Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren

Heizung heizt unentwegt seit 7 Monaten


Antwort
Seite 1 von 2 1 2 >
 
LinkBack Themen-Optionen
  #1 (permalink)  
Alt 04.02.2012, 19:50
benutzername benutzername ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.02.2012
Beiträge: 4
Böse Heizung heizt unentwegt seit 7 Monaten

Hallo,

wir sind im Juli in unsere neue Wohnung gezogen (Privatvermieter)
Wir haben schon bei der Übergabe festgestellt, dass die Heizungen im Esszimmer, im Flur und im Kinderzimmer heizen, obwohl sie ausgestellt sind (Regler auf "0").
Dies haben wir auch sofort bemängelt und den Vermieter gebeten die Heizungen reparieren zu lassen.

Durch unseren Einzug, Dienstreise, Schwangerschaft & Geburt hat sich das Ganze verzögert. Heißt: Unser Vermieter hat sich nicht gemeldet, wir haben immer wieder mal angerufen und ihn gebeten die Mängel zu beheben.

Ende Oktober (wir heizten nun schon 4 Monate unnötig) kam er dann auch endlich mit einem Heizungmonteur vorbei (ein Bekannter von ihm, der ihm einen Gefallen tut, also nicht offiziell). Festgestellt wurde, dass die Ventile defekt sind und ausgetauscht werden müssen. Diese seien allerdings so alt, dass es sie nicht mehr gibt/sie nicht mehr hergestellt werden.
Lange Rede, kurzer Sinn: Entweder die Ventile werden irgendwo ausfindig gemacht oder die Heizkörper müssen komplett ausgetauscht werden.
Also sind der Heizungsmonteur und unser VM jetzt schon seit Ende Oktober auf der Suche nach den Ventilen.


Mitte November wurden die Heizkörper dann abgelesen (anhand dieser Röhrchen). Dabei wurde uns schon gesagt, dass die drei defekten Heizungen einen sehr hohen Verbrauch im Gegensatz zu den anderen hätten (Heizungen, die wir abstellen konnten: 1-2 Punkte; defekte Heizungen: 6 Punkte).
Wer sich an die Monate Juli-Novenber 2011 erinnert, weiß wie mild es in der Zeit noch war. Wir haben also niergendwo geheizt, außer gezwungenermaßen im Kinderzimmer, im Esszimmer und im Flur.
(Das Kinderzimmer ist übrigens auch nicht nutzbar, da das Baby bei dieser Wärme dort nicht schlafen kann und wir schlecht dagegen lüften können...)

Das letzte Gespräch mit unserem VM war Ende Januar, in dem wir ihm mitteilten, dass wir gerne die HK Abrechnung sehen würden, und wir die unnötig angefallenen Heizkosten nicht bezahlen würden. Davon war der VM natürlich nicht begeistert und wir haben auch nicht das Gefühl, dass er in dieser Sache einlenken wird.
(Wir bezahlen im Voraus, also die HK von 90€ monatlich sind in den NK enthalten.)

Die HK Abrechnung hat er (angeblich) selber noch nicht erhalten, daher ist das Problem noch offen.

Die Heizungen sind allerdings noch immer nicht repariert...



Was können wir rückwirkend machen? Kann man eine Mietminderung rückwirkend einfordern? Müssen wir tatsächlich die Heizkosten, für die wir gar nichts können, zahlen? Und was können wir ab dem jetzigen Zeitpunkt machen, bis die Heizungen repariert sind?


(Achso, leider wurde das Ganze immer nur telefonisch besprochen. Allerdings haben wir vorgestern alles schriftlich festgehalten und unserem VM per Einschreiben zukommen lassen. Auch das Übergabeprotokoll, dass vorher auch noch nicht existierte haben wir nun aufgesetzt und ihm zugeschickt)
Mit Zitat antworten
  #2 (permalink)  
Alt 05.02.2012, 00:02
ckero ckero ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.02.2012
Beiträge: 7
Standard

Also mir fällt nur das §535 BGB, §536a BGB ein;

§ 535
Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags.(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten

------------------------------------------------------------------------

§ 536a
Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels.(1) Ist ein Mangel im Sinne des § 536 bei Vertragsschluss vorhanden oder entsteht ein solcher Mangel später wegen eines Umstands, den der Vermieter zu vertreten hat, oder kommt der Vermieter mit der Beseitigung eines Mangels in Verzug, so kann der Mieter unbeschadet der Rechte aus § 536 Schadensersatz verlangen.

(2) Der Mieter kann den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, wenn

1. der Vermieter mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist oder
2. die umgehende Beseitigung des Mangels zur Erhaltung oder Wiederherstellung des Bestands der Mietsache notwendig ist.

Du kannst ja mal schriftlich bei deinem Vermieter auf diese Artikeln hinweisen oder dich berufen und rückwirkend vielleicht etwas geltend machen. Alles nur schriftlich machen nicht telefonisch.

Gruß
ckero
Mit Zitat antworten
  #3 (permalink)  
Alt 05.02.2012, 07:58
Kolinum Kolinum ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.04.2011
Beiträge: 1.013
Standard

Insbesondere § 536 a ist für Sie von besonderen Interesse. Also rechtlich ist das klar. Was Sie daraus machen ist allein Ihr Brot.
Hier entsteht damit bei Ihnen auch die Pflicht, zur Schadensminderung. Wenn Sie das verzögern, kann Ihnen das zur Last gelegt werden.

Geändert von Kolinum (05.02.2012 um 08:00 Uhr)
Mit Zitat antworten
  #4 (permalink)  
Alt 05.02.2012, 08:28
Mainschwimmer Mainschwimmer ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 06.03.2010
Ort: Ganz nah am Main
Beiträge: 2.497
Standard

Zitat:
Wir bezahlen im Voraus, also die HK von 90€ monatlich sind in den NK enthalten.
Das spielt doch keine Rolle. Du musst nur das bezahlen, was die Heizkostenabrechnung (die in der Regel von einem externen Dienstleister erstellt wird) ergibt.

Erst wenn diese Abrechnung vorliegt könnt ihr sehen, ob die defekten Heizkörper in voller Höhe berechnet wurden oder nicht.

Eine Minderung der Miete, auch rückwirkend, ist nicht möglich. Die Heizkostenverordnung gibt euch die Möglichkeit die Abrechnung um 15% zu mindern. Lest dazu den § 12 der Verordnung.
Mit Zitat antworten
  #5 (permalink)  
Alt 05.02.2012, 09:47
benutzername benutzername ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.02.2012
Beiträge: 4
Standard

Zitat:
Zitat von ckero Beitrag anzeigen
Also mir fällt nur das §535 BGB, §536a BGB ein;

§ 535
Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags.(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten

------------------------------------------------------------------------

§ 536a
Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels.(1) Ist ein Mangel im Sinne des § 536 bei Vertragsschluss vorhanden oder entsteht ein solcher Mangel später wegen eines Umstands, den der Vermieter zu vertreten hat, oder kommt der Vermieter mit der Beseitigung eines Mangels in Verzug, so kann der Mieter unbeschadet der Rechte aus § 536 Schadensersatz verlangen.

(2) Der Mieter kann den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, wenn

1. der Vermieter mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist oder
2. die umgehende Beseitigung des Mangels zur Erhaltung oder Wiederherstellung des Bestands der Mietsache notwendig ist.

Du kannst ja mal schriftlich bei deinem Vermieter auf diese Artikeln hinweisen oder dich berufen und rückwirkend vielleicht etwas geltend machen. Alles nur schriftlich machen nicht telefonisch.

Gruß
ckero
Vielen Dank für deine Mühe!!!

Zitat:
Zitat von Kolinum Beitrag anzeigen
Hier entsteht damit bei Ihnen auch die Pflicht, zur Schadensminderung. Wenn Sie das verzögern, kann Ihnen das zur Last gelegt werden.
Das stimmt wohl. Allerdings gingen wir ja davon aus, dass der VM tatsächlich den Schaden beheben möchte, da er uns am Telefon ja auch immer hingehalten hat.

Zitat:
Zitat von Mainschwimmer Beitrag anzeigen
Das spielt doch keine Rolle. Du musst nur das bezahlen, was die Heizkostenabrechnung (die in der Regel von einem externen Dienstleister erstellt wird) ergibt.

Erst wenn diese Abrechnung vorliegt könnt ihr sehen, ob die defekten Heizkörper in voller Höhe berechnet wurden oder nicht.
Grundsätzlich schon. Das Problem ist nur, dass er das Geld ja nun schon hat. Wenn er uns also nicht entgegen kommt, haben wir erstmal den Schwarzen Peter, da das Geld nun schon in seiner Tasche ist.
Mit Zitat antworten
  #6 (permalink)  
Alt 05.02.2012, 10:59
Mainschwimmer Mainschwimmer ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 06.03.2010
Ort: Ganz nah am Main
Beiträge: 2.497
Standard

Zitat:
Grundsätzlich schon. Das Problem ist nur, dass er das Geld ja nun schon hat. Wenn er uns also nicht entgegen kommt, haben wir erstmal den Schwarzen Peter, da das Geld nun schon in seiner Tasche ist.
Das ist wieder falsch gedacht! Du bezahlst eine Vorauszahlung pro Monat und einmal im Jahr wird abgerechnet. Dann kriegst du eben bei der Abrechnung mehr oder weniger Geld raus.

Ist das eure erste Wohnung, weil ihr Null Ahnung habt von der Abrechnung der Betriebskosten?
Mit Zitat antworten
Anzeigen:
  #7 (permalink)  
Alt 05.02.2012, 12:37
benutzername benutzername ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.02.2012
Beiträge: 4
Standard

Zitat:
Zitat von Mainschwimmer Beitrag anzeigen
Das ist wieder falsch gedacht! Du bezahlst eine Vorauszahlung pro Monat und einmal im Jahr wird abgerechnet. Dann kriegst du eben bei der Abrechnung mehr oder weniger Geld raus.

Ist das eure erste Wohnung, weil ihr Null Ahnung habt von der Abrechnung der Betriebskosten?

Nein, aber unsere erste von privat.

Wir zahlen monatlich mit den Nebenkosten 90€uro für die Heizung an den Vermieter.

Eingestuft wurden wir durch die Vormieter (die auch die defekten Heizungen hatte, allerdings dachten "das müsste so" ).
Abgelesen wurde offziell von der ISTA, die Abrechnung geht aber an den Vermieter, der uns dann wiederum mitteilt, ob wir etwas nachzahlen müssen oder wiederbekommen.

Logisch ist ja nur, dass wir nichts wiederbekommen, da die Heizungen durchheizen.

Also hat der VM seine Heizkosten erhalten, zahlt diese an die ISTA, und fertig.
Wenn er nicht einsehen sollte, dass wir nicht die Kosten zu tragen haben, müssen wir natürlich erstmal zusehen, dass wir das irgendwie einklagen...
Mit Zitat antworten
  #8 (permalink)  
Alt 05.02.2012, 13:44
Mainschwimmer Mainschwimmer ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 06.03.2010
Ort: Ganz nah am Main
Beiträge: 2.497
Standard

Ihr habt tatsächlich keine Ahnung.

ISTA ist ein Dienstleister, der den individuellen Verbrauch der einzelnen Mieter an Wärme und Warmwasser ermittelt. ISTA liefert nicht die Wärme.

Abrechnungsservice-ista Deutschland

In der Regel vergehen einige Wochen oder Monate bis die Werte, die von ISTA abgelesen wurden, zu Papier gebracht werden. Und diese Werte werden für jede Mietpartei getrennt errechnet, dem Vermieter übergeben, der sie dann zusammen mit der Abrechnung der anderen Betriebskosten an seine Mieter übergibt.

Mit der Übergabe der Betriebskostenabrechnung kann sich der Vermieter 12 Monate Zeit lassen vom Ende des Abrechnungszeitraums gerechnet. Da dieser meist das Kalenderjahr ist, kannst du selbst ausrechnen, wann deine Abrechnung eintreffen dürfte.

Und ob ihr 90,-, 80,- oder 100,- Euro voraus bezahlt ist doch wirklich egal. Angenommen eure Heizkosten für die 6 Monate betragen 475,- Euro. Eure Vorauszahlungen waren 540,- Euro. Bleibt unterm Strich ein Guthaben von 65,- Euro.

Tatsächlich sind es aber mehr, denn wenn der Vermieter ISTA nicht informiert hat, dass 2 Heizkörper nicht zu regeln sind, dann könnt ihr 15% von der Rechnung (Heizkostenverordnung § 12) abziehen. Macht noch mal 71,25 Euro.

Noch Fragen offen? Und egal ob Privatvermieter oder Gesellschaft, die Abrechnung der Heizkosten ist bei beiden gleich.
Mit Zitat antworten
  #9 (permalink)  
Alt 05.02.2012, 14:47
benutzername benutzername ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.02.2012
Beiträge: 4
Standard

Irgendwie sprechen wir aneinander vorbei Mir ist schon klar, wie das Prinzip mit der NK/HK Abrechnung funktioniert.

Was ich meine:

Abgelesen wurde im Juni, der Stand von den Vormietern.
Unsere Abrechnung fing also im Juli an und Mitte November kam nochmal jemand zum ablesen. Abrechnungszeitraum ist also Juli - November.

Die Heizkosten haben wir an den Vermieter durch die Nebenkosten monatlich mit 90 Euro gezahlt.
Diese wurden wohl auch verbraucht, da die Heizungen ja ständig laufen.
ABER: Hätten wir die drei Heizkörper abstellen können, wäre der Verbrauch natürlich =0, da es viel zu warm war um zu heizen.


Wir werden also nichts zurück bekommen, da niemand, bis auf den VM, weiß, dass die Heizkörper kaputt sind.

Also,
Verbrauch: 90 Euro/monatl.
gezahlt: 90 Euro/monatl.

Allerdings wollten(wollen) wir gar nicht heizen. Warum soll ich auch im Juli bei 28°C Außentemperatur drei Heizkörper anstellen


Ich hoffe, dass ich das nun verständlich genug geschrieben habe
Mit Zitat antworten
  #10 (permalink)  
Alt 05.02.2012, 15:10
Mainschwimmer Mainschwimmer ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 06.03.2010
Ort: Ganz nah am Main
Beiträge: 2.497
Standard

Zitat:
Ich hoffe, dass ich das nun verständlich genug geschrieben habe
Letzter Versuch. Du hast 30% der gesamten Kosten dieser Heizungsanlage an Grundkosten umgerechnet auf die Quadratmeter zu bezahlen. Und bis zur Ablesung Mitte November war es wohl auch kalt genug gewesen, dass du so oder so die Heizung gebraucht hast.

Und von dieser Heizkostenrechnung ziehst du 15% ab, damit dürfte das unnötige Heizen abgegolten sein. Jetzt verstanden?

Wenn nicht, dann klinke ich mich hier aus und überlasse das Feld jemandem mit mehr Geduld.
Mit Zitat antworten
Antwort
Seite 1 von 2 1 2 >

Lesezeichen
  • Dieses Thema bei Mister Wong speichern Mister Wong
  • Dieses Thema bei YiGG.de speichern YiGG.de
  • Dieses Thema bei Google speichern Google
  • Dieses Thema bei del.icio.us speichern del.icio.us

Stichworte
heizt, heizung, monaten, unentwegt

« Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Themen-Optionen
Druckbare Version zeigen Druckbare Version zeigen
Jemanden per E-Mail auf dieses Thema hinweisen Jemanden per E-Mail auf dieses Thema hinweisen


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Kann seit zwei Monaten die Miete nicht bezahlen. Ira4ka23 Mietvertrag 5 23.05.2011 21:26
Wie die Wohnung übergeben nach 16 Monaten? heimatlos Kündigung 3 09.05.2011 17:12
Heizung defekt seit Schlüsselübergabe chris_ray Nebenkosten - Betriebskosten 2 01.03.2011 17:10
Schlüsselübergabe seit 5 Monaten nicht erfolgt Freeda Kündigung 1 12.07.2010 11:43
Endrenovierung nach 10 Monaten? kmay Instandhaltung - Reparaturen 7 18.03.2010 19:48

Nutzungsbedingungen Forum

copyright © 2009 bis 2012 - mietrecht-hilfe.de



Powered by vBulletin® Version 3.8.6 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.5.0 RC2