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Wer muss was Instandsetzen bitte um hilfe


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  #1 (permalink)  
Alt 04.02.2012, 20:11
predatore predatore ist offline
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Registriert seit: 04.02.2012
Beiträge: 8
Standard Wer muss was Instandsetzen bitte um hilfe

Hallo zusammen-Also ich hätte da die eine oder andere Frage!

1. wir sind vor 3 Jahren in unsere Wohnung eingezogen mit einen alten Küchenblock drinne, im Mietvertrag steht mit Kochgelegenheit drin, wir wollen uns nun endlich eine neue Küche zulegen und fragen uns nun, wem gehört die alte Küche und wer muss diese entfernen bzw entsorgen?, wir oder der Vermieter? ( ich muss dazu sagen wir hatten im letzten Jahr einen Vermieterwechsel).
2. im Letzten Jahr hatten wir eine Sanierung der Heizung, sprich wir haben neue Heizungen bekommen ( vor Vermieterwechsel) wir hatten vorher E- Heizungen und nun wo die großen Dinger standen sind jetzt Lücken im Teppich. also ist der auch hinüber ( war beim Einzug neu vom Vermieter gelegt worden) Frage: haben wir ein Recht das dieser Teppich ( mehrer Räume) instand gesetzt bzw erneuert wird? und da neuer Vermieter da ist, muss der das machen oder der Alte noch?.

Ich wäre euch sehr dankbar wenn ihr uns weiterhelfen könntet

lg
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  #2 (permalink)  
Alt 04.02.2012, 23:18
Berny Berny ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 09.03.2010
Beiträge: 3.086
Standard

predatore:

"wir sind vor 3 Jahren in unsere Wohnung eingezogen mit einen alten Küchenblock drinne, im Mietvertrag steht mit Kochgelegenheit drin, wir wollen uns nun endlich eine neue Küche zulegen und fragen uns nun, wem gehört die alte Küche"
Dem Vermieter.

"wer muss diese entfernen bzw entsorgen?"
Niemand. Ihr müsst Euch einigen.

"ich muss dazu sagen wir hatten im letzten Jahr einen Vermieterwechsel)."
Ist unerheblich.

"im Letzten Jahr hatten wir eine Sanierung der Heizung, sprich wir haben neue Heizungen bekommen (vor Vermieterwechsel) wir hatten vorher E- Heizungen und nun wo die großen Dinger standen sind jetzt Lücken im Teppich. also ist der auch hinüber ( war beim Einzug neu vom Vermieter gelegt worden) Frage: haben wir ein Recht das dieser Teppich ( mehrer Räume) instand gesetzt bzw erneuert wird?"
Ich würde mit dem Vermieter sprechen.

"da neuer Vermieter da ist, muss der das machen oder der Alte noch?."
Der neue bzw. jeweilige VM ist Euer Ansprechpartner.
__________________
Hier äussere ich stets nur meine Meinung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Es grüsst Berny.
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  #3 (permalink)  
Alt 24.02.2012, 19:54
predatore predatore ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.02.2012
Beiträge: 8
Standard

tjoar wir haben nun mit der neuen Vermieterin gesprochen und die nimmt sich nix an, Zitat: ist doch nicht ihr Problem (sie hat kein Geld für sowas, da sie ja das Haus abbezahlen muss. und der Boden währe ja schließlich Mietersache) .
Müssen wir jetzt mit riesen Löchern im Teppich in 3 Räumen leben? wir haben ein 3 Jährigen Sohn der auf den Boden spielt und somit auch auf blanken Estrich ( wir haben sogar angeboten 50% der Kosten für einen neuen Boden zu übernehmen) hat den keiner Ahnung oder paar Gesetzes Texte. das wir doch an unser Recht kommen? bitte ist echt wichtig.

Geändert von predatore (24.02.2012 um 19:58 Uhr)
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  #4 (permalink)  
Alt 24.02.2012, 21:19
Berny Berny ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 09.03.2010
Beiträge: 3.086
Standard

Zitat:
Zitat von predatore Beitrag anzeigen
Zitat: ist doch nicht ihr Problem (sie hat kein Geld für sowas, da sie ja das Haus abbezahlen muss. und der Boden währe ja schließlich Mietersache) .
Da irrt sie. Ein Blick in den § 535 BGB erleuchtet die Sicht: Der VM hat die Mietsache i.O. zu halten, der Mieter ist für Schönheitsreparaturen zu ständig. Will heissen: Löcher, die der M nicht verursacht hat, sind VM-Sache. Abnutzungsspuren (Laufwege bapw.) sind Mietersache, jedoch auch hier durch bestimmungsgemässen Gebrauch der Mietsache bereits mit der Grundmiete abgegolten. Die Löcher hier wurden ja vom VM durch Umbauarbeiten innerhalb der Mietsache verursacht.
Ob ein VM finanziell leistungsfähig ist oder nicht, ist unerheblich.
Alles meine unmassgebliche Meinung.
__________________
Hier äussere ich stets nur meine Meinung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Es grüsst Berny.

Geändert von Berny (24.02.2012 um 21:21 Uhr)
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  #5 (permalink)  
Alt 24.02.2012, 21:49
predatore predatore ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.02.2012
Beiträge: 8
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danke Berni für die schnelle Antwort, also liegt sie doch falsch, nur nun die Frage wie wir Ihr das Klar machen, mit Mängelrüge oder einfach § am Kopf knallen und warten was sie sagt!oder gibt es da nen guten anderen Weg?. Ich fand den Spruch von Ihr der Teppich sei Mieter Sache sehr interessant besonders, da der schon vor Einzug in der Wohnung war.
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  #6 (permalink)  
Alt 24.02.2012, 21:59
Berny Berny ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 09.03.2010
Beiträge: 3.086
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Zitat:
Zitat von predatore Beitrag anzeigen
nun die Frage wie wir Ihr das Klar machen, mit Mängelrüge oder einfach § am Kopf knallen und warten was sie sagt!
Ich würde schriftlich nachweislich einen bzw. die Mängel schildern und mit Hinweis auf die Rechtsvorschrift die Behebung innerhalb angemessener Frist einfordern, um eine Mietminderung zu vermeiden.
Wie gesagt, so würde ich handeln.
__________________
Hier äussere ich stets nur meine Meinung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Es grüsst Berny.
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  #7 (permalink)  
Alt 25.02.2012, 13:54
predatore predatore ist offline
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Registriert seit: 04.02.2012
Beiträge: 8
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erstmal vielen Dank Berny für die Antworten, wir haben eben nochmal versucht vernünftig mit unserer Vermieterin zu sprechen, und sie auch auf den § 535BGB hingewiesen, darauf kam von ihr nur, Teppichboden sei nicht Bestandteil, nur der Estrich, und was wir überhaupt wollen, wir hätten den Boden doch vom Vormieter übernommen. was wir nicht haben (wissentlich), der Boden war vorm Einzug drinn und sah neu aus.

LG Predatore
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  #8 (permalink)  
Alt 25.02.2012, 14:39
Berny Berny ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 09.03.2010
Beiträge: 3.086
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Zitat:
Zitat von predatore Beitrag anzeigen
darauf kam von ihr nur, Teppichboden sei nicht Bestandteil,
wir hätten den Boden doch vom Vormieter übernommen. LG Predatore
Der Teppichboden war bei Euerm Einzug bereits in der Mietsache. Ihr habt die Mietsache vom Vermieter übernommen. Mit irgendwelchen Vormietern hattet Ihr keine Verträge.
Dieses ist meine unverbindliche Meinung, wohlgemerkt.
Gibt es im Mietvertrag etwas bzgl. des Teppichbodens?
Kann man über diese Stelle nicht etwas Adäquates drüberlegen?
__________________
Hier äussere ich stets nur meine Meinung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Es grüsst Berny.
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  #9 (permalink)  
Alt 25.02.2012, 14:47
predatore predatore ist offline
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Registriert seit: 04.02.2012
Beiträge: 8
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ne im Mietvertrag steht nix mit Teppichboden, und es sind Löcher in den Maßen 50cm mal 90 cm und drüber legen wäre schlecht, da die neue Heizung auf Stelzen steht und diese in den Löchern sind
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  #10 (permalink)  
Alt 25.02.2012, 14:56
Berny Berny ist offline
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Registriert seit: 09.03.2010
Beiträge: 3.086
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Zitat:
Zitat von predatore Beitrag anzeigen
ne im Mietvertrag steht nix mit Teppichboden, und es sind Löcher in den Maßen 50cm mal 90 cm und drüber legen wäre schlecht, da die neue Heizung auf Stelzen steht und diese in den Löchern sind
Verstehe. Würde mir wohl auch nicht schmecken.
Als Mieter und auch Vermieter kann ich hier auch nur meine Meinung äussern...
Falls ihr weiterhin auf der Stelle treten solltet - vielleicht wäre Kostenteilung für einen neuen TB eine Möglichkeit? - kann ich nur den Besuch eines Fachanwalts empfehlen... (für eine "Erstberatung", das ist preiswerter).
__________________
Hier äussere ich stets nur meine Meinung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Es grüsst Berny.
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