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Thema: Wartungskosten für Durchlauferhitzer

  1. #1
    putzi39 ist offline Neuer Benutzer
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    Standard Wartungskosten für Durchlauferhitzer

    Hallo,

    in meinem noch zu unterschreibenden Mietvertrag steht unter "weitere Vereinbarungen",
    dass der vorhandene Durchlauferhitzer alle 2 Jahre und beim Auszug auf Kosten des Mieters gewartet werden muss.

    Ist das zulässig? Sollte ich auf Streichung dieses Zusatzes bestehen?

    Danke für eure Antworten!

  2. # ADS
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  3. #2
    Berny ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard

    Hallo, ist er elektrisch oder mit Gas?
    Hier äussere ich stets nur meine Meinung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

    Es grüsst Berny.

  4. #3
    putzi39 ist offline Neuer Benutzer
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    Standard

    Hallo Berny,
    danke für die schnelle Antwort! Der Erhitzer läuft über Strom.

    Grüße von putzi39

  5. #4
    Berny ist offline Erfahrener Benutzer
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    Zitat Zitat von putzi39 Beitrag anzeigen
    Der Erhitzer läuft über Strom.
    Die müssten eigentlich wartungsfrei sein. Google mal selbst: Typangabe Wartung
    Hier äussere ich stets nur meine Meinung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

    Es grüsst Berny.

  6. #5
    Berny ist offline Erfahrener Benutzer
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    Zitat Zitat von Berny Beitrag anzeigen
    Die müssten eigentlich wartungsfrei sein. Google mal selbst: Typangabe Wartung
    PS: Durchlauferhitzer ? Wikipedia
    Absatz Wartungskosten. Evtl. entkalken, je nach örtlicher Wasserhärte.
    Hier äussere ich stets nur meine Meinung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

    Es grüsst Berny.

  7. #6
    putzi39 ist offline Neuer Benutzer
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    Hallo Berny,
    danke für alle deine Antworten auch zu meinen anderen Fragen
    Grüße von
    Putzi39

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