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Auswechslung der Fenster Auswechslung der Fenster
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Auswechslung der Fenster


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  #1 (permalink)  
Alt 04.08.2010, 08:27
schully77 schully77 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.08.2010
Ort: Hannover
Beiträge: 3
Frage Auswechslung der Fenster

Hallihallo liebe Foren-Nutzer,

ich habe folgendes "Problem":

Wir wohnen im Süden von Hannover in einem Altbau. Dort sind in allen Wohnungen die Fenster (Alu mit Iso-Verglasung oder ähnliches) undicht. Gerade im letzten Winter mussten wir extrem stark heizen, damit die Wohnung zumindest 18-20 Grad erreicht. Viele werden sagen, dass diese Temperatur ausreicht, aber jeder empfindet anders. Fußkalt blieb es trotzdem! Wir Mieter haben ein Schreiben verfasst und es der Hausverwaltung im Februar zukommen lassen. Man hat recht schnell reagiert und sich die Fenster mit Handwerkern angeschaut. Eigentlich sollte es nach Ostern losgehen - Fehlanzeige. Nun haben wir nächste Woche einen erneuten Besichtigungstermin und die Bauarbeiten - es werden nun alle Fenster und Rahmen getauscht - starten ab Oktober. Soviel zum Sachverhalt.

Meine Fragen an Euch:

1. Ist es u.U. im Oktober nicht schon zu kalt? Müssen nicht mindestens 20 Grad herrschen?

2. Welche Möglichkeiten haben wir bzgl. Mietminderung in dieser Zeit?

3. Können wir die Bauarbeiten auf Grund der zu befürchtenden Kälte ablehnen?

4. Können wir die detaillierten Kosten für die Umbauten einsehen bzw. haben wir ein Recht darauf diese einzusehen?

5. Wie kann entschieden werden, ob es sich um eine Instandhaltung, Sanierung oder Modernisierung handelt? Wer entscheidet soetwas?

Dann habe ich noch unabhängige Fragen:

1. Ist es nicht Pflicht der Hausverwaltung eine Betriebskostenabrechnung anzufertigen?

2. Welche Möglichkeiten habe ich, wenn diese nicht bis Fristende (31.12. des folgenden Jahres) ausgehändigt wird? Kann ich Vorauszahlungen zurück verlangen?

Ich wollte eigentlich einem Mieterbund beitreten, habe im Web allerdings nur negatives gelesen.

Ich danke Euch für Antworten, gerne auch per PN.

Herzliche Grüße aus Hannover,
schully77
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  #2 (permalink)  
Alt 04.08.2010, 13:20
Berny Berny ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 09.03.2010
Beiträge: 3.086
Standard

Hallo schully77,

"es werden nun alle Fenster und Rahmen getauscht - starten ab Oktober. Soviel zum Sachverhalt.
1. Ist es u.U. im Oktober nicht schon zu kalt?"
Wer weiss...? Abwarten.

"Müssen nicht mindestens 20 Grad herrschen?"
Ja.

"2. Welche Möglichkeiten haben wir bzgl. Mietminderung in dieser Zeit?"
Dieses überall publikumswirksame Schlagwort fällt Dir wohl mühelos ein...?
Ich würde den VM auf diese Möglichkeit vorher schriftlich nachweisbar hinweisen.

"3. Können wir die Bauarbeiten auf Grund der zu befürchtenden Kälte ablehnen?"
Nein. In einem Vermieterforum liesst man bspw., dass Mieter absichtlich Arbeiten ablehnen, um Miete kürzen zu können(!).

"4. Können wir die detaillierten Kosten für die Umbauten einsehen bzw. haben wir ein Recht darauf diese einzusehen?"
Nein.

"5. Wie kann entschieden werden, ob es sich um eine Instandhaltung, Sanierung oder Modernisierung handelt? Wer entscheidet soetwas?"
Geht die Mieter nichts an, bestenfalls den Fiskus.

"1. Ist es nicht Pflicht der Hausverwaltung eine Betriebskostenabrechnung anzufertigen?"
Muss sie.

"2. Welche Möglichkeiten habe ich, wenn diese nicht bis Fristende (31.12. des folgenden Jahres) ausgehändigt wird? Kann ich Vorauszahlungen zurück verlangen?"
Du kannst es versuchen, wenn Deiner Berechnung genügend brauchbare Daten zugrunde liegen.
__________________
Hier äussere ich stets nur meine Meinung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Es grüsst Berny.
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  #3 (permalink)  
Alt 04.08.2010, 13:56
schully77 schully77 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.08.2010
Ort: Hannover
Beiträge: 3
Standard

Zitat:
"4. Können wir die detaillierten Kosten für die Umbauten einsehen bzw. haben wir ein Recht darauf diese einzusehen?"
Nein.
Ich formuliere die Frage um: Mir ist bekannt, dass Mieter einen Anspruch auf Einsicht haben. Mit welchem Paragraphen oder Gerichtsurteil o.ä. kann ich dem Vermieter gegebenfalls gegenübertreten? Er kann ja sonst prinzipiell mehr abrechnen, als tatsächlich investiert!

Zitat:
"5. Wie kann entschieden werden, ob es sich um eine Instandhaltung, Sanierung oder Modernisierung handelt? Wer entscheidet soetwas?"
Geht die Mieter nichts an, bestenfalls den Fiskus.
Das sehe ich anders, denn eine Mieterhöhung ist nur im Falle einer Sanierung oder Modernisierung möglich. Dies liegt nur vor, wenn der Mieter durch die Baumaßnahmen z.B. Heizkosten einspart etc. - also wenn er dadurch eine wohnliche Verbesserung erfährt!

Zitat:
"2. Welche Möglichkeiten habe ich, wenn diese nicht bis Fristende (31.12. des folgenden Jahres) ausgehändigt wird? Kann ich Vorauszahlungen zurück verlangen?"
Du kannst es versuchen, wenn Deiner Berechnung genügend brauchbare Daten zugrunde liegen.
Kennt jemand hierzu ein Urteil???

Gruß und einen schönen Nachmittag,
schully77
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  #4 (permalink)  
Alt 04.08.2010, 14:10
Berny Berny ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 09.03.2010
Beiträge: 3.086
Standard

schully77:
"Ich formuliere die Frage um: Mir ist bekannt, dass Mieter einen Anspruch auf Einsicht haben. Mit welchem Paragraphen oder Gerichtsurteil o.ä. kann ich dem Vermieter gegebenfalls gegenübertreten? Er kann ja sonst prinzipiell mehr abrechnen, als tatsächlich investiert!"
Das ist eine Angelegenheit zw. Auftagsgeber (VM) und Auftragsnehmer (Fa. XY), welches den Mieter nichts angeht. Bin selbst Mieter und auch Vermieter. Habe selbst einige Investitionen in der Vergangenheit getätigt / tätigen müssen und hoffe, dass die Mieter das zu schätzen wissen und bleiben (auch bspw. aufgrund der geringeren Betriebskosten).

"Das sehe ich anders, denn eine Mieterhöhung ist nur im Falle einer Sanierung oder Modernisierung möglich. Dies liegt nur vor, wenn der Mieter durch die Baumaßnahmen z.B. Heizkosten einspart etc. - also wenn er dadurch eine wohnliche Verbesserung erfährt!"
Aha, jetzt kommt plötzlich das Wort Mieterhöhung. Das müsste der VM den M schriftlich mindestens 3 Monate vorher mitteilen mit ausführlicher nachvollziehbarer Erläuterung.
__________________
Hier äussere ich stets nur meine Meinung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Es grüsst Berny.
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  #5 (permalink)  
Alt 04.08.2010, 14:18
schully77 schully77 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.08.2010
Ort: Hannover
Beiträge: 3
Standard

Hi Berny,

Zitat:
Aha, jetzt kommt plötzlich das Wort Mieterhöhung. Das müsste der VM den M schriftlich mindestens 3 Monate vorher mitteilen mit ausführlicher nachvollziehbarer Erläuterung.
Das war die entscheidende Aussage. Der VM hat es zwar mitgeteilt, jedoch nur gesagt, dass es auf Grund der umlegbaren Kosten so kommen wird. Ist in meinen Augen keine nachvollziehbare Erläuterung! Und nach meiner Kenntnis muss der VM nachweisen, wie sich die Erhöhung zusammensetzt. Erzählen kann man viel!
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