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Ich wohne seit dem Sommer in einer echt niedlichen Altbauwohnung. Das einziege Problem an dieser Wohnung sind die alten Doppelfenster. Sie sind ganz schön marode und es zieht. Als ich eingezogen war, war es halt noch Sommer und fiehl mir nicht auf, doch jetzt im Winter ist das echt eine Zumutung. Kann ich denn Mietminderung verlangen? Oder kann ich sogar fristlos kündigen, wenn ich eine neue Wohnung finde. Letztlich glaube ich nicht, dass der Vermieter die Fenster auswechselt. |
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Ich bin im Moment in einer ähnlichen Lage, dass mein Vermieter die Fenster nicht abdichten möchte. Aber kann ich denn so einfach die Miete mindern? Habe mich auf paar Seiten erkundigt, und unter der Mietminderungen Tipps hier steht z.B. dass ich ohne Anwalt erst gar nicht die Miete kürzen soll? Wenn ich einen Anwalt bezahlen muss, dann kann ich ja fast gleich die Fenster selbst abdichten oder? ![]() Kann mir hier bitte jemand einen Tipp zur Rechtslage geben bzw. die erklären? Dankeschön im Voraus Leute. |
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Was man hingegen von Ihrem Vorschlag der Formulierung mit "Z.B. in meiner Wohnung ist es kalt, was kann ich machen?" nicht behaupten kann. Hier könnte man sicherlich "heizen" als Antwort posten. Auch wenn Sie ein paar mehr Beiträge als ich gepostet haben, mein Vorschlag an Sie: Posten Sie doch bitte einfach nur Antworten die auch hilfreich sind für die Fragesteller. Dankeschön. |
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Wenn jemand sagt, dass seine Fenster undicht sind und es wie Hechtsuppe zieht, dann nimmt der kundige Mensch, der seit über 40 Jahren zur Miete wohnt, an, dass hier zwischen Rahmen und Fenster Spiel ist und kalte Luft eindringt. Wie dies bei einem Fenster passieren soll, bei dem zwischen Glas und Rahmen die Kaltluft reinzieht, das sollten Sie bitte mal mit einem Foto beweisen. Da müsste ja der ganze Kitt fehlen, oder wie soll man sich das vorstellen? Und wenn das der Fall ist, dann hätten Sie fragen sollen, ob Sie als Mieter verpflichtet sind, fehlenden Kitt in den Fenstern auszubessern. |
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![]() Wenn bei Einzug die Fenster schon diesen Mangel hatten, dann wird es wohl keine Mietminderung geben. Die Rechtsprechung sagt: Das Mietminderungsrecht ist dann ausgeschlossen, wenn die Mieter den Mangel bei Vertragsabschluss kannten und sie die Wohnung nicht unter Vorbehalt angenommen haben oder ihnen der Mangel wegen grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist. Der Hinweis auf einen Baumarkt ist nicht schlecht!
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| fenster, verrückt, ziehen |
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| Fangnetz am Fenster erlaubt? | Rudi | Mietrecht Sonstiges | 1 | 27.12.2009 18:38 |