Mietrecht
  • Miete
  • Mietvertrag
  • Nebenkosten
  • Kündigung
  • Mietrecht-Ratgeber
  • Mietrecht-Urteile
  • Beratung vor Ort
  • Mietrecht-Forum
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Webtipps
  • Forum Mietrecht

Zurück   mietrecht-hilfe.de Forum > Mietrecht Allgemein > Instandhaltung - Reparaturen
Fenster ziehen wie verrückt! Fenster ziehen wie verrückt!
Jetzt kostenlos registrieren! Hilfe Benutzerliste Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren

Fenster ziehen wie verrückt!


Antwort
Seite 1 von 2 1 2 >
 
LinkBack Themen-Optionen
  #1 (permalink)  
Alt 02.11.2009, 20:05
Sugar Sugar ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.11.2009
Beiträge: 1
Standard Fenster ziehen wie verrückt!

Hallo!
Ich wohne seit dem Sommer in einer echt niedlichen Altbauwohnung. Das einziege Problem an dieser Wohnung sind die alten Doppelfenster. Sie sind ganz schön marode und es zieht. Als ich eingezogen war, war es halt noch Sommer und fiehl mir nicht auf, doch jetzt im Winter ist das echt eine Zumutung. Kann ich denn Mietminderung verlangen? Oder kann ich sogar fristlos kündigen, wenn ich eine neue Wohnung finde. Letztlich glaube ich nicht, dass der Vermieter die Fenster auswechselt.
Mit Zitat antworten
  #2 (permalink)  
Alt 02.11.2009, 20:09
Net Net ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 30.10.2009
Beiträge: 60
Standard

Nach dem Gesetz muss der Vermieter Mängel oder Fehler an und in der Wohnung beseitigen oder reparieren. Tut er das nicht, kann der Mieter unter Umständen den Mangel selbst auf Kosten des Vermieters beheben lassen, er hat möglicherweise Schadensersatzansprüche oder ein Zurückbehaltungsrecht an der Miete. Bei sogenannten schwersten Mängeln kann er sogar fristlos kündigen. Das wichtigste Mieterrecht bei Wohnungsmängel ist aber die Mietminderung. Solange Wohnungsmängel vorliegen, kann der Mieter die Miete kürzen bis der Mangel behoben ist oder umgezogen wird.
Mit Zitat antworten
  #3 (permalink)  
Alt 23.03.2010, 21:27
Dommako Dommako ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.03.2010
Beiträge: 7
Standard Bei mir sind die Fenster auch undicht :(

Hallo.

Ich bin im Moment in einer ähnlichen Lage, dass mein Vermieter die Fenster nicht abdichten möchte. Aber kann ich denn so einfach die Miete mindern? Habe mich auf paar Seiten erkundigt, und unter der Mietminderungen Tipps hier steht z.B. dass ich ohne Anwalt erst gar nicht die Miete kürzen soll? Wenn ich einen Anwalt bezahlen muss, dann kann ich ja fast gleich die Fenster selbst abdichten oder?

Kann mir hier bitte jemand einen Tipp zur Rechtslage geben bzw. die erklären?

Dankeschön im Voraus Leute.
Mit Zitat antworten
  #4 (permalink)  
Alt 24.03.2010, 12:27
Mainschwimmer Mainschwimmer ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 06.03.2010
Ort: Ganz nah am Main
Beiträge: 2.497
Standard

Und was spricht eigentlich dagegen, sich aus dem Baumarkt das benötigte Material (Tesamoll z.B.) zu besorgen und die Fenster selbst abzudichten?
Mit Zitat antworten
  #5 (permalink)  
Alt 24.03.2010, 12:57
Dommako Dommako ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.03.2010
Beiträge: 7
Standard

Die Tatsache, dass es nicht zwischen Fensterrahmen und Fenster zieht, sondern dort wo die Scheibe im Fenster festgemacht ist
Mit Zitat antworten
  #6 (permalink)  
Alt 24.03.2010, 13:11
Mainschwimmer Mainschwimmer ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 06.03.2010
Ort: Ganz nah am Main
Beiträge: 2.497
Standard

Vorschlag von mir, die nächste Frage etwas genauer, dann können Sie auch mit passenderen Antworten rechnen.

Z.B. in meiner Wohnung ist es kalt, was kann ich machen?
Mit Zitat antworten
Anzeigen:
  #7 (permalink)  
Alt 24.03.2010, 15:12
Dommako Dommako ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.03.2010
Beiträge: 7
Standard

Ich weiß beim besten Willen nicht, was daran nicht genau sein soll. Fenster sind undicht, folglich zieht es und es wird logischerweise kalt in der Wohnung?!!

Was man hingegen von Ihrem Vorschlag der Formulierung mit "Z.B. in meiner Wohnung ist es kalt, was kann ich machen?" nicht behaupten kann. Hier könnte man sicherlich "heizen" als Antwort posten.

Auch wenn Sie ein paar mehr Beiträge als ich gepostet haben, mein Vorschlag an Sie: Posten Sie doch bitte einfach nur Antworten die auch hilfreich sind für die Fragesteller. Dankeschön.
Mit Zitat antworten
  #8 (permalink)  
Alt 24.03.2010, 15:34
Mainschwimmer Mainschwimmer ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 06.03.2010
Ort: Ganz nah am Main
Beiträge: 2.497
Standard

Oh, oh, lernen Sie doch bitte zuerst einmal, Ihre Fragen präziser zu stellen!

Wenn jemand sagt, dass seine Fenster undicht sind und es wie Hechtsuppe zieht, dann nimmt der kundige Mensch, der seit über 40 Jahren zur Miete wohnt, an, dass hier zwischen Rahmen und Fenster Spiel ist und kalte Luft eindringt.

Wie dies bei einem Fenster passieren soll, bei dem zwischen Glas und Rahmen die Kaltluft reinzieht, das sollten Sie bitte mal mit einem Foto beweisen. Da müsste ja der ganze Kitt fehlen, oder wie soll man sich das vorstellen? Und wenn das der Fall ist, dann hätten Sie fragen sollen, ob Sie als Mieter verpflichtet sind, fehlenden Kitt in den Fenstern auszubessern.
Mit Zitat antworten
  #9 (permalink)  
Alt 24.03.2010, 15:59
Sinus
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Ich möchte mich eigentlich nicht in Eure ruhige und sachliche Diskussion einschalten. Aber möglicherweise kann mein Tipp zur Beendigung beitragen.

Wenn bei Einzug die Fenster schon diesen Mangel hatten, dann wird es wohl keine Mietminderung geben.

Die Rechtsprechung sagt:
Das Mietminderungsrecht ist dann ausgeschlossen, wenn die Mieter den Mangel bei Vertragsabschluss kannten und sie die Wohnung nicht unter Vorbehalt angenommen haben oder ihnen der Mangel wegen grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist.

Der Hinweis auf einen Baumarkt ist nicht schlecht!
Mit Zitat antworten
  #10 (permalink)  
Alt 24.03.2010, 16:02
Dommako Dommako ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.03.2010
Beiträge: 7
Standard

Präziser zu stellen? Der gesunde Menschenverstand sagt einem schon, dass wenn die Fenster undicht sind, es zieht, es somit kalt wird. Selbst wenn Sie es falsch verstanden haben und davon ausgegangen sind, dass es zwischen Fenster und Rahmen zieht... welche Antwort glauben Sie, dass ein Fragesteller sucht wenn er folgendes in sein Posting schreibt: "Kann mir hier bitte jemand einen Tipp zur Rechtslage geben bzw. die erklären?"

A) Handwerkliche Tipps
B) Tipps zur Rechtslage
Mit Zitat antworten
Antwort
Seite 1 von 2 1 2 >

Lesezeichen
  • Dieses Thema bei Mister Wong speichern Mister Wong
  • Dieses Thema bei YiGG.de speichern YiGG.de
  • Dieses Thema bei Google speichern Google
  • Dieses Thema bei del.icio.us speichern del.icio.us

Stichworte
fenster, verrückt, ziehen

« Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Themen-Optionen
Druckbare Version zeigen Druckbare Version zeigen
Jemanden per E-Mail auf dieses Thema hinweisen Jemanden per E-Mail auf dieses Thema hinweisen


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Fangnetz am Fenster erlaubt? Rudi Mietrecht Sonstiges 1 27.12.2009 18:38

Nutzungsbedingungen Forum

copyright © 2009 bis 2012 - mietrecht-hilfe.de



Powered by vBulletin® Version 3.8.6 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.5.0 RC2