Hallo nanchen883,
ich sehe es wie folgt, KEINE(!) Beratung bzw. Ratschlag:
1. der bisherige VM muss mir erst mal schriftlich den Verkauf der Mietsache mit Übergabedatum an den namentlich zu benennenden Käufer mitteilen.
2. Letzterer hat mir schriftlich dies entsprechend zu bestätigen mit Angabe seiner Bankverbindung.
3. Der neue VM hat mir dann schriftlich mit rechtssicherer Begründung zu kündigen zum Termin XY.
4. Sollte ich zum Termin nicht 'raus sein, müsste der VM die Räumung einklagen.
5. Je nachdem, wo ich wohne und das zuständige AG viel Arbeit hat, kann es bis zum Termin u.U. bis zu einem Jahr dauern.
6. Bei der Verhandlung wird das Gericht mglw. abwägen, wieweit die finanziellen Interessen des Klägers höher zu bewerten sind (auch unter Anwendung der Rechtsvorschriften) als das Schutzbedürfnis einer sechsköpfigen Familie.
Nebenbei: Ich kenne Eure finanzielle Lage ja nicht, und deshalb weiss ich auch nicht, inwiefern Ihr pfändbar seid...
Du versteht, was ich sagen will. Eine andere Möglichkeit wäre die, dass der neue VM Euch - evtl. mit finanziellem Anreiz - entscheidend hilft, eine neue adäquate Bleibe zu finden.
Wie gesagt, meine Meinung, einmal laut (nach)gedacht.
PS: Ich muss grundsätzlich niemanden in meine Wohnung 'reinlassen, vorerst geht alles schriftlich.
Hier äussere ich stets nur meine Meinung, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Es grüsst Berny.
Lesezeichen