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Kaution einbehalten Kaution einbehalten
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Kaution einbehalten


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  #1 (permalink)  
Alt 10.01.2012, 14:49
fini21 fini21 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.01.2012
Beiträge: 1
Standard Kaution einbehalten

Hallo,

ich hab folgende Frage an euch.

Ich bin aus meiner alten Wohnung ohne Einhaltung der Kündigungsfrist ausgezogen.
Mein ehemaliger Vermieter hat dafür die Kaution von 2 Monatsmieten (700€) einbehalten.

Die Miete betrug 350€ inkl. aller Nebenkosten ( Strom inbegriffen!)

Darf der Vermieter die vollen 700€ behalten oder nur die Kaltmiete?

LG
fini
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  #2 (permalink)  
Alt 10.01.2012, 17:28
Mainschwimmer Mainschwimmer ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 06.03.2010
Ort: Ganz nah am Main
Beiträge: 2.497
Standard

Wenn du ohne Kündigungsfrist ausgezogen bist, hätte er auch verlangen können, dass du für 3 Monate (bis zum Ende der Mietzeit) die komplette Miete bezahlst. Du hast also 350,- Euro gespart, freu dich..
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  #3 (permalink)  
Alt 10.01.2012, 22:03
Berny Berny ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 09.03.2010
Beiträge: 3.086
Standard

Zitat:
Zitat von Mainschwimmer Beitrag anzeigen
Wenn du ohne Kündigungsfrist ausgezogen bist, hätte er auch verlangen können, dass du für 3 Monate (bis zum Ende der Mietzeit) die komplette Miete bezahlst. Du hast also 350,- Euro gespart, freu dich..
Er soll sich mal nicht zu früh freuen... Vielleicht wacht der Vermieter noch rechtzeitig auf...
__________________
Hier äussere ich stets nur meine Meinung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Es grüsst Berny.
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  #4 (permalink)  
Alt 12.01.2012, 19:54
Bokiwi Bokiwi ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 11.03.2011
Beiträge: 350
Standard

Hallo fini21,
zu den oben genannten Antworten noch ein kleiner Hinweis. Wenn Sie eine Betriebskostenvorauszahlung geleistet haben, erfolgt in der Regel noch eine Beko Abrechnung. Das kann zu Ihren Gunsten sein oder eine Nachzahlung bedeuten.

Die Kaltmiete kommt in Ihren Fall in der Regel nicht in Betracht, da Sie ja bis zum Ende des Mietverhaeltnis die Beko Zahlungen zu leisten haben. Unabhaengig davon, ob Sie in der Wohnung waren oder nicht.

Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
D-D-I
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einbehalten, kaution

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