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ich hab folgende Frage an euch. Ich bin aus meiner alten Wohnung ohne Einhaltung der Kündigungsfrist ausgezogen. Mein ehemaliger Vermieter hat dafür die Kaution von 2 Monatsmieten (700€) einbehalten. Die Miete betrug 350€ inkl. aller Nebenkosten ( Strom inbegriffen!) Darf der Vermieter die vollen 700€ behalten oder nur die Kaltmiete? LG fini |
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Zitat:
__________________
Hier äussere ich stets nur meine Meinung, keine Rechts- oder Steuerberatung. Es grüsst Berny. |
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zu den oben genannten Antworten noch ein kleiner Hinweis. Wenn Sie eine Betriebskostenvorauszahlung geleistet haben, erfolgt in der Regel noch eine Beko Abrechnung. Das kann zu Ihren Gunsten sein oder eine Nachzahlung bedeuten. Die Kaltmiete kommt in Ihren Fall in der Regel nicht in Betracht, da Sie ja bis zum Ende des Mietverhaeltnis die Beko Zahlungen zu leisten haben. Unabhaengig davon, ob Sie in der Wohnung waren oder nicht. Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung D-D-I |
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| Stichworte |
| einbehalten, kaution |
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