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Kündigung Hobbyraum zur weiteren Vermietung Kündigung Hobbyraum zur weiteren Vermietung
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Kündigung Hobbyraum zur weiteren Vermietung


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  #1 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 20:57
Meisenmann Meisenmann ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.02.2012
Beiträge: 2
Standard Kündigung Hobbyraum zur weiteren Vermietung

Unser Vermieter hat uns einen extra angemieteten Hobbyraum plus Bad im Keller gekündigt (Übergabe Kündigungsschreiben Mitte Januar zum 31.3.12). Dieser Hobbyraum ist ein Raum einer bisher nicht genutzten Souterain-Wohnung, die er jetzt gerne als möblierte Wohnung für Monteure vermieten will.
Im Gegenzug will er uns einen ca. 8qm großen Kellerraum zur Verfügung stellen.
Wir haben aber diesen Hobbyraum extra angemietet, weil wir ihn auch als Gästezimmer nutzen (daher in Kombi mit dem Bad), was mit dem Keller"loch" nicht mehr möglich ist.
Kann er uns den Raum einfach so kündigen, zumal mit dieser kurzen Frist?

Danke!

Meisenmann
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  #2 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 21:20
Kolinum Kolinum ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.04.2011
Beiträge: 1.013
Standard

Da der Hobbyraum nicht zur Wohnung gehört findet das Wohnrecht keine Anwendung und kann den Raum jederzeit ohne Begründung kündigen.
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  #3 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 21:34
Meisenmann Meisenmann ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.02.2012
Beiträge: 2
Standard

Wir haben den Raum nicht zusätzlich zu einem Kellerraum angemietet, sondern anstatt: Durch Anmietung des Raumes entfiel laut Zusatzmietvertrag die Nutzung eines Kellerraumes nach §1 des Mietvertrages.
Und: Muss er sich nicht trotzdem an eine Kündigungsfrist von 3 MOnaten halten?
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Stichworte
hobbyraum, kündigung, vermietung, weiteren

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