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Eigentumswechsel - Ist Mietvertrag noch gültig Eigentumswechsel - Ist Mietvertrag noch gültig
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Eigentumswechsel - Ist Mietvertrag noch gültig


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  #1 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 21:21
Betze Betze ist offline
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Registriert seit: 01.02.2012
Beiträge: 4
Unglücklich Eigentumswechsel - Ist Mietvertrag noch gültig

Hallo,
folgende Situation. Wir (3 Personen) leben seit 12 Jahren in einem alten Bauernhaus zur miete. Wir haben uns aber vor 1 Jahr ein Haus gekauft und sind am renovieren. Zum 28. Februar soll das Haus in dem wir noch zur Miete wohnen verkauft werden. Der neue Eigentümer droht damit, das wir am 28. Februar ausziehen müssen und halt in ein Hotel ziehen müssen. Ihm egal, der Verkäufer verkauft ihm das Haus so laut "Noch" Besitzer zum 28. Februar leer. Kann der neue Besitzer uns zum 28. Februar, also in 27 Tagen vor die Tür setzen? Da wir mit der Renovierung noch nicht fertig sind können wir noch nicht umziehen, erst im August. Darauf hin meinte der neue Besitzer müsse er von uns nicht nur die bisherige Miete, sondern auch seine zusätzlichen Kosten für sein Darlehen monatlich berechnen. Das wäre eine Erhöhung von 40%. Ich hoffe jemand kann mir recht schnell einen Rat geben, da der 28. Februar ja schon in 27 Tagen ist.
LG
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  #2 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 21:52
Kolinum Kolinum ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.04.2011
Beiträge: 1.013
Standard

Die Forderung des Vermieters, die Wohnung am 28.2. zu räumen verbuchen Sie als Lachnummer. Es ist nicht Ihr Problem, wann er sein Haus verkauft. Der neue Eigentümer übernimmt den Mietvertrag so wie er bisher war.

Solange Sie keine schriftlich begründete Kündigung erhalten brauchen Sie in keiner Weise reagieren. Sollte dennoch eine kommen, so widersprechen Sie schriftlich mit Bezug auf den nachfolgend genannten Parapraphen.

BGB § 573 c Fristen der ordentlichen Kündigung
(1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.


Für den Vermieter sind daher die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten Kündigungsfristen maßgebend:
bei einer Mietzeit bis zu 5 Jahren: 3 Monate
bei einer Mietzeit von 5 Jahren bis 8 Jahren: 6 Monate
Bei einer Mietzeit ab 8 Jahren: 9 Monate

Für Sie also 9 Monate !
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  #3 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 22:55
Berny Berny ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 09.03.2010
Beiträge: 3.086
Standard

Hallo Betze,
meinem Vorredner schliesse ich mich an und darf Dich an den Spruch erinnern: Kauf bricht nicht Miete.
Ich schätze, Ihr könnt Euch diesbezüglich entspannt zurücklehnen.
Sollten unangenehme Zeitgenossen demnächst vor der Tür stehen: auf das BGB verweisen und Tür schliessen.
Halte uns doch bitte mal auf dem Laufenden. ;-)
__________________
Hier äussere ich stets nur meine Meinung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Es grüsst Berny.
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  #4 (permalink)  
Alt 02.02.2012, 12:09
Betze Betze ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.02.2012
Beiträge: 4
Standard Dankeschön

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Da bin ich ja erleichtert. Hatte schon schlaflose Nächte deshalb. Habe morgen wieder ein Gespräch mit dem baldigen Besitzer. Werde berichten wie es war.
Vielen Dank nochmal, das hat mir wirklich viel geholfen. Grüße Betze
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  #5 (permalink)  
Alt 02.02.2012, 12:45
Kolinum Kolinum ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.04.2011
Beiträge: 1.013
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Tun Sie das !
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  #6 (permalink)  
Alt 07.03.2012, 12:59
Betze Betze ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.02.2012
Beiträge: 4
Standard Alles Mist...

Hallo,
nach dem Gespräch mit den jetzt neuen Besitzern des Hauses, haben wir uns geeinigt, dass wir Abklären wann wir in unser neues Haus (derzeit noch im Rohbau) einziehen können. Gewünschter Termin der neuen Besitzer ist der 01.07.2012. Jetzt hatten wir letzte Woche wieder ein Gespräch in dem wir ihnen sagten, dass der 01.07.12 für uns unmöglich ist. Darauf hin hieß es, dass sie ihre Wohnung schon gekündigt haben und sie bzw. ihr Vermieter die Kündigung nicht zurück zieht. Sie wollen/müssen am 01.07.12 einziehen . Ich werde noch wahnsinnig. Da wir in das Haus gegenüber ziehen verspricht das dann nicht gerade zu einer guten Nachbarschaft wenn wir jetzt mit unserer gesetzlichen Kündigungsfrist kommen. Aber wahrscheinlich bleibt uns nichts anderes übrig. Alles dumm gelaufen.
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  #7 (permalink)  
Alt 07.03.2012, 13:38
Kolinum Kolinum ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.04.2011
Beiträge: 1.013
Standard

Wann haben Sie die Kündigung erhalten und welches Mietende ist dort festgeschrieben. Hier entwickelt sich ein Zahlenverwirrspiel.
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  #8 (permalink)  
Alt 07.03.2012, 13:45
Berny Berny ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 09.03.2010
Beiträge: 3.086
Standard

Hallo Betze,

"nach dem Gespräch mit den jetzt neuen Besitzern des Hauses,"
Zunächst eine Korrektur: Es sind die neuen Eigentümer, bzw. für Euch die neuen Vermieter.

"Jetzt hatten wir letzte Woche wieder ein Gespräch in dem wir ihnen sagten, dass der 01.07.12 für uns unmöglich ist. Darauf hin hieß es, dass sie ihre Wohnung schon gekündigt haben und sie bzw. ihr Vermieter die Kündigung nicht zurück zieht. Sie wollen/müssen am 01.07.12 einziehen."
Das ist deren Problem.

"... wenn wir jetzt mit unserer gesetzlichen Kündigungsfrist kommen."
1. Darüber müsst Ihr die VM nicht aufklären.
2. Haben die neuen Eigentümer sich Euch ggü. bis jetzt überhaupt rechtssicher als die Neuen identifiziert (mit Bescheinigung des alten VM's? Oder des alte VM hat Euch schriftlich über den neuen VM informiert?
3. Hat der neue VM Eich bereits schriftlich gekündigt? Wenn ja, wann und zu welchem Termin?
__________________
Hier äussere ich stets nur meine Meinung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Es grüsst Berny.
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  #9 (permalink)  
Alt 07.03.2012, 13:51
Betze Betze ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.02.2012
Beiträge: 4
Standard

Hallo Berny, hallo Kolinum,

2. Haben die neuen Eigentümer sich Euch ggü. bis jetzt überhaupt rechtssicher als die Neuen identifiziert (mit Bescheinigung des alten VM's? Oder des alte VM hat Euch schriftlich über den neuen VM informiert?

- NEIN

3. Hat der neue VM Eich bereits schriftlich gekündigt? Wenn ja, wann und zu welchem Termin?

- NEIN
Wir haben noch keine schriftliche Kündigung und wir haben auch nicht gekündigt.
Ich weiß nicht warum unsere neuen Vermieter so "blauäugig" sind und ihre Wohnung kündigen ohne von uns eine schriftliche Zusage bekommen zu haben.

Bis jetzt wurde immer nur darüber gesprochen, dass unsere neuen Vermieter bis zum 01.07. einziehen wollen.
Nichts schriftlich. Ich weiß, dass wir rechtlich auf der "sicheren Seite" sind, da wir wie schon geschrieben noch nicht gekündigt wurden und auch nocht nicht gekündigt haben. Nur zwischenmenschlich stehen wir unter Druck, da ja unsere Vermieter auch unsere neuen Nachbarn werden.

Geändert von Betze (07.03.2012 um 13:55 Uhr)
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  #10 (permalink)  
Alt 07.03.2012, 13:58
Berny Berny ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 09.03.2010
Beiträge: 3.086
Standard

Na also, Betzte, nix ist bis jetzt dumm gelaufen, könnt Euch weiterhin entspannt zurücklehnen.
Der (neue, wenn er als solcher wasserdicht feststeht) VM hat eine KdgFrist von 9 Monaten, und Ihr von drei Monaten.
Er kann sich ja schon mal ein preiswertes Hotel mit Langzeitabo suchen...
__________________
Hier äussere ich stets nur meine Meinung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Es grüsst Berny.
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eigentumswechsel, gültig, mietvertrag

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