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frühe Kündigung eines Zeitmietvertrages (Arbeitsverhältnis des Mieters verändert) frühe Kündigung eines Zeitmietvertrages (Arbeitsverhältnis des Mieters verändert)
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frühe Kündigung eines Zeitmietvertrages (Arbeitsverhältnis des Mieters verändert)


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  #1 (permalink)  
Alt 04.02.2012, 18:18
mutenroshii mutenroshii ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.02.2012
Beiträge: 5
Frage frühe Kündigung eines Zeitmietvertrages (Arbeitsverhältnis des Mieters verändert)

Hallo,

Ich habe als Mieter einen Zeitmietvertrag, welcher noch bis September 2012 läuft. (ursprünglich 2 1/2 Jahre)

Ich beende meine Ausbildung voraussichtlich im kommenden Mai. Mein neuer Arbeitsplatz wird nachweislich in einem anderen Bundesland sein.

Ein Umzug ist unausweichlich.

Kann ich unter diesen Umständen den Vertrag vorzeitig kündigen?

Soll ich jetzt umgehend eine Kündigung zum 30.05 aufsetzen?

Danke für Eure Hilfe.
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  #2 (permalink)  
Alt 04.02.2012, 18:55
der-Mieter der-Mieter ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 29.01.2011
Beiträge: 321
Standard

Wenn der Zeitmietvertrag wirklich gültig ist (also mit Grund, wie z.B. Eigenbedarf), sehe ich nicht viele Möglichkeiten. Ihr Vermieter wird Sie auch ungerne früher entlassen, da es sich nicht lohnt für die paar Monate einen neuen Mieter zu suchen.

Oft sind solche Zeitmietverträge aber nicht ausreichend begründet. In dem Fall könnte man ihn als "normalen" unbefristeten Mietvertrag umdeuten, was für Sie zur Folge hätte, dass er jederzeit mit der gesetzlichen Kündigungsfrist durch Sie gekündigt werden könnte.

Oder handelt es sich nur um einen zeitlichen Kündigunsgverzicht? Wird ja manchmal mit einem Zeitmietvertrag verwechselt.
__________________
Komm wir essen Opa
--- Satzzeichen können Leben retten! ---
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  #3 (permalink)  
Alt 04.02.2012, 18:56
Berny Berny ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 09.03.2010
Beiträge: 3.086
Standard

Zitat:
Zitat von mutenroshii Beitrag anzeigen
Ich habe als Mieter einen Zeitmietvertrag, welcher noch bis September 2012 läuft.
Ich beende meine Ausbildung voraussichtlich im kommenden Mai.
Kann ich unter diesen Umständen den Vertrag vorzeitig kündigen?
Ich sehe da keine Chance. Vertrag ist Vertrag.
__________________
Hier äussere ich stets nur meine Meinung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Es grüsst Berny.
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  #4 (permalink)  
Alt 04.02.2012, 19:00
mutenroshii mutenroshii ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.02.2012
Beiträge: 5
Standard

danke für die Antwort.

Im Vertrag steht:
1 das Mietverhältnis beginnt am x.x.2010
2 "beide Parteien verzichten auf eine ordentliche Kündigung bis zu XX.2012"

3. Für qualifizierte Zeitmietverträge nach £575 BGB gilt eine gesonderte Vereinbarung.


Ist dieses Zeitmietverhältnis rechtens oder nicht? Kann eine "vorzeitige" Kündigung ausgesprochen werden?
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  #5 (permalink)  
Alt 04.02.2012, 19:02
mutenroshii mutenroshii ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.02.2012
Beiträge: 5
Standard

Zitat:
Zitat von der-Mieter Beitrag anzeigen

Oder handelt es sich nur um einen zeitlichen Kündigunsgverzicht? Wird ja manchmal mit einem Zeitmietvertrag verwechselt.
wo ist der Unterschied? Ist bei einem Kündigungsverzicht die Kündigung unter o. G. Umständen möglich?
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  #6 (permalink)  
Alt 04.02.2012, 19:10
Berny Berny ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 09.03.2010
Beiträge: 3.086
Standard

Zitat:
Zitat von mutenroshii Beitrag anzeigen
Im Vertrag steht:
1 das Mietverhältnis beginnt am x.x.2010
2 "beide Parteien verzichten auf eine ordentliche Kündigung bis zu XX.2012"
Ist dieses Zeitmietverhältnis rechtens oder nicht? Kann eine "vorzeitige" Kündigung ausgesprochen werden?
Aha, dann ist es also KEIN Zeitmietvertrag, sondern es kann erst ab dem XX.2012 mit dreimotiger Frist gekündigt werden. Steht doch alles klar drinnen...
Deine "Begründungen" werden nicht ausreichend sein.
__________________
Hier äussere ich stets nur meine Meinung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Es grüsst Berny.
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  #7 (permalink)  
Alt 04.02.2012, 19:12
mutenroshii mutenroshii ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.02.2012
Beiträge: 5
Standard

Verlängert sich so ein Vertrag automatisch wieder bei nicht Kündigung ? Wenn ja, wie lange?

Was sind außerordentliche Kündigungsgründe?
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  #8 (permalink)  
Alt 04.02.2012, 19:14
mutenroshii mutenroshii ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.02.2012
Beiträge: 5
Standard

@berny

Dreimonatiger Frist heisst dann auch, dass ab dem XX.2012 dann nochmal 3 Monate bis zur möglichen kündigung Frist sind? Also z.b Kündigungsverzicht bis 08.2012

Dann kann der Mieter erst 11.2012 raus?
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  #9 (permalink)  
Alt 04.02.2012, 19:18
Berny Berny ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 09.03.2010
Beiträge: 3.086
Standard

mutenroshii:

"Verlängert sich so ein Vertrag automatisch wieder bei nicht Kündigung ? Wenn ja, wie lange?"
Nach Ablauf gesetzliche Kdg, 3 Monate, wie schon geschrieben.

"Was sind außerordentliche Kündigungsgründe?"
Wohnung wird dauerhaft für unbewohnbar erklärt vom Gesundheitsamt.
Mieter verstirbt: aber auch dann drei Monate (Erben).
Ich sehe für Dich diesbzgl. keine legalen Chancen.

"Dreimonatiger Frist heisst dann auch, dass ab dem XX.2012 dann nochmal 3 Monate bis zur möglichen kündigung Frist sind? Also z.b Kündigungsverzicht bis 08.2012. Dann kann der Mieter erst 11.2012 raus?"
Ja.
__________________
Hier äussere ich stets nur meine Meinung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Es grüsst Berny.

Geändert von Berny (04.02.2012 um 19:21 Uhr)
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  #10 (permalink)  
Alt 04.02.2012, 19:23
der-Mieter der-Mieter ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 29.01.2011
Beiträge: 321
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Genau. Du kannst erst ab dem xx.2012 kündigen.
Wenn xx.2012 = 01.09.2012 ist, kannst du noch zum 30.11.2012 kündigen, wenn die Kündigung bis zum dritten Eerktag beim Vermieter ankommt.
Wenn xx.2012 aber z.B. der 30.09.2012 ist, erst zum 31.12.2012

Der Unterschied zwischen Zeitmietvertrag und Kündigungsverzicht besteht darin, dass ein Vertrag mit Kündigungsverzicht ein ganz normaler unbefristeter ist - lediglich mit einer "Mindestmietdauer".
Ein Zeitmietvertrag hingegen endet zu einem bestimmten Zeitpunkt. Da für solche Verträge aber strenge Richtlinien gelten, trifft man diese nur noch selten an.
__________________
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arbeitsverhältnis, frühe, kündigung, mieters, verändert, zeitmietvertrag kündigung, zeitmietvertrages

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