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Gravierende Mietmängel - Was nun? Gravierende Mietmängel - Was nun?
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Gravierende Mietmängel - Was nun?


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  #1 (permalink)  
Alt 14.02.2012, 11:47
SANI10 SANI10 ist offline
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Registriert seit: 14.02.2012
Beiträge: 2
Standard Gravierende Mietmängel - Was nun?

Guten Tag,

ich bräuchte ein paar Tips zur sinnvollen Vorgehensweise.

Anhand meiner Bilder erkennt man die gravierenden Mietmängel, die ich derzeit in meiner Küche erdulden muss. Dazu kommt das mein Vermieter mir den gesamten Winter über die Heizung abends um 10 Uhr ausstellt und meine Kellerwohnung, die schlecht isoliert ist, in der Nacht (3 Uhr ~ gemessen) auf 14-15° abkühlt. Ohne 2 Decken ist man da "Dauerkrank".

Wie geht man jetzt am sinnvollsten vor? Ist meine 1. eigene Wohnung und bin nicht sicher, wie ich das jetzt alles machen muss. Möchte ungern die 3 Monate Kündigungsfrist absitzen in der Wohnung.

Viele Grüße,
Danke für eure Hilfe,
Norman
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  #2 (permalink)  
Alt 14.02.2012, 11:53
Vermieter Vermieter ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.09.2011
Beiträge: 334
Standard

ordentlich kündigen und eine Nichtkellerwohnung mieten ..
eine Kellerwohnung hat gewisse Nachteile über die man sich beim Einzug im klaren sein sollte

Ansonsten wird ungern gehört, aber korrektes Lüften auch gerade in der Küche beugt Schimmelbefall vor.

Ich kann nicht erkennen ob es sich um Wasserflecken von oben oder schlechtes Streichen oder Feuchtigkeit durch fehlendes Lüften handelt. Eine wirklich verlässliche Analyse kann nur ein Gutachter vor Ort erstellen. Kostet natürlich Geld.

Geändert von Vermieter (14.02.2012 um 11:54 Uhr) Grund: Tippfehler
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  #3 (permalink)  
Alt 14.02.2012, 11:55
SANI10 SANI10 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.02.2012
Beiträge: 2
Standard

Zitat:
Zitat von Vermieter Beitrag anzeigen
ordentlich kündigen und eine Nichtkellerwohnung mieten ..
eine Kellerwohnung hat gewisse Nachteile über die man sich beim Einzug im klaren sein sollte

Ansonsten wird ungern gehört aber korrektes Lüften auch gerade in der Küche beugt Schimmelbefall vor.

Ich kann nicht erkennen ob es sich um Wasserflecken von oben oder schlechtes Streichen oder Feuchtigkeit durch fehlendes Läften handelt. Eine wirklich verlässliche Analyse kann nur ein Gutachter vor Ort erstellen. Kostet natürlich Geld.
Naja hat ja nichts mit der Kellerwohnung zu tun, dass mein Vermieter mir Abends die Heizung um 22h ausmacht und es nachts, entschuldigung, ARSCHKALT ist in der Wohnung

Und ja, das sind Wasserflecken, sind seit dem Wochenende da.
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  #4 (permalink)  
Alt 14.02.2012, 12:38
Kolinum Kolinum ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.04.2011
Beiträge: 1.013
Standard

Wenn Sie wegen Schimmel Ihre Wohnung fristlos kündigen wollen, bedarf das eines Gutachtens eines Amtsarztes über eine Gesundheitsgefährdung in der Wohnung. Ob die kleinen Flecken an der Zimmerecke ausreichen, wage ich nicht zu prophezeihen. Eines Trostes sind Sie sicher: Gestorben wird nicht so schnell.

Für eine unzureichende Wärmeversorgung können Sie schon Miete mindern, in welcher Höhe finden Sie im Internet. Ebenso auch den richtigen Weg bis dahin.
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  #5 (permalink)  
Alt 15.02.2012, 17:39
Bokiwi Bokiwi ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 11.03.2011
Beiträge: 350
Standard

Hallo SANI10,
das Problem was auf den Fotos zu sehen ist, wird in der Regel nicht fuer eine Kuendigung unter drei Monaten ausreichen. Trotzdem haben Sie, falls noch nicht erfolgt, eine Anzeigepflicht. Sie muessen den Vermieter am besten schriftlich mit Nachweis auf das Problem hinweisen. Somit hat der Vermieter Kenntnisse darueber und kann das Problem beheben.

Die Geschichte mit der Heizung sollte man sich naeher anschauen. Der Vermieter ist in der Regel nicht berechtigt, die Heizung nach seinen Vorstellungen zusteuern. Das bedeutet, dass eine Waermesteuerung vom Mieter aus erfolgen sollte. Da das anscheinend nicht der Fall ist, kommt hier ersteinmal der schriftliche Hinweis (mit Nachweis!!) an den Vermieter in Frage. Dabei genau schildern was das Problem ist ( Temperatur ) und das das Problem beseitigt werden sollte.
Erfolgt keine Reaktion bzw. Besserung, dann ein erneutes Schreiben mit letztmaliger Ankuendigung. Ist immer noch keine Besserung eingetreten, so kann folgendes moeglich sein. Paragraf 578 BGB Abs. ...erhebliche Gefaehrdung der Gesundheit des Mieters...
Das koennen Voraussetzungen fuer eine fristlose Kuendigung sein. Aber hier sollten Sie dann einen fachkundigen Rechtsanwalt oder den Mieterschutzbund aufsuchen.

Dann gibt es noch eine Moeglichkeit fuer eine verkuerzte Kuendigungszeit und zwar durch einen Aufhebungsvertrag. Hier einigen sich beide Parteien fuer eine verkuerzte Kuendigungszeit. Am besten schriftlich und beiden Parteien sollten unterschreiben.

Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
Bokiwi

Geändert von Bokiwi (15.02.2012 um 17:45 Uhr)
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  #6 (permalink)  
Alt 15.02.2012, 20:18
Berny Berny ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 09.03.2010
Beiträge: 3.086
Standard

Hallo SANI10,

die auf den Bildern gezeigten Mängel dürften keinesfalls für eine verkürzte Kündigungsfrist ausreichen.
Ob es sich noch lohnt, wegen der zu starken Heizungs-Nachtabsenkung am Rad zu drehen, musst Du selbst entscheiden.
Ich würde schriftlich nachweisbar zum nächstmöglichen Termin (31.05.2012) kündigen, wenn der VM nicht augenblicklich diesen Zustand ändern würde und uneinsichtig bleibt.
Zahlt der VM etwa Deine Heizung? Ich vermiete selbst ein Mehrfamilienhaus. Eingestellte Temperaturen tags 21°, nachts 19°.
Wenn ich mehr absenken würde, würde umso mehr Energie morgens beim Wiederaufheizen verbraucht werden und der Einspareffekt wäre (annähernd) Null.
__________________
Hier äussere ich stets nur meine Meinung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Es grüsst Berny.
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gravierende, mietmängel

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