|
|||||||
| Jetzt kostenlos registrieren! | Hilfe | Benutzerliste | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
![]() |
|
|
LinkBack | Themen-Optionen |
|
|||
|
ich bräuchte ein paar Tips zur sinnvollen Vorgehensweise. Anhand meiner Bilder erkennt man die gravierenden Mietmängel, die ich derzeit in meiner Küche erdulden muss. Dazu kommt das mein Vermieter mir den gesamten Winter über die Heizung abends um 10 Uhr ausstellt und meine Kellerwohnung, die schlecht isoliert ist, in der Nacht (3 Uhr ~ gemessen) auf 14-15° abkühlt. Ohne 2 Decken ist man da "Dauerkrank". Wie geht man jetzt am sinnvollsten vor? Ist meine 1. eigene Wohnung und bin nicht sicher, wie ich das jetzt alles machen muss. Möchte ungern die 3 Monate Kündigungsfrist absitzen in der Wohnung. Viele Grüße, Danke für eure Hilfe, Norman |
|
|||
|
eine Kellerwohnung hat gewisse Nachteile über die man sich beim Einzug im klaren sein sollte Ansonsten wird ungern gehört, aber korrektes Lüften auch gerade in der Küche beugt Schimmelbefall vor. Ich kann nicht erkennen ob es sich um Wasserflecken von oben oder schlechtes Streichen oder Feuchtigkeit durch fehlendes Lüften handelt. Eine wirklich verlässliche Analyse kann nur ein Gutachter vor Ort erstellen. Kostet natürlich Geld. Geändert von Vermieter (14.02.2012 um 11:54 Uhr) Grund: Tippfehler |
|
|||
|
Zitat:
![]() Und ja, das sind Wasserflecken, sind seit dem Wochenende da. |
|
|||
|
Für eine unzureichende Wärmeversorgung können Sie schon Miete mindern, in welcher Höhe finden Sie im Internet. Ebenso auch den richtigen Weg bis dahin. |
|
|||
|
das Problem was auf den Fotos zu sehen ist, wird in der Regel nicht fuer eine Kuendigung unter drei Monaten ausreichen. Trotzdem haben Sie, falls noch nicht erfolgt, eine Anzeigepflicht. Sie muessen den Vermieter am besten schriftlich mit Nachweis auf das Problem hinweisen. Somit hat der Vermieter Kenntnisse darueber und kann das Problem beheben. Die Geschichte mit der Heizung sollte man sich naeher anschauen. Der Vermieter ist in der Regel nicht berechtigt, die Heizung nach seinen Vorstellungen zusteuern. Das bedeutet, dass eine Waermesteuerung vom Mieter aus erfolgen sollte. Da das anscheinend nicht der Fall ist, kommt hier ersteinmal der schriftliche Hinweis (mit Nachweis!!) an den Vermieter in Frage. Dabei genau schildern was das Problem ist ( Temperatur ) und das das Problem beseitigt werden sollte. Erfolgt keine Reaktion bzw. Besserung, dann ein erneutes Schreiben mit letztmaliger Ankuendigung. Ist immer noch keine Besserung eingetreten, so kann folgendes moeglich sein. Paragraf 578 BGB Abs. ...erhebliche Gefaehrdung der Gesundheit des Mieters... Das koennen Voraussetzungen fuer eine fristlose Kuendigung sein. Aber hier sollten Sie dann einen fachkundigen Rechtsanwalt oder den Mieterschutzbund aufsuchen. Dann gibt es noch eine Moeglichkeit fuer eine verkuerzte Kuendigungszeit und zwar durch einen Aufhebungsvertrag. Hier einigen sich beide Parteien fuer eine verkuerzte Kuendigungszeit. Am besten schriftlich und beiden Parteien sollten unterschreiben. Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung Bokiwi Geändert von Bokiwi (15.02.2012 um 17:45 Uhr) |
|
|||
|
die auf den Bildern gezeigten Mängel dürften keinesfalls für eine verkürzte Kündigungsfrist ausreichen. Ob es sich noch lohnt, wegen der zu starken Heizungs-Nachtabsenkung am Rad zu drehen, musst Du selbst entscheiden. Ich würde schriftlich nachweisbar zum nächstmöglichen Termin (31.05.2012) kündigen, wenn der VM nicht augenblicklich diesen Zustand ändern würde und uneinsichtig bleibt. Zahlt der VM etwa Deine Heizung? Ich vermiete selbst ein Mehrfamilienhaus. Eingestellte Temperaturen tags 21°, nachts 19°. Wenn ich mehr absenken würde, würde umso mehr Energie morgens beim Wiederaufheizen verbraucht werden und der Einspareffekt wäre (annähernd) Null.
__________________
Hier äussere ich stets nur meine Meinung, keine Rechts- oder Steuerberatung. Es grüsst Berny. |
| Anzeigen: |
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| gravierende, mietmängel |
| Themen-Optionen | |
|
|
Ähnliche Themen
|
||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Probleme mit dem Vermieter bez. Nebenkostenabrechnung über Mietkaution/ u. Mietmängel | Geany | Nebenkosten - Betriebskosten | 1 | 11.11.2011 21:15 |
| Mietmängel werden nicht beseitigt | morph | Mietrecht Sonstiges | 2 | 15.08.2011 12:36 |
| Mietmängel/Betriebskostenabrechnung | susi89 | Nebenkosten - Betriebskosten | 16 | 14.07.2011 15:07 |
| Mietmängel und mögliche Folgen | Marcel1979Ke | Miete | 3 | 25.06.2011 07:10 |
| Mietkürzung wegen Mietmängel? | Klaus M. | Miete | 1 | 15.10.2009 14:55 |